
Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz
Beschreibung
Alle Änderungen stets im Blick
Im Steuerrecht erwarten Sie von einem Großkommentar zwei Dinge: höchste Qualität und höchste Aktualität. Der Herrmann/Heuer/Raupach bietet beides. Sehen Sie sich hier das Image-Video zu diesem etablierten Standardwerk an.
Das Werk enthält detaillierte, zitierfähige und belastbare Kommentierungen zu allen Facetten des deutschen EStG und KStG. Über 130 führende Steuerexperten aus Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung liefern Ihnen Lösungen für alle Herausforderungen in der Praxis. Sieben Updates pro Jahr sorgen dafür, dass das Werk stets auf der Höhe der Zeit bleibt.
Aktualität und Tradition
Einer der führenden Großkommentare zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz seit 1926: Wie konnte der Herrmann/Heuer/Raupach über so lange Zeit hinweg seine Spitzenposition verteidigen? Die Antwort: Dank seiner Aktualität. In diesem Punkt zeigt sich das Werk in diesem Jahr so stark wie nie zuvor. Rund 84 % der Kommentierungen wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert.
Auf Höhe der Zeit
So berücksichtigt das Werk die Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen, die Reform der Entstrickungsbesteuerung sowie das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts. Des Weiteren finden sich im aktualisierten Herrmann/Heuer/Raupach Kommentierungen zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, zum Fondsstandortgesetz, zum Jahressteuergesetz 2021, zum zweiten Familienentlastungsgesetz sowie zu allen Corona-Steuerhilfegesetzen.
Fundierte Qualität
Dass der Herrmann/Heuer/Raupach seit langem zu den maßgeblichen Werken zum EStG und KStG zählt, hat einen einfachen Grund: Die Qualität der Inhalte sucht ihresgleichen.
Die Kommentierungen stammen von über 130 namhaften Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung. Neue Vorschriften, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen werden aus jeder Perspektive beleuchtet. Sie profitieren von neuen Denkanstößen, praxisnahen Lösungen und Gestaltungen sowie rechtssicheren Argumenten für gerichtliche Auseinandersetzungen. Kurz und gut: Die Ausgewogenheit des Herrmann/Heuer/Raupach lässt keine Wünsche offen.
Für die Praxis
Praxistauglich ist das Werk nicht nur wegen der Zitierfähigkeit der Inhalte, sondern auch wegen seines logischen Aufbaus. Seine gesetzessystematische Kommentierung orientiert sich streng am Gesetzeswortlaut und trennt Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge. Jeder Vorschrift sind allgemeine Erläuterungen zum besseren Verständnis und zur schnellen Orientierung vorangestellt.
Auf einen Blick
- Führender Großkommentar zum EStG und KStG
- Erstklassige Inhalte
- Praxisnah, kritisch, wissenschaftlich fundiert
- Meinungsbildend
- Umfassende Auswertung von Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und Literatur
- Viele praktische Beispiele
- Vollständige, systematische und detaillierte Erläuterungen
- Multidisziplinäres Autorenteam
Noch mehr Substanz
Das Konzept des Großkommentars wurde erweitert. Es werden auch wichtige Nebenbestimmungen, die sich auf Einzelnormen von EStG oder KStG beziehen, erläutert.
Lösungsorientiert
In den Kommentierungen werden insgesamt alle für die Steuerpraxis relevanten Rechtsgedanken sowie die bei der Rechtsanwendung auftretenden Fragen zum EStG und KStG erläutert.
Herrmann/Heuer/Raupach online: Beziehern des Herrmann/Heuer/Raupach steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank „Herrmann/Heuer/Raupach online" zur Verfügung.
Inhalte Herrmann/Heuer/Raupach online
- Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG Kommentar
- Kirchhof, Einkommensteuergesetz Kommentar
- Rödder/Herlinghaus/Neumann, Körperschaftsteuergesetz Kommentar
- Wendt/Suchaneck/Möllmann/Heinemann, Gewerbesteuergesetz Kommentar
- FR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht, 24 Aufgaben/Jahr inklusive Archiv ab 1991
- Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell
Die Lieferung 337:
Mit dieser Lieferung erhalten Sie wie gewohnt Neubearbeitungen und Aktualisierungen zu verschiedenen Vorschriften. Im Einzelnen möchten wir auf folgende Kommentierungen hinweisen:
Im Rahmen des § 3 EStG wurden folgende Nummern aktualisiert:
Die Kommentierung der Steuerbefreiungsvorschriften in Nr. 57 [Zahlungen der Künstlersozialkasse], Nr. 58 [Wohngeld nach der Wohngeldgesetzgebung], Nr. 59 [Wohnraumförderung und Mietvorteile], Nr. 60 [Anpassungsgeld wegen Ausstiegs aus der Kohleverstromung], Nr. 61 [Leistungen nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz], Nr. 62 [Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers] und Nr. 67 [Erziehungsgeld, Elterngeld] wurde von Dr. Stephan Hamacher, Richter am FG, Dipl.-Finw. (FH), derzeit Referent im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, überarbeitet und aktualisiert. Die Überarbeitung berücksichtigt insbes. auch die zu den Steuerbefreiungsvorschriften ergangene Rechtsprechung des BFH. Zudem wurde die Kommentierung der Nr. 64 [Auslandszuschläge, Kaufkraftausgleich] von Dipl.-Finw. Jens Intemann, Vors. Richter am FG, Hannover, aktualisiert. Darüber hinaus hat Dr. Georg Philipp Siebenlist, Steuerberater in Hamburg, M.Sc., die Kommentierung der Steuerbefreiungsvorschriften in Nr. 63 [Beiträge des Arbeitgebers an Pensionsfonds, Pensionskassen oder für Direktversicherungen], Nr. 63a [Sicherungsbeiträge nach dem Betriebsrentengesetz] sowie in Nr. 66 [Leistungen an Pensionsfonds zur Übernahme von Versorgungen] überarbeitet und aktualisiert. Die Vorschriften umfassen neben den Steuerbefreiungen für Beiträge des Arbeitgebers an Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds (§ 3 Nr. 63 EStG und Nr. 66 EStG) auch die Sicherungsbeiträge des Arbeitsgebers zur Absicherung der reinen Beitragszusage (§ 3 Nr. 63a EStG). Die Überarbeitung berücksichtigt die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie insbes. die zu den Steuerbefreiungsvorschriften ergangene finanzgerichtliche Rechtsprechung.
Im Rahmen des § 6 EStG (Bewertung) wurden aus aktuellem Anlass die folgenden Absätze an jüngste gesetzliche Neuerungen angepasst:
Die Überarbeitung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Bewertung von Entnahmen) – unter Berücksichtigung des SofWiStärkG v. 14.7.2025 – durch Prof. Dr. Tibor Schober, Richter am FG, Cottbus, betrifft insbes. die Anpassung der Listenpreis-Reduktion bei Elektro-Kfz. auf 0,25% bei bestimmten Grenzbeträgen (seit 2025: 100.000 €) sowie die Einarbeitung zahlreicher Entscheidungen des BFH (bspw. Anscheinsbeweis der privaten Nutzung) und der FG (bspw. Einschränkungen bei Berufsgeheimnisträgern). Die Kommentierung zu § 6 Abs. 5 EStG wurde von Prof. Dr. Ulrich Niehus, Hochschule Stralsund, und Prof. Dr. Helmuth Wilke, StB, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, vollständig überarbeitet. Berücksichtigt wurden insbes. die durch das JStG 2024 v. 2.12.2024 vorgenommenen Ergänzungen des Abs. 5 Satz 3 um die Nr. 4 zur Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern auf beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaften sowie die Anfügung des Satzes 7 zur Anwendung der Sätze 5 und 6 auch bei einer vorherigen körperschaftsteuerlichen Verhaftung der stillen Reserven des übertragenen EinzelWG.
Die Kommentierung der Vorschrift des § 10 EStG [Sonderausgaben] wurde durch Dr. Egmont Kulosa, Richter am BFH, München, überarbeitet und aktualisiert. Seit der vier Jahre zurückliegenden letzten Überarbeitung der Kommentierung sind zu § 10 EStG drei Änderungsgesetze ergangen, die insgesamt acht Einzeländerungen in dieser Norm mit sich gebracht haben. Erneut betreffen die meisten gesetzlichen Änderungen die Vorsorgeaufwendungen, die bei jedem Stpfl. anfallen. Auch aufgrund umfangreicher neuer BFH-Rspr. wurde die Kommentierung stark überarbeitet und an vielen Stellen neu gefasst. Die bisher in der Kommentierung des § 10 Abs. 3 EStG enthaltenen umfangreichen Erläuterungen zur Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung wurden nunmehr an den systematisch zutreffenden Standort (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG) überführt.
Die Kommentierung der Vorschrift des § 22 EStG [Arten der sonstigen Einkünfte] wurde durch Dr. Sandy Schüler-Täsch, Richterin am BFH, München, überarbeitet und aktualisiert. Insbesondere wurden die durch das JStG 2022 v. 16.12.2022, das WachsChG v. 27.3.2024 und das JStG 2024 v. 2.12.2024 erfolgten Änderungen eingearbeitet. Hervorzuheben ist dabei die durch das WachsChG vorgenommene Absenkung des Prozentsatzes, um den gem. Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 der Besteuerungsanteil von Renten aus der sog. Basisversorgung jährlich ansteigt, auf einen halben Prozentpunkt ab Rentenbeginn 2023. Dies soll dazu beitragen, eine „doppelte Besteuerung" von Renten aus der Basisversorgung für zukünftige Renteneintrittsjahrgänge zu vermeiden bzw. abzumildern. Darüber hinaus hat natürlich auch die aktuelle Rechtsprechung des BVerfG, des BFH und der Finanzgerichte Eingang in die Kommentierung gefunden. Beispielhaft sei die Rspr. des BFH genannt, wonach Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts nicht als Werbungskosten im Rahmen der Nr. 1a (begrenztes Realsplitting) geltend gemacht werden können (BFH v. 18.10.2023 – X R 7/20, BStBl II 2024, 288).
Ausblick auf die kommende Lieferung
Die nächste Lieferung erscheint voraussichtlich im Mai 2026 und wird neben diversen Jahreskommentierungen mit Erläuterungen der jüngsten Steuergesetze ua. die Kommentierung zur Einführung zum ESt sowie zu den §§ 34b, 51a, 100 ff. EStG und den §§ 6, 6a KStG sowie der Kommentierung des Solidaritätszuschlaggesetzes enthalten.

Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Alle Preise
Weitere Details
Personen
Herausgegeben von
- Prof. Dr. Johanna Hey
- RA/FAStR/StB Dr. Martin Klein
- VorsRiBFH Michael Wendt
Mitherausgegeben von
- Prof. Dr. Heribert M. Anzinger
- RA/FAStR Dr. Uwe Clausen
- RA/StB/Vors.RiBFH a.D. Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler
- Prof. Dr. Andreas Musil
- PräsFG Prof. Dr. Thomas Stapperfend
- VorsRiinFG Prof. Dr. Susanne Tiedchen
- RiBFH Dr. Sven-Christian Witt
- RiBFH a.D. Dr. Winfried Bergkemper
Autoren*innen
WP/StB Dipl.-Finw. Klaus Altendorf, Prof. Dr. Heribert M. Anzinger, Ltd.RD Dipl.-Finw. Wilfried Apitz, RA/FAStR Prof. Dr. Jochen Axer, StB Dipl.-Kfm. Dr. Sven-Eric Bärsch, Dr. Martina Baumgärtel, Prof. Dr. Bernhard Becht LL.M. †, RiBFH a.D. Dr. Winfried Bergkemper, RiFG Dr. Holger Berninghaus, RiFG Dr. Sascha Bleschick, RiBFH Jürgen Brandt, Dipl-Finw. ARin Claudia Braun, RA Ronald Buge, RA, FAStR Dr. Gero Burwitz, RA, FAStR Dr. Uwe Clausen, Prof. Dr. Marc Desens, StB Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Thomas Dommermuth, StB/RA Dipl.-Volksw. Prof. Dr. Christian Dorenkamp LL.M. (NYU), WP/StB Dipl.-Kfm. Tobias Dreixler, RiFG Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, Dr. Daniel Dürrschmidt LL.M., WP/StB Hans-Martin Eckstein, MinRat Dr. Thomas Eisgruber, RiFG Hans-Ulrich Fissenewert, RA/StB Dr. Einiko Benno Franz LL.M., RA/StB Dr. Arne von Freeden LL.M., Dipl.-Kffr. Dr. Isabel Gabert LL.M., RIBFH Dr. Michael Geissler, RAin, Fachanwältin für Steuerrecht Dr. Eva-Maria Gersch, RA/FAStR Dipl.-Finw. Dr. Rüdiger Gluth, WP/StB Dr. Kurt Gratz, RiSG Jens Grönke-Reimann, Dipl.-Wirtsch.-Jur. Carina Günther, VorsRiFG Günter Haep, Riin Dr. Antje Hagena LL.M., Dr. Martin L. Haisch, StBin Dr. Uta Haiß, RAin/FAinStR Dr. Dorothee Hallerbach, VorsRiFG Prof. Dr. Friedrich E. Harenberg, RA Sebastian Hartrott, RA/StB Dr. Klaus Herkenroth LL.M., RiBFH Dr. Andreas Herlinghaus, Prof. Dr. Johanna Hey, StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Dipl.-Kfm. Dr. Lukas Hilbert, StB Prof. Dr. Jörg Hoffmann, VorsRiFG Dr. Hans-Joachim Horn, RiFG Dipl.-Finw. Jens Intemann, Prof. Dr. Roland Ismer MSc. Econ. (LSE), Reg.-Rätin Dipl.-Finw. Heike Janetzko, VorsRiBFH a.D., RA/StB Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler, RiBFH a.D. Dr. Michael Kempermann, RA/StB Dr. Hanno Kiesel, StBin Anne Killat, Prof. Dr. Gregor Kirchhof LL.M., RiFG Dr. Jan-Hendrik Kister, RA/StB/FAStR Dipl.-Finw. Dr. Martin Klein, WP/StB Dr. Werner Kleinle, RA/FAStR Prof. Dr. Thomas Koblenzer, RiFG Prof. Dr. Hagen Kobor, VorsRiFG Dipl.-Finw. Stefan Kolbe M. Tax, RiFG Dipl.-Finw. Dr. Alexander Kratzsch, RiFG Dipl.-Finw. Prof. Dr. Volker Kreft, VorsRiFG a.D. Ulrich Krömker, RA Dr. André Kruschke, RA/StB Dipl.-Kfm.(FH) Dr. Christian Kühner, RA/StB/WP Dr. Thorsten Kuhn, Dr. Egmont Kulosa, Prof. Dr. Lutz Lammers, RiBFH Dr. Christian Levedag LL.M., RAin/StBin Dr. Bettina Lieber, RA Dr. Wolfgang Lingemann, RA/StB Dr. Mathias Link LL.M., StOAR Dipl.-Finw. Andreas Ludolph, RA/StB Prof. Dr. Peter Lüdemann, RA Martin Mager, RA/StB Dr. Hendrik Marchal, RA/StB Dr. Michael Maßbaum, Städt. Rechtsdir. Norbert Meier, StB Dipl.-Finw. Bernd Meyer, Prof. Dr. Lars Micker BScEc, LL.M., StB Dipl.-Ök. Jörg P. Müller LL.M., Prof. Dr. Andreas Musil, Prof. Dr. Ulrich Niehus, RiBFH Dipl.-Kfm. Dr. Gregor Nöcker, RD Dr. Sven Pache, ORR Dipl.-Finw. Joachim Patt, RiFG Dipl.-Kfm. Dr. Stefan Paul M.M., StBin Dipl.-Kffr. Petra Peffermann, RiBFH Dr. Volker Pfirrmann, Ltd. RD Dr. Hansjörg Pflüger, Prof. Dr. Katja Rade, VorsRiFG Dipl.-Finw. Bernd Rätke, RA/StB Dr. Lars Rehfeld, VorsRiinFG Dr. Christina Reuss, Prof. Dr. Heiner Richter, RA/StB Oliver Rosenberg, Dipl.-Kfm. Dr. Andreas Roth, Gary Rüsch, RiBFH Dr. Ulrich Schallmoser, Christian Schlotmann LL.M., ORRin Dipl.-Finw. Andrea Schmidt, RA Dipl.-Finw. Prof. Dr. Richard Schmidt, NotarAss. Dipl.-Finw. Dr. Stefan Schmitz, RA/StB Dipl.-Finw. Dr. Norbert Schneider, Ri Dr. Tibor Schober, RiinFG Dr. Sandy Schüler-Täsch, Jan Schulz LL.M., RA/StB Dipl.-Kfm. Markus Schulz, WP Thomas Semelka, Prof. Dr. Theodor Siegel, RiFG Dr. Reimer Stalbold, PräsFG Prof. Dr. Thomas Stapperfend, StB Prof. Dr. Thomas Stobbe, RA/FAStR Dr. Frank Stockmann, RA/StB Dr. Andreas Striegel LL.M., StB Dipl.-Finw. Markus Suchanek, WP/StB Dr. Georg Thurmayr, VorsRiFG Dr. Susanne Tiedchen, RiFG Dr. Kai Tiede, Prof. Dr. Oliver Tillmann, StBin Luise Uhl-Ludäscher, RA/FAStR Georg von Wallis, RA/FAStR/FAVwR Klaus Voß, VorsRiFG Dr. Klaus J. Wagner, RA/FAStR Dr. Heinrich Jürgen Watermeyer, RiBFH Rainer Wendl, VorsRiBFH Michael Wendt, RiFG Dr. Stefan Wilk, Prof. Dr. Helmuth Wilke, RiFG Dr. Sven-Christian Witt
Begründet von
Alfons Mrozek und Albert Kennerknecht
Fortgeführt von
RA/FAStR Carl Herrmann †, RA/FAStR Dr. Gerhard Heuer † und RA/FAStR Prof. Dr. Arndt Raupach