VORWORTWIE SIE DIESES BUCH LESENSTÖRUNGEN UND PROBLEME IM ARBEITSVERHÄLTNISAbmahnungVerstoß gegen gesetzliche Vorschriften vonseiten des ArbeitgebersKrankheitSchutzvorschriften für besondere PersonengruppenAnsprüche schwerbehinderter Menschen gegenüber ihrem ArbeitgeberMEIN ARBEITGEBER WILL MIR KÜNDIGEN - KANN ICH MICH WEHREN?GrundsätzlichesIst die Form gewahrt und sind die Fristen eingehalten?Welche Kündigungsgründe gibt es?Was kann ich gegen eine Kündigung unternehmen?Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?WORAUF MUSS ICH IM HINBLICK AUF SOZIALLEISTUNGEN WIE Z. B. ARBEITSLOSENGELD ACHTEN?Vorsicht bei Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags: Sperrzeit drohtWichtig: Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenWann wird eine Sperrzeit verhängt?Wenn Sie selbst kündigenAUF WELCHE LEISTUNGEN HABE ICH ALS ARBEITSLOSER ANSPRUCH?Wie errechnet sich mein Arbeitslosengeld?Welche Förderungen kommen für mich in Frage?Beratung und VermittlungALG IIWer erhält die Grundsicherung für Arbeitsuchende?Auf welche Leistungen habe ich Anspruch?Welche Pflichten habe ich als Arbeitsuchender?Wie errechnet sich mein Bedarf?Muss ich mein Vermögen verwerten?Wie muss ich mein Vermögen zum Lebensunterhalt einsetzen?So wehren Sie sich bei einem negativen BescheidWEGE AUS DER ARBEITSLOSIGKEITWo stehe ich? Was habe ich zu bieten?Welche Suchwege gibt es, um einen neuen Job zu finden?Die Agentur für Arbeit - was muss ich im Umgang mit dem Arbeitsvermittler beachten?Mobilität - Arbeiten im AuslandWas ist bei der Bewerbung wichtig?Das VorstellungsgesprächADRESSVERZEICHNIS FÜR "WEGE AUS DER ARBEITSLOSIGKEIT"STICHWORTVERZEICHNIS
AUTOR: MICHAEL BACZKOOft, oder gerade in Zeiten, in denen die Wirtschaftslage unsicher ist und die Arbeitgeber gezwungen sind oder sich dazu gezwungen fühlen, Kosten zu senken, kommt es zu Störungen im Arbeitsverhältnis. Hierbei versuchen Arbeitgeber sich von Arbeitnehmer(innen)n zu trennen, die sie für leistungsschwach halten, oder mit denen sie nicht so gut zurechtkommen.Da in vielen Betrieben das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt und somit die Kündigung eines Arbeitnehmers erschwert ist (siehe Seite 24), greift der Arbeitgeber zu verschiedenen Mitteln, um sich entweder vom Arbeitnehmer zu trennen oder die Arbeitsbedingungen zu ändern.Arbeitnehmer(innen) kennen ihre Rechte teilweise nicht oder befürchten, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen, gekündigt zu werden. Nachfolgend soll deshalb auf die wichtigsten Probleme hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte eingegangen werden.ABMAHNUNGEin Mittel zur Vorbereitung einer Kündigung besteht im Ausspruch von Abmahnungen. Eine Abmahnung sollte man deshalb nicht widerspruchslos hinnehmen, sondern eine schriftliche Gegendarstellung an den Arbeitgeber richten und die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte fordern. Im Falle einer Kündigung nach mehrmaliger Abmahnung, kann so im Kündigungsschutzprozess immer noch geltend gemacht werden, dass die Abmahnung unberechtigt war. Hat man der Abmahnung schriftlich widersprochen, hat dies auch rechtlich in einem Kündigungsschutzprozess ein höheres Gewicht.VERSTOß GEGEN GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VONSEITEN DES ARBEITGEBERSBei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen, wie gegen das Arbeitszeit- oder Mutterschutzgesetz etc., besteht theoretisch die Möglichkeit einer Anzeige bei der zuständigen Behörde, z. B. bei dem Gewerbeaufsichtsamt. Dieser Schritt will gut überlegt sein; insbesondere hat er nur dann Sinn, wenn mehrere Arbeitskollegen bereit sind, die entsprechenden Vorfälle schriftlich und notfalls auch mündlich vor Gericht zu bestätigen. Ansonsten besteht große Gefahr, dass der Arbeitgeber denjenigen, der ihn beschuldigt, der Unwahrheit bezichtigt und ihm deshalb kündigt. Der Gang zur Behörde sollte in diesen Fällen gut überlegt sein und vorher mit einem Rechtsanwalt gründlich besprochen werden. Auf konkrete fallspezifische Probleme wird dieser hinweisen.Anders verhält es sich, wenn der geltende Tarif- oder Arbeitsvertrag nicht eingehalten wird, beispielsweise bei der Bezahlung von Überstunden. Hier sollte sich der Arbeitnehmer nicht scheuen, unvergütete Überstunden, insbesondere wenn diese erheblichen Umfang aufweisen, beim Arbeitgeber einzufordern. Da der Anspruch auf die Bezahlung von Überstunden oft sehr schnell verfällt (z. B. dann, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag eine kurze Verjährung bestimmt ist), ist es gefährlich mit der Geltendmachung von Überstunden zu warten, bis es eventuell zu einer Kündigung kommt. Damit Überstunden überhaupt erfolgreich eingeklagt werden können (gegebenenfalls vor Gericht), muss der Arbeitnehmer belegen können, dassdiese angeordnet oder gebilligt und wann diese genau geleistet wurden. Um diesen Nachweis erbringen zu können, muss Buch geführt werden und eventuell auch ein(e) Kollege(in) Zeuge gewesen sein.KRANKHEITBei ernsthaften Erkrankungen sollte sich der Arbeitnehmer besser auskurieren und nicht zur Arbeit erscheinen; die Hürden einer krankheitsbedingten Kündigung sind hoch.Ist ein Arbeitnehmer längere Zeit erkrankt, ist es für diesen oftmals nicht so einfach, wieder an den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Seit 2004 sind Unternehmen dazu verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement einzurichten, um ihren Mitarbeitern den Wiedereinstieg nach einer längeren Krankheit zu erleichtern.Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, so muss der Arbeitgeber, laut § 84 Abs. 2 SGB IX, mit der zuständigen Interessenvertretung abklären, ob und wie der Arbeitnehmer im Rahmen seiner gesundheitlichen Möglichkeiten weiter beschäftigt werden kann. Ist der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen erkrankt, wird er angeschrieben und erhält ein Eingliederungsangebot. Zwar muss der erkrankte Mitarbeiter dieses Angebot nicht annehmen (schließlich wird mit dem Einverständnis auch schlüssig erklärt, dass eine Eingliederungskommission über die Krankengeschichte informiert wird), jedoch riskiert der Arbeitnehmer bei Nichtannahme dieses Angebotes eine Kündigung. Die Vorteile einer Eingliederungsvereinbarung soll man nicht unterschätzen. Der Arbeitnehmer bekommt wieder eine berufliche Perspektive und die Chance in seinen Job zurückzukehren. Auch für den Arbeitgeber ist dieser stufenweise Wiedereinstieg mit Vorteilen verbunden, da er Leistungen der Sozialversicherung erhält. Zur Eingliederung gehören auch Zuschüsse für eine behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes.