1. Aushangpflichtige Gesetze
Um den Arbeitnehmern Gelegenheit zu geben, sich über wichtige, ihnen zustehende Rechte
sowie ihnen obliegende Pflichten zu informieren, ist der Arbeitgeber aufgrund verschiedener
gesetzlicher Vorschriften gehalten, den Wortlaut der betreffenden Gesetze oder Verordnungen
an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen oder auszuhängen.
Die wichtigsten Aushangverpflichtungen ergeben sich dabei aus folgenden
Bestimmungen:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Nach § 12 Abs. 5 AGG muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie Informationen
über die Behandlung von Beschwerden nach § 13 AGG an den dafür zuständigen Stellen im
Betrieb oder der Dienststelle bekannt gemacht werden. Weiterhin müssen die nach § 13
AGG zuständigen Stellen, die für die Entgegennahme und Behandlung von Beschwerden
über Benachteiligungen einzurichten sind, bekannt gemacht werden.
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