Normsetzung obliegt im Staat des Grundgesetzes nicht allein und nicht ausschließlich der Legislative. In quantitativ und qualitativ erheblichem Umfang erläßt die Exekutive ebenfalls abstrakt-generelle Regelungen. Gerade im Sozialversicherungsrecht findet sich eine Vielzahl exekutiver Normsetzungsformen jenseits der traditionellen Steuerungsinstrumente Rechtsverordnung, Satzung und Verwaltungsvorschrift, in denen für die Versicherten und für die Leistungserbringer wesentliche Entscheidungen getroffen werden. Umfang und Inhalt der zu erbringenden ärztlichen Leistungen im Krankheitsfall ergeben sich heute beispielsweise in weitem Umfang nicht aus dem Parlamentsgesetz, sondern aus untergesetzlichen Vorschriften. Deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit ist zweifelhaft, denn 'Wesentliches' hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das demokratisch legitimierte Parlament in Form des Gesetzes zu regeln.Peter Axer geht anhand der Formenvielfalt des Sozialversicherungsrechts den Fragen der grundgesetzlichen Voraussetzungen und Grenzen für die exekutive Normsetzung nach. Dabei entwickelt er allgemein Kriterien für die Zulässigkeit untergesetzlicher Normsetzung.
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ISBN-13
978-3-16-147283-1 (9783161472831)
Schweitzer Klassifikation
Das Formenrepertoire der Sozialversicherung - Verfassungsvorbehalt für Normsetzungsformen? - Normsetzung kraft verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraums - Normsetzung kraft gesetzlicher Ermächtigung - Normsetzung kraft Organisations- und Geschäftsleitungsgewalt - Voraussetzungen und Grenzen untergesetzlicher Normsetzung im Staat des Grundgesetzes
Standard Setting by the Executive in the Social Security System. The Prerequisites and Limits of Standard Setting by Administrative Legislation. By Peter Axer.
In German social security law there are many forms of standard setting by the executive which transcend the traditional regulatory instruments. This kind of administrative legislation now regulates matters of considerable importance. For example, the treatment of patients by the medical professions is to a large extent governed by administrative legislation rather than by parliamentary statutes. From a constitutional point of view, the admissibility of this state of affaires is doubtful, since according to a ruling by the German Federal Constitutional Court anything which is of fundamental importance must be regulated by parlamentary statute.
Welche Voraussetzungen und Grenzen stellt das Grundgesetz für die exekutive Normsetzung auf? Anhand der untergesetzlichen Normsetzung in der Sozialversicherung geht Peter Axer dieser Frage nach und nennt Kriterien für deren Zulässigkeit.