
Kommunalverfassungsrecht Hessen (digital)
Beschreibung
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Der Kommentar Kommunalverfassungrecht Hessen beinhaltet die Kommentierungen zur Hessischen Gemeindeordnung (HGO), zur Hessischen Landkreisordnung (HKO), zum Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG), zum Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (MetropolG) und zum Hessischen Kommunalwahlgesetz (KWG).
Alle Kommentierungen des Werkes enthalten praxisfokussierte, zielorientierte und verständliche Erläuterungen der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Vorteile der digitalen Ausgabe (KSV Digital):
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- Einfaches Kopieren von Textausschnitten
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Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
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Personen
Bearbeitet von
Alexander Steiß, Magistratsdirektor, Ordnungsamtsleiter der Stadt Gießen, Sven Teschke, Dipl.-Verwaltungswirt, Amtsrat, Stadtverwaltung Büdingen, Dr. Walter Unger, Rechtsanwalt und Bürgermeister a.D., Dr. Lorenz Zabel, Rechtsanwalt, Frankfurt, und Prof. Dr. Stefan Zahradnik, Professur für Öffentliche Betriebswirtschaft (insbesondere Management öffentlicher Dienstleistungen) an der Fachhochschule Nordhausen, Prof. Dr. habil. Jan Hilligardt, ehem. Geschäftsführender Direktor des Hessischen Landkreistages, Tim Ruder, Ass. jur., Referatsleiter, Astrid Deicke-Schäfer, Ltd. Verwaltungsdirektorin, Thomas Euler, Verwaltungsrat, Dipl.-Verwaltungswirt, Stabstellenleiter beim Landkreis Gießen, Stabstelle Kreisgremien und Öffentlichkeitsarbeit, Dozent beim Hessischen Verwaltungsschulverband Wiesbaden, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Gilbert Gornig, Thomas Naumann, Dipl.-Verwaltungswirt, Dr. Sven Simon, Akademischer Rat, Björn Spanknebel, Rechtsanwalt, Jürgen Sommer, Ltd. Verwaltungsdirektor, Helmut Schmidt, Richter am Verwaltungsgericht