Dieser Kommentar behandelt alle relevanten Gesetze zum Vertragsrecht, vor allem nimmt er Bezug auf die ersten zwei Bücher des BGB.
Der Kommentar erläutert die einschlägigen Vorschriften zum Vertragsrecht des BGB. Dabei konzentriert sich der Kommentar auf die ersten zwei Bücher des BGB:
- Allgemeiner Teil des ersten Buches: §§ 13, 14, 104 - 218
- Allgemeiner Teil des zweiten Buches: §§ 241 - 432
- Besonderer Teil des zweiten Buches: §§ 433 - 811 (ohne §§ 705 - 761).
Ausführlich werden die im Mittelpunkt der vertragsrechtlichen Praxis stehenden gesetzlichen Regelungen im Besonderen Teil des Schuldrechts erläutert und zudem mit zahlreichen praxisorientierten Checklisten ergänzt, u.a. zum Kauf, Leasing, Miete, Werkvertrag.
Der Kommentar behandelt darüber hinaus auch wichtige Vertragsytpen, die im Kern zwar auf das Dienst- und Werkvertragsrecht zurückgehen, inzwischen aber so ausdifferenziert sind, dass sie einer eigenen geschlossenen Darstellung bedürfen:
- Anwaltsvertrag
- Arztvertrag
- Beförderungsvertrag
- Die Grundzüge des Arbeitsvertragsrechts sind in die Darstellung des Dienstvertragsrechts integriert.
Der Kommentar wendet sich damit sowohl an den Generalisten wie den Spezialisten, der sich außerhalb seiner Kernkompetenz auch mit Vertragsrecht zu befassen hat.
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Schweitzer Klassifikation
Prof. Dr. Klaus Tonner, Professor für Bürgerliches Recht und Europäisches Recht an der Universität Rostock, Richter am Oberlandesgericht Rostock
Prof. Dr. Armin Willingmann, Professor für Deutsches, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Hochschule Harz (FH) in Wernigerode, Rektor der Hochschule Harz
Dr. Marina Tamm, Rechtsanwältin in Rostock