Das seit 1990 nahezu unverändert bestehende Embryonenschutzgesetz greift als tragendes Rechtfertigungselement auf die Gefährdung des Kindeswohls des durch die assistierte Fortpflanzung gezeugten Kindes zurück. Die Arbeit unterzieht den Begriff Kindeswohl im Kontext des Fortpflanzungsmedizinrechts einer inhaltlichen Präzision und ordnet dieses verfassungsrechtsdogmatisch ein. Anhand der Verbote der heterologen Eizellspende, der Leihmutterschaft und der postmortalen Befruchtung wird exemplarisch herausgearbeitet, dass das Kindeswohl des noch nicht geborenen Kindes nicht zur Rechtfertigung von Eingriffen in das Recht auf reproduktive Autonomie herangezogen werden kann. Die umfassende Untersuchung ergibt, dass die Verbote jedenfalls mit dem Kindeswohl nicht gerechtfertigt werden können. Schließlich zeigt die Arbeit die tatsächlichen Auswirkungen der Verbote sowie den bestehenden Reformbedarf auf und unterbreitet Vorschläge für eine Neuregulierung.
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2023
Universität Köln
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 227 mm
Breite: 155 mm
Dicke: 21 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-19267-0 (9783428192670)
Schweitzer Klassifikation
After studying law at the University of Bayreuth, Katharina Auer worked there from March 2021 to March 2023 as a research assistant at the Chair of Public Law, Social Economic and Health Law (Prof. Dr. Stephan Rixen). From April 2023 to September 2024, she worked at the Chair of Public law, commercial administrative law, sustainability and technology law (Prof. Dr. Christoph Krönke). Her dissertation was accepted by the Faculty of Law at the University of Cologne in 2023. Since the Winter Semester 2024/2025 she is teaching Health Law at the University of Bayreuth as a lecturer.
1. Teil: Einleitung
Thema und Gang der Untersuchung - Begriffsbestimmung und medizinische Hintergründe der untersuchten Behandlungsmethoden
2. Teil: Das Kindeswohl als Begründungselement fortpflanzungsmedizinrechtlicher Regulierung
Terminologische Präzisierung des Kindeswohls im Sinne des Fortpflanzungsmedizinrechts - Anforderungen an das Kindeswohl als Rechtfertigungsgrund für Eingriffe in das Recht auf reproduktive Autonomie - Grundrechtliche Einordnung des Kindeswohles im fortpflanzungsmedizinrechtlichen Sinne - Rechtfertigung der Verbote der heterologen Eizellspende, der Leihmutterschaft und der postmortalen Befruchtung im Hinblick auf das Kindeswohl - Tatsächliche Auswirkungen und Reformbedarf
3. Teil: Schlussbemerkungen
Zusammenfassung - Plädoyer für eine Neuregulierung im Rahmen eines umfassenden Fortpflanzungsmedizingesetzes