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Das Standardwerk vermittelt ein übersichtliches und klares Bild von der Praxis der vorprozessualen und der prozessualen Verfahren in Wettbewerbssachen sowie der Zwangsvollstreckung. Dabei bilden die für diese Verfahren typischen Besonderheiten zugleich die Schwerpunkte der Darstellung:
- Abmahnung mit Schutzschrift, Unterwerfungsvertrag, Folgen der Zuwiderhandlung
- prozessrechtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen
- Streitgegenstand der Unterlassungsklage und Rechtskraft von Unterlassungsurteilen
- Verfahren der Einstweiligen Verfügung mit Abschlusserklärung und Abschlussschreiben
- Unterlassungsvollstreckung mit Rückrufbeseitigung, Zollbeschlagnahme
- Sonstige wettbewerbliche Klagen
- Umsetzung des unionsrechtlichen Kartellzivilprozessrechts im GWB
- Berücksichtigung der UWG-Novelle 2020
Der Leser wird über das gesamte Spektrum des wettbewerblichen Verfahrensrechts unter Hervorhebung der in diesem Bereich in hohem Maße prägend und fortbildend wirkenden Rechtsprechung informiert. So verbinden sich nach wie vor in idealer Weise die Vorzüge einer systematischen Darstellung mit denen eines Handbuchs für den raschen Zugriff auf Einzelheiten. Das Wettbewerbsprozessrecht wird umfassend behandelt; einbezogen ist der Kartellzivilprozess mit den Änderungen der 9. GWB-Novelle. Die Auswirkungen der Rechtsprechung des BVerfG zum Erlass von Beschlussverfügungen werden erörtert.
Neu in der 9. Auflage:
Berücksichtigt die Änderungen der 9. und 10. GWB-Novelle.
Rezensionen / Stimmen
Aus den Besprechungen:
»Der Herausgeber hat auch in dem nun in achter Auflage erschienen Werk die gesammelte Prominenz im Wettbewerbsrecht als Autoren beisammen gehalten... Ein durchweg gelungenes Werk das man als Praktiker auf dem Schreibtisch liegen haben sollte. Dies gilt nicht zuletzt für den Rechtsanwalt der in dieser anspruchsvollen Materie eigene Fehler sicher vermeiden und die Fehler der Gegenseiten erkennen will.«
Rechtsanwalt Daniel Jansen, Köln, in: AGS 04/2017
»Liest man in der neuen Auflage des ›Ahrens‹, vergleicht man dieses Buch mit der Vorauflage, ist man unmittelbar überzeugt, diese neue Auflage für die ständige Arbeit erwerben zu müssen … Es kommt der Qualität der eigenen Arbeit mit Sicherheit zugute.«
RA Prof. Dr. Michael Loschelder, Köln, in: wrp 06/14