Gesetzliche Gewährleistung

Laut EU-Recht hat der Verbraucher den Anspruch auf eine mindestens 2-jährige Gewährleistung (gesetzliche Gewährleistung), die ihn schützt, wenn Waren fehlerhaft sind oder nicht die in der Werbung beschriebenen Eigenschaften aufweisen. Mit der nachfolgenden Grafik möchten wir Sie darüber informieren, wobei Inhalt und Form von der EU vorgegeben worden sind.

Weitere Informationen finden Sie auf diesen  Webseiten  der Europäischen Union.