
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
Beschreibung
In einer Zeit knapper Finanzmittel kommt der Erhebung von Verwaltungsgebühren als Einnahmequelle für die Landes- und Kommunalverwaltung besondere Bedeutung zu.
Im Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Regelungen zu den Verwaltungsgebühren im staatlichen Bereich, zu den Benutzungsgebühren für vom Land für öffentliche Zwecke unterhaltene Einrichtungen und Anlagen sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung praxisorientiert und leicht verständlich erläutert. Es folgen Erläuterungen zu den Tarifstellen 30, 30.5 und 31 des AGT, die für das Gebührenrecht relevant sind

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Referent im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen