1 - Geleitwort [Seite 6]
2 - Vorwort [Seite 7]
3 - Hinweise zur Benutzung der CD-ROM [Seite 9]
4 - Inhaltsübersicht [Seite 11]
5 - Literaturverzeichnis [Seite 15]
6 - Abkürzungsverzeichnis [Seite 25]
7 - Einführung [Seite 38]
7.1 - § 1 Überblick über das Bank- und Kapitalmarktrecht [Seite 38]
7.2 - § 2 Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht [Seite 52]
8 - Teil 1 Bankaufsichtsrecht [Seite 56]
8.1 - § 3 Das Europäische System der Zentralbanken [Seite 56]
8.2 - § 4 Die Geldpolitik des Europäischen Systems der Zentralbanken [Seite 64]
8.3 - § 5 Die Deutsche Bundesbank [Seite 78]
8.4 - § 6 Die deutsche Bankenaufsicht [Seite 85]
8.5 - § 7 Die Baseler Eigenkapitalkriterien ? Basel II [Seite 93]
8.6 - § 8 Das deutsche Bankensystem [Seite 102]
8.7 - § 9 Geld und Währung ? Gegenstand des öffentlichen Bankrechts [Seite 157]
8.8 - § 10 Die Bankenerlaubnis und das Kreditwesengesetz [Seite 164]
8.9 - § 11 Die Streitschlichtungsstelle der privaten Banken ? der Ombudsmann [Seite 212]
8.10 - § 12 Kartellrecht in der Bankpraxis (Kartellverbote) [Seite 219]
8.11 - § 13 Kartellrecht in der Bankpraxis (Fusionskontrolle) [Seite 263]
9 - Teil 2 Bankprivatrecht [Seite 306]
9.1 - § 14 Grundlagen des privaten Bankrechts [Seite 306]
9.2 - § 15 Der Bankvertrag [Seite 311]
9.3 - § 16 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen [Seite 323]
9.4 - § 17 Das Bankkonto [Seite 353]
9.5 - § 18 Das Recht der Banküberweisung ? Giro-, Überweisungs-und Zahlungsvertrag [Seite 391]
9.6 - § 19 Lastschriftverfahren [Seite 431]
9.7 - § 20 Das neue Recht des Zahlungsverkehrs nach Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie [Seite 459]
9.8 - § 21 Scheckgeschäfte [Seite 515]
9.9 - § 22 Wechselgeschäfte [Seite 543]
9.10 - § 23 Debitkarten [Seite 581]
9.11 - § 24 Kreditkarten [Seite 595]
9.12 - § 25 Online- und Internet-Banking [Seite 606]
9.13 - § 26 Kreditvertragsrecht [Seite 681]
9.14 - § 27 Verbraucherdarlehensrecht [Seite 720]
9.15 - § 28 Das neue Darlehensrecht nach Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie [Seite 753]
9.16 - § 29 Kreditsicherungsrecht [Seite 817]
9.17 - § 30 Factoringgeschäfte [Seite 864]
9.18 - § 31 Leasinggeschäfte [Seite 875]
10 - Teil 3 Compliance und Datenschutz [Seite 890]
10.1 - § 32 Compliance und Compliance-Beauftragter in der Bankpraxis [Seite 890]
10.2 - § 33 Gesetzliche Identifizierungspflichten - Geldwäscheprävention [Seite 934]
10.3 - § 34 Bankauskunftsersuchen [Seite 943]
10.4 - § 35 Datenschutz in der Bankpraxis [Seite 957]
11 - Teil 4 Kapitalmarktrecht [Seite 1120]
11.1 - § 36 Finanzprodukte [Seite 1120]
11.2 - § 37 Effektengeschäft [Seite 1281]
11.3 - § 38 Depotgeschäft [Seite 1351]
11.4 - § 39 Emissions- und Konsortialgeschäft [Seite 1421]
11.5 - § 40 Prospektrecht und Prospekthaftung [Seite 1457]
11.6 - § 41 Die Pflichten der Bank nach Vertragsrecht und den §§ 31 ff. WpHG [Seite 1498]
11.7 - § 42 Aufklärungspflichten [Seite 1664]
11.8 - § 43 Anlageberatung [Seite 1723]
11.9 - § 44 Wertpapierhandelsrecht [Seite 1775]
11.10 - § 45 Investmentrecht [Seite 1997]
12 - Teil 5 Banksteuerrecht [Seite 2034]
12.1 - § 46 Besteuerung von Banken [Seite 2034]
12.2 - § 47 Grundlagen der Besteuerung von Einkommen [Seite 2061]
12.3 - § 48 Besteuerung des privaten Kapitalanlegers [Seite 2063]
12.4 - § 49 Besteuerung von Kapitalvermögen [Seite 2100]
12.5 - § 50 Erhebung der Einkommensteuer durch Steueranzug [Seite 2118]
12.6 - § 51 Besteuerung betrieblicher Kapitalanleger [Seite 2123]
12.7 - § 52 Besteuerung ausländischer Investitionen [Seite 2134]
12.8 - § 53 Kapitalerträge aus Anteilen an in- und ausländischen [Seite 2137]
12.9 - § 54 Besteuerung einer REIT-AG [Seite 2152]
12.10 - § 55 Factoring [Seite 2154]
12.11 - § 56 Leasing im Steuerrecht [Seite 2174]
12.12 - § 57 Steuerliches Ermittlungsverfahren und [Seite 2217]
12.13 - § 58 Steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren [Seite 2243]
12.14 - § 59 Steuerstrafrecht und Steuerordnungswidrigkeiten [Seite 2258]
13 - Teil 6 Fälle und Lösungen [Seite 2292]
VI. Bankverfahrens- und Bankprozessrecht (S. 7-8)
Gesetze betreffend das Bankverfahrens- und Bankprozessrecht sind etwa solche des Urkunden- und Wechselprozesses gem. den §§ 592 bis 605a ZPO. Der Urkunden- und Wechselprozess ist eine effektivere und beweiserleichterte Alternative, um im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens ein Leistungsurteil zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme,48 bzw. ein vorläufig vollstreckbares (Leistungs-) Urteil zu erwirken.
Klassische Urkunden im Bankrecht sind schriftliche Verträge z.B. Kreditverträge oder Wertpapiere50, wie etwa Sparurkunden oder Sparbücher, die als sog. qualifizierte Legitimationspapiere oder hinkende Inhaberpapiere i.S.d. § 808 BGB bezeichnet werden.51 Ein weiteres wichtiges Gesetz im Bankverfahrens- und prozessrecht ist das Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz – KapMuG) vom 16.08.200552.
Das KapMuG ermöglicht es, aus einer Vielzahl gleich gelagerter Schadensersatzprozesse wegen falscher Börsenprospekte oder fehlerhafter Kapitalmarktinformationen auf Antrag ein Musterverfahren zu bestimmen. Unabhängig davon, ob in erster Instanz das AG oder das LG zuständig ist (Prozessgericht), erfolgt gem. § 4 KapMuG die Vorlage an das zuständige OLG, in dessen Bezirk das Verfahren des Prozessgerichts örtlich zuständig ist.
Das Prozessgericht legt dem OLG das Musterverfahren im Rahmen eines Vorlagebeschlusses auf der Grundlage des Tatsachenvortrags aller Klageverfahren vor. Durch den Vorlagebeschluss wird das OLG gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 KapMuG gebunden. Die Entscheidung des OLG durch Beschluss sowie die Beweis- und Rechtsfragen sind gem. § 16 KapMuG für das Prozessgericht bindend. Gegen den Musterentscheid findet die Rechtsbeschwerde gem. § 15 KapMuG vor dem BGH statt.
Im Musterverfahren stehen sich unmittelbar nur ein Musterkläger und der Musterbeklagte gegenüber. Alle anderen Kläger können gem. § 8 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 12 KapMuG grds. Beigeladene des Musterverfahrens werden und auf diese Weise Einfluss nehmen. Das erste Kapitalanleger-Musterverfahren in Deutschland ist der Prozess gegen die Telekom, rechtshängig am OLG Frankfurt am Main.53 Der erste Termin zur mündlichen Verhandlung wurde am Montag, den 07.04.2008 abgehalten. Der Abschluss des Verfahrens in Form eines Musterbescheids ist noch nicht absehbar.
VII. Bankvollstreckungs- und Bankinsolvenzrecht
Gesetze betreffend des Bankvollsteckungsrechts sind zunächst das allgemeine Mahnverfahrensrecht gem. §§ 688 bis 703d ZPO. Insb. bei säumigen Kreditkunden beantragen Banken häufig den Erlass eines Mahnbescheids, um anschließend mit der Beantragung eines Vollstreckungsbescheides in das Vermögen des Bankkunden als Schuldner vollstrecken können.
Mithin ist das Zwangsvollstreckungsrecht gem. den §§ 704 bis 915h ZPO auch ein wesentlicher Teil des Bankrechts. Nicht nur bei säumigen Krediten, sondern auch bei Baudarlehen wird die Zwangsvollstreckung insb. in das unbewegliche Vermögen betrieben. Das Bankinsolvenzrecht betrifft nicht nur die klassische Insolvenz oder Verbraucherinsolvenz des Bankkunden nach der Insolvenzordnung v. 05.10.1994,54 sondern auch die Insolvenz von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten.
Gerade im Laufe der Hypothekenkrise, die ihren Ursprung in den USA hat, standen einige Banken in Deutschland kurz vor der Insolvenz. Die Fusionierung von Landesbanken im Sparkassensektor, die Übernahme der Dresdner Bank durch die Commerzbank, der Verkauf der Citibank Deutschland an die französische Crédit Mutuel und die staatlichen Rettungsmaßnahmen zum Erhalt der Hypo RealEstate sind unmittelbare Auswirkungen der globalen Hypothekenkrise.