Das Arzneimittelgesetz (AMG) verlangt in § 40 Absatz 1 Satz 2 für die klinische Prüfung von Arzneimitteln am Menschen die zustimmende Bewertung einer nach Landesrecht gebildeten Ethik-Kommission. Das Votum einer freien Ethik-Kommission entspricht den Anforderungen des AMG demgegenüber nicht. Die Arbeit wendet sich der Frage zu, ob die durch § 40 Absatz 1 Satz 2 AMG mittelbar geschaffene Monopolstellung der nach Landesrecht gebildeten Ethik-Kommissionen in das Grundrecht der freien Ethik-Kommissionen aus Artikel 12 Absatz 1 GG und in das Grundrecht des forschenden Arztes aus Artikel 5 Absatz 3 GG eingreift. Im Rahmen dieser verfassungsrechtlichen Frage wird die Rechtsnatur der Kommissionsvoten eingehend untersucht.
Reihe
Thesis
Auflage
Sprache
Verlagsort
Frankfurt a.M.
Deutschland
Zielgruppe
Editions-Typ
Illustrationen
Maße
Höhe: 210 mm
Breite: 148 mm
Dicke: 13 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-631-54665-9 (9783631546659)
Schweitzer Klassifikation
Die Autorin: Christine Alber-Malchow studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Tübingen und Bonn sowie Europäische Integration am Europa-Institut der Universität des Saarlandes. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst in Koblenz und Speyer folgten Tätigkeiten als Verwaltungsreferentin am Oberschulamt Tübingen, als Lehrbeauftragte an der Staatlichen Verwaltungsschule Stuttgart sowie als Forschungsreferentin am Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.
Aus dem Inhalt: Klinische Arzneimittelprüfung am Menschen - Ethik-Kommissionen im Arzneimittel- und im Medizinproduktegesetz - Mittelbare Grundrechtsbeeinträchtigung - Faktisches Verwaltungsmonopol - Rechtsnatur des Kommissionsvotums - Verhältnis von Ethik und Recht.