Jeder Prüfung standhalten: die neuen Verkaufsprospekt-Regeln
VerkProspG in neuer Form
Die Pflicht zur Erstellung eines Verkaufsprospekts gilt jetzt für zahlreiche Produkte des sog. Grauen Kapitalmarktes, wie z.B. für geschlossene Fonds und Namensschuldverschreibungen. Die Veröffentlichung ist jeweils durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu gestatten. Dieses neue Werk erläutert den Anwendungsbereich der Prospektpflicht, die inhaltlichen Anforderungen an einen Verkaufsprospekt sowie das Gestattungsverfahren bei der BaFin nach dem erneuerten VerkProsG.
In Bestform - dieser gelbe Kommentar
richtet sich an Praktiker, die Lösungen zu konkreten Fragestellungen suchen. Er kommentiert eigenständig und umfassend
- das VerkProspG
-die Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV)
- §§ 44 ff. Börsengesetz
- das Richterrecht zur zivilrechtlichen Prospekthaftung
- das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG).
Im Anhang enthalten und in die Kommentierung einbezogen ist u.a. der IWD Standard S 4.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Produkt-Info
Reihe
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fonds-Initiatoren, Banken und Vertriebe von Vermögensanlagen, Investoren.
Editions-Typ
Maße
Höhe: 187 mm
Breite: 130 mm
Dicke: 49 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-406-56566-3 (9783406565663)
Schweitzer Klassifikation
RA Dr. Jan-Holger Arndt, RA Sebastian Bruchwitz, RA Dr. Sebastian Kind, RA Dr. Jan Könnecke, RA und StB Dr. Jochen Lüdicke und RA Dr. Thorsten Voß (vormals BaFin). Die Autoren waren oder sind im zuständigen Referat der BaFin, in der Fond- und Steuerberatung tätig und daher bestens ausgewiesene Kenner des Rechts der Vermögensanlagen.