Die wichtigsten Inhalte:
Lexikon, Fachwissen, Handbücher inkl. Praxisbeispielen:
- Lexikon von A-Z mit über 500 Stichwörtern und Schnelleinstieg in alle Themen der Entgeltabrechnung.
- Vertiefende Fachbeiträge zu den zentralen Entgeltthemen wie z. B. Lohn & Gehalt, Jahresabschlussarbeiten, Lohnsteuer und Sozialversicherung.
- komplexe Sachverhalte werden einfach und verständlich dargestellt und von erfahrenen Entgeltspezialisten um Beispiele aus der Praxis erweitert.
Arbeitshilfen & Programme:
- Rechner (u. a. für Lohn & Gehalt, Reisekosten, Abfindung)
- Mustertexte (u. a. für Abmahnung, Elternzeit, Kündigung)
- Verträge (u. a. zur Heimarbeit, Berufsausbildung, Teilzeit)
- Formulare (u. a. für Einkommensteuer, Rente, Abrechnung)
- Checklisten (u. a. für Elternzeit, Mutterschutz, Leistungsprämie)
- Tabellen (u. a. zu Pfändung, Reisekostensätze, Sachbezugswerte)
- Zeitsparende Expertentools (Minijob-Assistent)
Rechtsquellen- und Entscheidungsdatenbank:
- große Gesetzes- und Entscheidungsdatenbank inklusive Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben der Krankenkassen.
Online-Seminare:
- 12 Online-Seminare pro Jahr zu aktuellen Änderungen, Dauerbrennern oder grundsätzlichen Fragen zu den Themen der Entgeltabrechnung.
Einführung
Die schwarz-gelbe Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auf verschiedene
Änderungen im Arbeits- Lohnsteuer und Sozialversicherungsrecht verständigt. Was
ist geplant und welche Folgen sind für Arbeitgeber zu erwarten?
1 Arbeitsverhältnis (HaufeIndex: 2241739)
1.1 Befristungsrecht : Wegfall des generellen Vorbeschäftigungsverbots
(HaufeIndex: 2241740)
Nach bisheriger Rechtslage sind Befristungen von Arbeitsverhältnissen ohne
Sachgrund grundsätzlich nur für die Höchstdauer von zwei Jahren zulässig, § 14
Abs. 2 TzBfG. Eine solche sachgrundlose Befristung ist zudem nur dann wirksam,
wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuvor noch kein (befristetes oder
unbefristetes) Arbeitsverhältnis bestanden hat (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG).
Dieses pauschale und nicht zeitlich begrenzte Vorbeschäftigungsverbot wurde 2001
durch die damalige rot-grüne Bundesregierung eingeführt und stand seither in der
Kritik. Die Regelung sollte sog. Kettenbefristungen verhindern: Arbeitnehmer
sollten vom Arbeitgeber nicht nach Ablauf eines sachgrundlos befristeten
Arbeitsverhältnisses und einer Unterbrechung von kurzer Zeit erneut sachgrundlos
befristet eingestellt werden können. Dieses Verbot kann skurrile Folgen haben: Hat
der Arbeitnehmer beispielsweise vor 20 Jahren schon einmal für vier Wochen als
Ferienjobber im Unternehmen gearbeitet, scheidet eine sachgrundlose Befristung
des Arbeitsverhältnisses für immer aus. Die Hoffnung, dass es durch diese
Einschränkung der sachgrundlosen Befristung verstärkt zum Abschluss unbefristeter
Arbeitsverhältnisses kommt, hat sich nicht realisiert.