
BGB - Kommentar
Beschreibung
Der Kommentar zum BGB von Prütting/Wegen/Weinreich zeichnet sich auch in seiner inzwischen 20. Auflage wiederum durch höchste Aktualität und klare Strukturierung aus. Das Werk wird seit seinem ersten Erscheinen anhand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und wesentlicher Literatur sorgfältig überarbeitet und aktualisiert, damit wird eine jährliche Erscheinungsweise garantiert. Der Kommentar besticht darüber hinaus durch seine gute Lesbarkeit und klare Gliederung, die u.a. auf dem Verzicht von unüblichen Abkürzungen beruht, als auch durch die praxisorientierte Gewichtung der Kommentierung.
Neben dem BGB und dem EGBGB (u.a. mit den Rom I-III-Verordnungen sowie internationalem Gesellschaftsrecht) werden folgende Gesetze kommentiert:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
- Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) sowie das
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Die Neuauflage befindet sich auf dem Gesetzes- und Bearbeitungsstand vom 1. Juni 2025. Insbesondere werden berücksichtigt:
- Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 16. Juli 2021 (Inkrafttreten 01.07.2023 und 01.01.2026)
- Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts vom 11. Juni 2024 (Inkrafttreten 01.05.2025)
- Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung vom 16. Oktober 2023 (Inkrafttreten 01.01.2024)
- Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) vom 10. August 2021 (Inkrafttreten 01.01.2024)
- Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 15. Juli 2022 (Inkrafttreten 01.08.2023)
- Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (Inkrafttreten 01.01.2023)
- Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) vom 21. Dezember 2020 (Inkrafttreten 01.01.2023)
- Schuldrechtsreform 2022 (versetztes Inkrafttreten 01.10.2021/01.01./01.03./28.05./01.07.2022). Die Schuldrechtsreform stärkt die Rechte der Verbraucher im digitalen Rechtsgeschäft und wirkt sich erheblich auf das BGB und das EGBGB aus:
- Mit Einfügung eines neuen Gesetzesabschnittes in das BGB (§§ 327 ff.) werden Verträge über digitale Produkte erstmals gesetzlich geregelt,
- Neuer Sachmangelbegriff (§ 434 BGB),
- Sachmangel bei Waren mit digitalen Elementen (§§ 475b ff. BGB), Updatepflicht, Sonderbestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz, Verlängerung der Beweislastumkehr, Sonderbestimmungen für Garantien,
- Neues Widerrufsrecht (§§ 355 ff. BGB),
- Pflichten für Betreiber:innen von Online-Marktplätzen (BGB, EGBGB),
- Stärkung der Kündigungsrechte bei Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (BGB, EGBGB) und
- stärkerer Verbraucherschutz bei Telefonwerbung.
- Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025).
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Personen
Ordinarius an der Universität zu Köln, Direktor des Institutes für Verfahrensrecht
Rechtsanwalt in Stuttgart, Honorarprofessor der Universität Tübingen
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg a.D., Rechtsanwalt