Vorwort
Kapitel 1 Einkommensteuerliche Besonderheiten für Ärzte
1.1 Der Weg in die Selbständigkeit
1.2 Grundsätzliches zur Einkommensteuer
1.2.1 Einkunftsarten für Heilberufe
1.2.2 Lohn- oder Einkommensteuer?
1.2.3 Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge
1.2.4 Der Steuertarif und Steuerabsetzbeträge
1.2.5 Das Verfahren beim Finanzamt
1.3 Wie wird der Gewinn ermittelt?
1.3.1 Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich)
1.3.2 Einnahmen-Ausgabenrechnung
1.3.3 Basispauschalierung
1.4 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
1.4.1 Betriebseinnahmen
1.4.2 Betriebsausgaben
1.5 Verlust und Liebhaberei
1.5.1 Verlust
1.5.2 Liebhaberei und Verlustbeteiligung
Kapitel 2 Umsatzsteuerliche Besonderheiten für Ärzte
2.1 Betrifft die Umsatzsteuer Gesundheitsberufe?
2.1.1 Was ist die Umsatzsteuer und wie funktioniert das Umsatzsteuersystem?
2.2 Steuerbefreiungstatbestände
2.2.1 Unechte Umsatzsteuerbefreiung im Gesundheitsbereich
2.2.2 Kleinunternehmerbefreiung
2.2.3 Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
2.2.4 Hilfsgeschäfte für Ärzte
2.3 Das Abgabeverfahren für die Umsatzsteuer
2.3.1 Umsatzsteuervoranmeldungen
2.3.2 Vorsteuerabzug und ordnungsgemäße Rechnung
2.4 Besondere Regeln im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen
2.4.1 Innergemeinschaftlicher Erwerb und Erwerbsschwelle
2.4.2 Sonstige Leistungen und Übergang der Steuerschuld
Kapitel 3 Buchhaltung und Details zu Betriebsausgaben
3.1 Die Finanzbuchhaltung
3.1.1 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
3.2 Aufzeichnungen von Einnahmen und Ausgaben - Pflicht oder Kür
3.2.1 Erstellung der laufenden Buchhaltung - effiziente Belegsortierung
3.2.2 Barumsätze und Belegerteilungspflicht
3.2.3 Registrierkasse und Sicherheitseinrichtung
3.3 Das ABC der Betriebsausgaben und wichtige Details
3.3.1 Das ABC der Betriebsausgaben für Ärzte
3.3.2 Details zu Betriebsausgaben
3.3.2.1 Investitionen in das Anlagevermögen
3.3.2.2 Der Freibetrag für investierte Gewinne
3.3.2.3 Das Kfz als Betriebsausgabe
3.3.2.4 Arbeitszimmer und Zweitordination im Wohnungsverband
3.3.2.5 Fremdleistungen/Honorare
3.3.2.6 Aus- und Fortbildung
3.3.2.7 Reisekosten
3.3.2.8 Versicherungen
3.3.2.9 Sozialversicherungsbeiträge - Pflichtversicherung
3.3.2.10 Wohlfahrtsfonds und Kammerbeiträge
3.3.2.11 Finanzierungsaufwand
Kapitel 4 Ordinationsgründung und Rechtsformwahl
4.1 Ein optimaler Ordinationsbeginn
4.1.1 Die eigene Ordination
4.1.2 Ordinationsgründung oder Ordinationsübernahme?
4.1.3 Der Ordinationswert
4.1.4 Die Finanzierung der Ordinationseröffnung bzw der Ordinationsübernahme
4.2 Zusammenarbeit mehrerer Ärzte - Rechtsformwahl
4.2.1 Kooperationsformen ärztlicher Zusammenarbeit
4.2.1.1 Ordinationsgemeinschaften
4.2.1.2 Apparategemeinschaften
4.2.2 Rechtsformen ärztlicher Zusammenarbeit
4.2.2.1 Personengesellschaften
4.2.2.2 Kapitalgesellschaften
4.2.3 Die Gruppenpraxis
4.2.3.1 Gesetzliche Ausgestaltung
4.2.3.2 Abgrenzung zur Krankenanstalt
4.2.3.3 Allgemeines zur Gruppenpraxis
4.2.3.4 Zulassungsverfahren zur Gruppenpraxis
Stichwortverzeichnis
Hinweis: Inhalt bezieht sich auf Österreichisches Recht!
1.2.1 Einkunftsarten für Heilberufe
1.2.1.1 Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Freiberufler)
Heilberufliche Tätigkeiten fallen grundsätzlich unter die 2. Einkunftsart: Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Das Einkommensteuergesetz zählt explizit folgende Heilberufe darunter:
- Ärzte im Sinne des Ärztegesetzes
- Tierärzte mit abgeschlossenem Hochschulstudium
- Dentisten
- Therapeutische psychologische Tätigkeit von Personen, die die geistes- oder naturwissenschaftlichen Universitätsstudien mit dem Hauptfach Psychologie ab-geschlossen haben.
- Hebammen im Sinne des Hebammengesetzes 1963
- Tätigkeiten im medizinischen Dienst (Krankenpflegefachdienst mit berufsrechtlicher Bewilligung)
Eine freiberufliche Tätigkeit liegt auch dann vor, wenn ein Angehöriger eines freien Berufes in seinem Beruf im Rahmen von Veranstaltungen tätig wird (Vorträge, Teilnahme an Studien) oder wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Hier muss er selbst, mit Ausnahme einer vorübergehenden Verhinderung aufgrund seiner Fachkenntnisse, leitend und eigenverantwortlich tätig werden. Auch der in Ausbildung befindliche Arzt nach dem Ärztegesetz, der nur zur unselbständigen Ausübung des Ärzteberufes in Krankenanstalten berechtigt ist, erzielt jedoch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, wenn er einen praktischen Arzt vertritt (er ist nicht dessen Arbeitnehmer).
Sonderklassegebühren - Entgelte, die sowohl der Primararzt als auch der Assistenzarzt für die Behandlung von Patienten der Sonderklasse einschließlich ambulanter Behandlung erzielen - zählen aufgrund gesetzlicher Anordnung zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit, soweit nach dem zur Anwendung gelangenden Kranken-anstaltengesetz der Träger des Krankenhauses nicht verpflichtet ist, die Sonderklas-segebühren im eigenen Namen einzuheben. Es gibt diesbezüglich unterschiedliche landesgesetzliche Regelungen über die Abrechnungsart im jeweiligen KAG.
TIPP: Im Rahmen eines einheitlichen Betriebes mit der vom selben Arzt geführten Ordination gehören folgende Tätigkeiten auch zur selbständigen Tätigkeit:
- Ärztliche Hausapotheken
- Verkauf von Nahrungsergänzungsmittel
- Verkauf von Kontaktlinsen