INHALTGRUNDSÄTZLICHE FRAGEN ZUM ALG II- Wer erhält Unterstützung?- Grundsicherung für Arbeitsuchende- Auf welche Leistungen habe ich Anspruch?- Welche Pflichten habe ich als Leistungsempfänger?- Wie errechnet sich mein Bedarf?- Muss ich mein Vermögen verwerten?- Wann muss ich Zahlungen zurückerstatten?SO FÜLLEN SIE IHREN ANTRAG AUS- Das sollten Sie im Vorfeld beachten- Hauptantrag und ZusatzblätterWEITERE ANTRÄGE UND RECHTSMITTEL- Sonstige Anträge im Zusammenhang mit den Leistungen- Wie überprüfe ich den Bescheid?- So wehren Sie sich, wenn Ihr Antrag abgelehnt wirdSTICHWORTVERZEICHNIS
WER ERHÄLT UNTERSTÜTZUNG?Hilfebedürftige erhalten zur Sicherung ihrer Existenz vom Staat Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und für die Kosten der Unterkunft. Je nachdem, ob bzw. in welchem Umfang der Betroffene noch erwerbstätig sein kann, und auch abhängig vom Alter erhalten diese Personen entweder Grundsicherung für Arbeitsuchende, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, oder Sozialhilfe. Hilfebedürftig sind Personen, deren Bedarf durch eigenes Einkommen oder Vermögen nicht gesichert ist. Der Bedarf setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf und den angemessenen Kosten der Unterkunft. Ist eigenes Einkommen und Vermögen (unter Berücksichtigung von Freibeträgen) nicht vorhanden oder liegt dieses unter dem Bedarf, wird der Unterschiedsbetrag als Grundsicherung oder Sozialhilfe gezahlt. Die Freibeträge sind je nach Leistung unterschiedlich hoch.