
Schulgesetz für Baden-Württemberg (digital)
Beschreibung
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Der kompetente Praxis-Kommentar widmet sich zuverlässig den Fragen und Problemstellungen der Schulträger ebenso wie den Interessenfeldern der Schulleiter(innen), der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten.
Die 20. Nachlieferung beinhaltet die einschlägigen Gesetzesänderungen und berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung. Im Einzelnen wurden insbesondere folgende Regelungen und Neuerungen dargestellt und neu kommentiert:
- Rechtsschutz gegen Entscheidungen privater Ersatzschulen (§ 2 SchG BW),
- „Gesetz zur Umsetzung des Qualitätskonzepts für die öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg“, mit dem die Kultusverwaltung und Schulaufsicht neu strukturiert und zwei neue Schulbehörden geschaffen wurden (Vorbemerkungen zu §§ 32 ff. sowie § 32 SchG BW),
- neuer Einziehungstatbestand für schulordnungswidrig mitgeführte Sachen (§ 23 Abs. 2 Satz 1 SchG BW),
- neue Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zum „Datenschutz an öffentlichen Schulen“ sowie diesbezügliche Kommentierung zum Datenschutz, insbesondere Online-Datenschutzerklärung und Datenübermittlung durch Schulen
- Nachteilsausgleich bei psychischen Dauerleiden
- Übermittlung von Schülerdaten bei amtsärztlichen Untersuchungen im Rahmen der Klärung der Schulfähigkeit
- Vorläufige Untersagung des Schulbesuchs (§ 90 Abs. 9 SchG BW),
- Deutsch-Französische Grundschulen (§ 107a SchG BW),
- Evaluation in der neuen Schulaufsicht sowie diesbezüglicher Datenschutz (§ 114 SchG BW).

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Roland Wörz war ehemals Referatsleiter in der Abteilung 7 (Schule und Bildung) des Regierungspräsidiums Stuttgart
Marc Falkenbach ist in der Abteilung 7 des Regierungspräsidiums Stuttgart