Warum heißt der Palandt jetzt Grüneberg? Und der Schönfelder nun Habersack?
Der C.H.Beck Verlag hatte sich im Sommer 2021 dazu entschlossen, wichtige Jura-Standardwerke umzubenennen: So werden Namen von Autoren oder Herausgebern, die während der nationalsozialistischen Diktatur eine aktive Rolle eingenommen haben, auf den Titeln nicht beibehalten. Der Verlag schrieb dazu in der damaligen Pressemitteilung:
„Geschichte kann man nicht ungeschehen machen. Deshalb haben wir zunächst die historischen Namen beibehalten", sagt Verleger Dr. Hans Dieter Beck. „So sollte der Name Palandt bislang als Erinnerung an das dunkelste Kapitel deutscher Rechtsgeschichte sichtbar bleiben. Ein Denkmal sollte ihm damit nicht gesetzt werden. Auf die Problematik haben wir im Vorwort des Werkes ausdrücklich hingewiesen. Um Missverständnisse auszuschließen, haben wir uns nun dazu entschlossen, Werke mit Namensgebern, die in der NS-Zeit eine aktive Rolle gespielt haben, umzubenennen." Diese Entscheidung wurde so auch mit den Autorinnen und Autoren des Verlages abgestimmt. Dr. Beck: „In Zeiten zunehmenden Antisemitismus ist es mir ein Anliegen, durch unsere Maßnahmen ein Zeichen zu setzen.”
Das heißt:
- Der „Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)” trägt deshalb seither nicht mehr den Namen Otto Palandts, sondern den des Richters am Bundesgerichtshof Dr. Christian Grüneberg. Diese Änderung wurde mit dem Erscheinen der 81. Auflage, die Anfang Dezember 2021 erschien, umgesetzt.
- Und die Gesetzessammlung Deutsche Gesetze (ehemals Schönfelder) wird seither von Prof. Dr. Mathias Habersack herausgegeben, Jurist und Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Neben dem BGB-Kommentar und den Deutschen Gesetzen waren u.a. die folgenden Werke aus dem C.H.Beck Verlag betroffen:
- Der Loseblattkommentar zum Grundgesetz (ehemals Maunz/Dürig) trägt seither den Namen Dürig/Herzog/Scholz.
- Der Kommentar zum EStG, KStG, GewStG (ehemals Blümich) erhielt die Namen der Herausgeber Dr. Peter Brandis und Prof. Dr. Bernd Heuermann.
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- Änderungen im Namensrecht, insbesondere zur Einführung echter Doppelnamen oder zur Vereinfachung der Änderung bei Familiennamen
- weitere am 1.1.2026 in Kraft tretende Änderungen im Stiftungsrecht
- Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung usw. mit mehreren Änderungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht
- Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
- alle weiteren einschlägigen Gesetzesnovellen der neuen Bundesregierung – je nach Fortschritt der Gesetzgebung

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