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Der renommierte Kommentar zum Strafvollzugsrecht.
Im Zuge der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug im Jahr 2016 vom Bund auf die Länder übergegangen. Die Bundesländer haben hiervon bereits in unterschiedlichem Umfang Gebrauch gemacht und landesrechtliche Vorschriften erlassen, die einer kommentarmäßigen Erläuterung bedürfen. Im Sinne der praktischen Nutzbarkeit werden die Kommentierungsabschnitte thematisch anhand der inhaltlichen Struktur des Musterentwurfs zum Landesstrafvollzugsgesetz geordnet. Zudem werden die fortgeltenden Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes des Bundes erläutert. Weiterer Schwerpunkt ist insbesondere die systematische Darstellung zu den Themen:
- Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Vollzug der Sicherungsverwahrung und Therapieunterbringung
- Frauenstrafvollzug
- Ausländer im Vollzug
- Drogenabhängige Gefangene
- Psychische kranke Gefangene
- Gefangene mit Behinderung
Praxisgerecht, interdisziplinär und wissenschaftlich fundiert ist dieser Kommentar für Richter, Anwälte, Bewährungshelfer und Bedienstete in Justizvollzugsanstalten ein unverzichtbares Nachschlagewerk.
Neu in der 8. Auflage:
- aktueller Stand der bisher ergangenen landesrechtlichen Regelungen
- Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung und Literatur
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Rezensionen / Stimmen
Aus den Besprechungen der Vorauflage:
"Es dürfte (...) deutlich geworden sein, dass der AK alles andere als einfach ›nur‹ ein Kommentar zu dem Strafvollzugsgesetzen ist. Er ist vielmehr Erläuterungswerk, Reformprogramm und Handbuch zum Strafvollzug in einem."
Dr. Mario Bachmann in StV 10/2018, 691
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Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Fachanwälte, Staatsanwälte, Richter, Justizvollzugsanstalten
Schweitzer Klassifikation
Die Herausgeber:
- Prof. Dr. Johannes Feest (Universität Bremen, i. R.)
- Dr. Wolfgang Lesting (Richter am OLG Oldenburg a.D.) und
- Prof. Dr. Michael Lindemann (Universität Bielefeld).
Die Bearbeitung erfolgt durch rund 23 Autor*innen aus allen einschlägigen Bereichen der Wissenschaft und Praxis.