Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sowie des Europäischen Gerichtshofs bewirkt häufige Änderungen im Umsatzsteuerrecht. Die komplexe Verzahnung von nationalem und EU-Recht führt oft zu Rechtsunsicherheit und Zweifelsfragen. Der UStAE wird ständig umfangreicher.
Finden Sie in diesem Werk fundierte Antworten zu Fragen des Umsatzsteuerrechts - mit praktischem Nutzen für Ihre tägliche Arbeit. Der "Schwarz/Widmann/Radeisen" unterstützt Sie fundiert und lösungsorientiert!
Top-Aktuell unter Berücksichtigung u.a. von:
Inhalte
Neben den Herausgebern Werner Widmann und Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen kommentieren weitere renommierte Experten für Sie das Umsatzsteuergesetz:
Dr. Stefanie Becker, Steuerberaterin Dr. Hans-Joachim Bülow, Steuerberater Stephan Filtzinger, Präsident Ferdinand Huschens, Oberamtsrat a. D. Dr. Martin Kemper, Richter am FG Holger Raudszus, Dipl.-Finanzwirt, Oberregierungsrat Hans-Dieter Rondorf, Oberrechnungsrat a. D. Roger Schwarz, Vors. Richter am FG a. D. Dr. Magdalena Vaal, Regierungsrätin Sven Wagner, Dipl.-Finanzwirt Andreas Windecker, Steueroberamtsrat Prof. Dr. Peter Zaumseil, Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Unser Tipp: Dieser und viele weitere Kommentare sind im Haufe Steuer Office integriert.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:4a die folgenden Umsätze:a) die Lieferungen der in der Anlage 1 bezeichneten Gegenstände an einen Unternehmer für sein Unternehmen, wenn der Gegenstand der Lieferungim Zusammenhang mit der Lieferung in ein Umsatzsteuerlager eingelagert wird oder sich in einem Umsatzsteuerlager befindet. Mit der Auslagerung eines Gegenstands aus einem Umsatzsteuerlager entfällt die Steuerbefreiung für die der Auslagerung vorangegangene Lieferung, den der Auslagerung vorangegangenen innergemeinschaftlichen Erwerb oder die der Auslagerung vorangegangene Einfuhr; dies gilt nicht, wenn.. mehr lesen Sie im "Kommentar zum Umsatzsteuergesetz "