Jedes Jahr erreichen zahlreiche Verfassungsbeschwerden Strafgefangener das Bundesverfassungsgericht, dessen einschlägige Rechtsprechung weithin Anerkennung erfahren hat. Angesichts dessen ist es zentrales Anliegen dieser Arbeit, die Bedeutung des höchsten deutschen Gerichtes für den Bereich des Strafvollzuges näher zu untersuchen. Zu diesem Zweck hat der Autor erstmals alle veröffentlichten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Strafvollzug analysiert und insgesamt 14 verschiedenen Themenfeldern (u.a. Vollzugslockerungen, Unterbringung, Rechts- und Datenschutz) zugeordnet. Für jeden dieser Bereiche werden zunächst die Kernaussagen der Karlsruher Richterinnen und Richter herausgearbeitet und sodann einer materiellen und prozessualen Entscheidungskritik unterzogen. Im Anschluss daran erfolgt jeweils eine Einordnung der zentralen verfassungsgerichtlichen Positionen in den zeitgeschichtlichen Kontext. Ergebnis ist ein Wegweiser für alle, die einen verfassungskonformen Strafvollzug zu gewährleisten haben oder aus anderen Gründen mit dieser Materie befasst sind.
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Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2014
Universität Köln
Auflage
Sprache
Verlagsort
Maße
Höhe: 233 mm
Breite: 157 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-14487-7 (9783428144877)
Schweitzer Klassifikation
Mario Bachmann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Jena. Von April 2008 bis September 2009 arbeitete er dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor Dr. Frank Neubacher M.A. Seit Oktober 2009 ist er in gleicher Funktion am Institut für Kriminologie der Universität zu Köln tätig. Seine Promotion erfolgte 2014. Im selben Jahr trat er in den juristischen Vorbereitungsdienst ein. Mario Bachmann ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Straf- und Strafprozessrecht sowie zur Kriminologie und zum Strafvollzug. Auf letztgenanntem Gebiet kommentiert er als Erstautor die §§ 109 bis 121 StVollzG (gerichtlicher Rechtsschutz in Strafvollzugssachen) des vormals von Rolf-Peter Calliess und Heinz Müller-Dietz herausgegebenen Kommentars zum Strafvollzugsgesetz.