
Kommunalverfassungsrecht Sachsen (digital)
Beschreibung
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Für den Freistaat Sachsen ist eine bürgernahe, leistungsfähige und effiziente Verwaltung in den Kommunen von essentieller Bedeutung. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet das Kommunalverfassungsrecht, der Kommentar zum Kommunalverfassungsrecht Sachsen.
“Das “Kommunalverfassungsrecht Sachsen” beinhaltet Kommentierungen zur Gemeindeordnung, zur Landkreisordnung, zum Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit und zum Sächsischen Kommunalwahlrecht.
Als das Standardwerk im Freistaat Sachsen findet es in der Rechtsprechung Erwähnung. So zitiert das Sächsische Oberverwaltungsgericht den Kommentar in seinem Beschluss vom 02.02.2007 - AZ: 4 BS 314/06 (Rechtsstellung des Bürgermeisters der Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft). Ein Anhang enthält die wichtigen begleitende Rechtsvorschriften zum Kommunalverfassungsrecht.
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Personen
André Jacob, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Sächsischen Landkreistages
Professor Peter Musall, ehem. Rektor der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen
Referent im Sächsischen Staatsministerium des Innern
Dozent an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (HSF Meißen)