Ob Strafen tatsächlich eine spezialpräventive Wirkung haben, ist eine Frage, die Strafrechts-wissenschaft wie Kriminalpolitik von jeher begleitet. Sie zu beantworten, ist das Ziel erfah-rungswissenschaftlicher Forschung. Man kann empirisch untersuchen, ob Verurteilte nach der Vollstreckung ihrer Strafe erneut gegen Strafgesetze verstoßen oder ob sie sich "legal bewähren", also nicht mehr rückfällig werden. Solche Untersuchungen sind auch wertvoll für Prognosen über die individuelle Rückfallwahrscheinlichkeit, wie sie für die Strafrechtspflege zunehmend bedeutsam sind.
Unser Strafrecht muss sich daran messen lassen, in welchem Maße Rückfallverhütung ge-lingt. Diese Einsicht hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ab dem Jahr 2006 dazu bewogen, bundesweite Untersuchungen zur Rückfallquote bzw. Legalbewäh-rung nach strafrechtlichen Sanktionen in Auftrag zu geben. Und mit derselben Stoßrichtung hat die Konferenz der Justizministerinnen und -minister im Frühjahr 2019 in einem einstimmi-gen Beschluss festgestellt, dass kontinuierlich gewonnene wissenschaftliche Erkenntnisse zur Rückfälligkeit nach Verhängung bzw. Verbüßung einer Strafe für eine rationale Kriminalpo-litik unverzichtbar sind: Sie sind ein wichtiger Indikator für die Erreichung des Strafvollzugs-ziels und sie bilden eine wesentliche Grundlage, um Prognosen zum Rückfallrisiko einordnen zu können.