Schweitzer Fachinformationen
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Als Bilanzenleser erhalten Sie einen wichtigen Einblick in die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens. Ob Vermögen, Kapital, Finanzierung oder Ertragslage - alles wird sichtbar. Dieser TaschenGuide zeigt Ihnen, wie Bilanzen aufgebaut sind, wie die einzelnen Positionen zu interpretieren sind und wie die Bewertung in der Bilanz erfolgt.
Inhalte:
Der Kaufmann muss am Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gewinn- und Verlustrechnung (G+V-Rechnung) aufstellen (§ 242 HGB).
In diesem Kapitel lesen Sie,
Während die Bilanz das Vermögen und die Schulden zu einem bestimmten Tag, dem Bilanzstichtag, darstellt, ist die G+V-Rechnung eine Zeitraumrechnung. Sie zeigt die Entstehung des Gewinnes bzw. Verlustes in der abgelaufenen Periode. In ihr wird der Gesamterfolg eines Unternehmens dargestellt. Der Gesamterfolg umfasst betriebsbedingte und betriebsfremde Aufwendungen und Erträge. Das Betriebsergebnis dagegen zeigt den Betriebserfolg und unterrichtet, wie erfolgreich das Unternehmen auf seinem eigentlichen Tätigkeitsgebiet war. Die betriebsfremden Aufwendungen und Erträge werden in der Abgrenzungsrechnung herausgerechnet, z. B. Mieterträge oder Kursgewinne bzw. -verluste beim Verkauf von Aktien in einem Industriebetrieb.
Die G+V-Rechnung kann in Konto- oder Staffelform erfolgen. Bei der Kontoform erfasst das Gewinn- und Verlustkonto als Abschlusskonto die Aufwendungen und Erträge einer Buchhaltungsperiode. Die Aufwendungen erscheinen im Soll, die Erträge im Haben.
Aufwendungen sind der Werteverzehr eines Unternehmens an Gütern, Dienstleistungen und Abgaben. Die Kostenrechnung gliedert die Aufwendungen des Unternehmens in betriebsbezogene Aufwendungen (= Kosten) und betriebsfremde Aufwendungen (= neutrale Aufwendungen = Nichtkosten).
Erträge sind Wertzuflüsse aus dem Verkauf der eigenen oder fremden Erzeugnisse und der erbrachten Dienstleistungen. Sie werden für die Kostenrechnung in betriebsbezogene Erträge (= Leistungen) und betriebsfremde Erträge (= neutrale Erträge) aufgeteilt.
Gewinn entsteht, wenn die Erträge größer als die Aufwendungen sind. Der Saldo »Gewinn« wird auf der Aufwandsseite ausgewiesen. Bei Verlust sind die Aufwendungen größer als die Erträge. Deshalb ist der Verlust im Haben zu erfassen. Der Reingewinn bzw. -verlust wird auf das Konto »Eigenkapital« übertragen.
Die G+V-Rechnung in Kontoform ist nicht so detailliert wie die Staffelform. Der Gesetzgeber hat für die Veröffentlichung bei Kapitalgesellschaften die Staffelform im Handelsgesetz zwingend vorgeschrieben (§ 275 HGB). Nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften können zwischen Kontoform und Staffelform wählen. Für sie gilt aber auch, dass die einmal gewählte Darstellungsform aus Gründen der Bilanzkontinuität beibehalten werden muss.
Die Staffelform ermöglicht den Ausweis von Zwischensummen und Zwischenergebnissen. Die Erträge und Aufwendungen werden in einer bestimmten Aufstellung angeordnet und fortschreitend mit aussagefähigen Zwischenergebnissen ausgewiesen. Man kommt so über verschiedene Stufen von der Gesamtleistung zum Jahresüberschuss. Die Zusammensetzung des Erfolges wird so leicht erkennbar, was auch den Vergleich mit früheren Jahren erleichtert.
Bei der Staffelform kann zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren gewählt werden.
Das Gesamtkostenverfahren stellt die Leistung der Geschäftsperiode in den Mittelpunkt, gleichgültig, ob die hergestellten oder erbrachten Leistungen auch tatsächlich am Markt abgesetzt worden sind. Die Gesamtleistung eines Industriebetriebes zeigt sich nicht nur in den Umsatzerlösen, sondern auch in etwaigen Bestandsvermehrungen und anderen Eigenleistungen (z. B. selbst erstellte Anlagen).
Das in den angelsächsischen Ländern praktizierte Umsatzkostenverfahren geht von den verkauften Produkten oder Leistungen in der Periode aus. Der Umsatz der Geschäftsperiode ist der Ausgangspunkt und ihm werden die Kosten zugerechnet. Die Kosten werden nach den Funktionsbereichen Fertigung, Vertrieb und Verwaltung erfasst.
Beim Gesamtkostenverfahren in Staffelform werden die ersten vier Positionen ausgewiesen und zur Gesamtleistung addiert. Große Kapitalgesellschaften müssen die vier Positionen im Geschäftsbericht angeben, man spricht deshalb auch von einer Bruttorechnung. Die MAG weist 2020 eine Gesamtleistung von 174,8 Mio. ? aus.
Die Verkaufserlöse aus den eigenen Erzeugnissen und den Handelswaren sind hier auszuweisen. Die Umsatzerlöse der MAG erreichen im Geschäftsjahr 172,7 Mio. ?.
Eine Bestandsvermehrung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen bedeutet eine Zunahme und damit Erlöse. Bestandsminderungen wirken entgegengesetzt. Bei der MAG waren die Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen am 31.12.2020 um 462.804 ? höher als ein Jahr zuvor.
Selbst erstellte Anlagen und selbst durchgeführte Großreparaturen sind Beispiele für andere aktivierte Leistungen. Die MAG kann hier den Betrag von 689.401 ? ausweisen. Es sind Eigenleistungen in Verbindung mit der umfangreichen Investitionstätigkeit erfasst.
Sonstige betriebliche Erträge
Mieteinnahmen von Industrie- und Handelsunternehmen sind hier auszuweisen. Die Position »Sonstige betriebliche Erträge« ist ein Sammelposten und beinhaltet sehr verschiedene Erträge, insbesondere:
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