Der Kurzkommentar zum neuen Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen, das am 7. Januar 2022 in Kraft getreten ist, enthält die vollständige amtliche Begründung des Gesetzes sowie weiterführende praktische Hinweise für Veranstalter, Leiter und Behörden. Ausführlich wird auch auf die Sachverständigenanhörung im Landtag am 6. Mai 2021, das weitere Gesetzgebungsverfahren und die beiden erfolgreichen parlamentarischen Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung vom 6. und 8. Dezember 2021 eingegangen.
Das Werk leistet damit einen wertvollen Beitrag für die zukünftige Versammlungspraxis in Nordrhein-Westfalen und soll den zuständigen Behörden und Interessierten aus der Bürgergesellschaft als praktische Orientierung und tägliche juristische Wegweisung dienen.
Rezensionen / Stimmen
"Im Ergebnis kann - zumal angesichts des günstigen Preises - die Anschaffung des Kurzkommentars von Schönenbroicher nur dringend empfohlen werden."
Prof. Dr. Norbert Ullrich, in: DVBl. 23/2022
"In der Gesamtschau erweist sich der vorgelegte Kurzkommentar gerade in der Startphase des neuen Gesetzes als unentbehrlicher Wegweiser und zugleich als Fundgrube zahlloser weiterführender Anregungen und Ideen. Allen, die in Wissenschaft und Praxis mit Fragen der Auslegung des neuen Versammlungsgesetzes NRW befasst sind, kann die Heranziehung des Kurzkommentars von Klaus Schönenbroicher daher uneingeschränkt empfohlen werden."
Prof. Dr. Johannes Dietlein, in: GSZ 3/2022
"Wegen der konzentrierten Darstellung des VersG NRW, die auf das Wesentliche beschränkt ist, eignet sich der Kommentar auch für die Kreispolizeibehörden bei der Bearbeitung von Versammlungsanmeldungen, der rechtlichen Beurteilung der Lage sowie in versammlungsrechtlichen Streitverfahren vor den Verwaltungsgerichten. [.] Der Kommentar von Schönenbroicher ist auch hier eine zuverlässige Handreichung."
Reinhard Mokros, in: Kriminalistik 6/2022