
Vieweg Handbuch Bauphysik Teil 2
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Dr.-Ing Kai Schild und Dipl.-Ing. Simone Dinter sind Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Baukonstruktionen und Bauphysik an der Ruhr-Universität Bochum.
Inhalt
7.4.1 Allgemeines
Zur Ermittlung der Schallimmissionen (Beurteilungspegel) stehen dem Anwender vielfältige Wege unterschiedlicher Komplexität zur Verfügung. In den nachfolgenden Abschnitten beschränkt sich die Darstellung dieser Möglichkeiten auf die Anwendung der geläufigsten Normen und Richtlinien - auch im Hinblick auf die im vorhergehenden Abschnitt angeführten Anforderungen. Der Aufbau ist in den unterschiedlichen Abschnitten aus Gründen der Übersichtlichkeit immer derselbe, wobei nach einer kurzen Einleitung sich die Inhalte ingenieurmäßig strukturiert und übersichtlich in Tabellenform mit den entsprechenden Verweisen 7 auf gegebene Gleichungen oder weitere zu konsultierende Richtlinien (die in der Regel auch in dem vorliegenden Abschnitt "Schallausbreitung" zu finden sind) präsentieren.
7.4.2 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
Allgemeines Grundsätzlich setzt sich der maßgebliche Beurteilungspegel Lr,G am maßgebenden Immissionsort zusammen aus einer Vorbelastung Lr,Vund der Zusatzbelastung Lr,Z. Dabei versteht man unter der Vorbelastung die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anlagen im Sinne der TA Lärm [17] ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage, jedoch unter Einbeziehung der Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen, vgl. dazu Nummer 7.4 in [17].
Unter der Zusatzbelastung versteht man denjenigen Immissionsbeitrag, der durch die zu beurteilende Anlage einschließlich ihrer internen Verkehrsgeräusche hervorgerufen wird. Die Ermittlung der einzelnen Einflüsse erfolgt in einer Kombination von Mess- und Rechenverfahren. Der maßgebliche Beurteilungspegel wird für den maßgeblichen Immissionsort bestimmt. Dieser liegt - bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen Raumes nach DIN 4109 [2], - bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen, - bei mit der zu beurteilenden Anlage baulich verbundenen schutzbedürftigen Räumen, bei Körperschallübertragung sowie bei der Einwirkung tieffrequenter Geräusche in dem am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raum.
Die TA Lärm sieht nach Nummer A 1.2 für die Ermittlung der Geräuschimmissionen im Regelfall folgende Vorgehensweise vor: - Ermittlung der Geräuschimmissionen aus Vorbelastung durch Messung und - Ermittlung der Geräuschimmissionen aus Zusatzbelastung durch überschlägige oder detaillierte Prognose. Grundsätzlich hängt die Genauigkeit der Immissionsprognosen wesentlich von der Zuverlässigkeit der Eingangsparameter ab, die mit entsprechender Sorgfältigkeit zu ermitteln sind.
Die Vorgehensweisen zur Prognostizierung von Geräuschimmissionen sind im Folgenden in zusammengefasster Form dargestellt. Ermittlung der Geräuschimmissionen aus Vorbelastung durch Messung Die Geräuschimmissionen sind an den maßgeblichen Immissionsorten zu ermitteln. Ist dieses nicht möglich (z.B. bei Fremdgeräuscheinwirkung oder bei Seltenheit von Mitwindwetterlagen), lassen sich die Immissionen unter Umständen auch durch Messungen an Ersatzimmissionsorten in Verbindung mit Schallausbreitungsberechnungen substituieren.
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