
Bundeszentralregistergesetz
Beschreibung

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Inhalt
- Deckblatt
- Titelseite
- Vorwort zur fünften Auflage
- Literaturverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Teil A. Einleitung
- I. Das Kernproblem
- II. Das Strafregisterwesen
- 1. Geschichtliche Entwicklung
- a) Die Strafregisterverordnung von 1882
- b) Der Strafgesetzbuchentwurf von 1913
- c) Das Straftilgungsgesetz vom 9. April 1920
- d) Änderungen des Straftilgungsgesetzes
- e) Änderungen der Straftilgungsverordnung nach 1920
- f) Das Führungszeugnis
- 2. Reformbedürftigkeit des früheren Rechts
- 3. Rechtsgrundlagen und wichtigste Neuerungen des BZRG
- 4. Kritischer Ausblick
- a) Verständlichkeit des Gesetzestextes
- b) Rechtmäßigkeit des Führungszeugnisses in der derzeitigen Form
- c) Datenschutzrechtliche Probleme des Behördenführungszeugnisses
- d) Privilegierung beim unbeschränkten Auskunftsrecht
- 5. Bisherige Änderungen des Bundeszentralregistergesetzes
- III. Das Gewerbezentralregister
- 1. Einrichtung des Gewerbezentralregisters
- 2. Durchführungsvorschriften
- Teil B. Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
- Erster Teil. Registerbehörde
- § 1 Bundeszentralregister
- I. Gesetzgebungskompetenz für das Registerwesen
- II. Historische Entwicklung der Registerbehörde
- 1. Zusammenführung des Bundesstrafregisters mit den Strafregistern der Länder beim Generalbundesanwalt
- 2. Gründe für die Zusammenführung
- 3. Bundesamt für Justiz als Registerbehörde
- III. Aufbau und Funktion der Registerbehörde gemäß Absatz 2
- 1. Elektronische Kommunikation von und mit der Registerbehörde
- a) EDV-Umstellung
- b) Automatisches Mitteilungs- und Auskunftsverfahren
- c) Umfang des Datenaustauschs
- 2. Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Registerbetriebs
- 3. Beteiligung der Länder
- IV. Geltungsbereich des Gesetzes
- V. Regelungsbereich
- 1. Inhaltliche Ausgestaltung
- 2. Abgrenzung zu anderen Registern
- a) Ausländerzentralregister
- b) Fahreignungsregister
- c) Kriminalpolizeiliche Sammlungen
- d) Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
- e) Visa-Warndatei
- f) Nationales Waffenregister
- VI. Datenschutz
- 1. Entwicklung der datenschutzrechtlichen Grundsätze
- 2. Das Bundeszentralregistergesetz als bereichsspezifische Regelung
- VII. Rechtsmittel
- 1. Beschwerde
- 2. Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- a) Zulässigkeit
- b) Zuständigkeit
- 3. Dienstaufsichtsbeschwerde
- § 2 (weggefallen)
- Zweiter Teil. Das Zentralregister
- Erster Abschnitt. Inhalt und Führung des Registers
- § 3 Inhalt des Registers
- I. Regelungsgegenstand
- II. Rechtsnatur des Bundeszentralregisters und seiner Eintragungen
- 1. Strafrechtliche Einordnung
- 2. Zivilrechtliche Einordnung
- 3. Prozessrechtliche Einordnung
- III. Gegenstand der Eintragungen
- 1. Strafgerichtliche Verurteilungen (Nummer 1)
- 2. Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten (Nummer 3)
- 3. Vermerke über Schuldunfähigkeit (Nummer 4)
- 4. Gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2, § 18 (Nummer 5)
- 5. Nachträgliche Entscheidungen (Nummer 6)
- IV. Einschränkung der Eintragungspflicht
- 1. Ausländische Entscheidungen
- 2. Entscheidungen betreffend psychisch Kranke
- 3. Sonstige verfahrenseinleitende oder -abschließende Entscheidungen
- 4. Keine Mitziehwirkung der Entscheidungen nach Nummern 3 und 4
- § 4 Verurteilungen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Eintragungsvoraussetzungen
- 1. Rechtskraft
- 2. Deutsche Gerichtsbarkeit
- 3. Rechtswidrige Tat
- 4. Rechtsfolgen
- a) Nummer 1: Strafe
- b) Nummer 2: Maßregeln der Besserung und Sicherung
- c) Nummer 3: Verwarnungen mit Strafvorbehalt
- d) Nummer 4: Schuldspruch gemäß § 27 JGG
- § 5 Inhalt der Eintragung
- I. Regelungsgegenstand
- II. Einzutragende Daten gemäß Absatz 1
- 1. Personendaten der Verurteilten (Nummer 1)
- a) Geburtsname
- b) Vornamen
- c) Geschlecht
- d) Geburtsdatum
- e) Geburtsort
- f) Staatsangehörigkeit
- g) Anschrift
- h) Abweichende Personendaten.
- 2. Entscheidende Stelle samt Geschäftsnummer (Nummer 2)
- 3. Tag der Tat (Nummer 3)
- 4. Tag des ersten Urteils (Nummer 4)
- 5. Tag der Rechtskraft (Nummer 5)
- 6. Rechtliche Bezeichnung der Tat und Angabe der angewendeten Strafvorschrift (Nummer 6)
- a) Rechtliche Bezeichnung der Tat
- b) Zur Anwendung gekommene Vorschriften
- 7. Sanktion (Nummer 7)
- a) Hauptstrafen
- b) Nebenstrafen
- c) Kraft Gesetzes eintretende, neben einer Strafe oder selbständig angeordnete Nebenfolgen
- d) Höhe der vorbehaltenen Strafe
- e) Maßnahmen
- III. Einzutragende Daten im Jugendstrafrecht
- IV. Nicht einzutragende Daten
- 1. Nichtanrechnung der Untersuchungshaft
- 2. Entscheidungen im Adhäsionsverfahren
- § 6 Gesamtstrafe und Einheitsstrafe
- I. Regelungsgegenstand
- II. Gesamtstrafenbildung gem. § 55 StGB, § 460 StPO
- Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe gem. § 31 Abs. 2 JGG, § 66 JGG
- 1. Gesamtstrafenbildung durch Einbeziehung einer rechtskräftigen Verurteilung
- 2. Nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch Beschluss
- III. Auflösung eines gemäß § 460 StPO herbeigeführten Gesamtstrafenbeschlusses
- IV. Strafaussetzung zur Bewährung
- V. Von Gesetzes wegen eintretende Rechtsfolgen
- VI. Zusätzlich verhängte Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen i. S. d. § 11 Nr. 8 StGB
- VII. Einbeziehung von nicht zentralregisterpflichtigen Entscheidungen
- VIII. Besonderheiten im Jugendstrafrecht
- 1. Privilegierung von Jugendlichen bei Fristberechnung
- 2. Verhältnis von Zentralregister zu Erziehungsregister
- 3. Schuldspruch nach § 27 JGG
- 4. Einbeziehung von Freiheitsstrafen in Einheitsjugendstrafen
- IX. Fristberechnung in den Fällen der Gesamtstrafenbildung
- X. Hinweispflicht der Registerbehörde auf Gesamtstrafenbildung
- § 7 Aussetzung zur Bewährung
- I. Regelungsgegenstand
- II. Eintragungspflicht von Bewährungsaussetzung und -zeit (Absatz 1)
- III. Eintragungspflicht der Bewährungshilfeunterstellung (Absatz 2)
- IV. Eintragungspflicht bei Verwarnung mit Strafvorbehalt und Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe (Absatz 3)
- § 8 Sperre für Fahrerlaubnis
- I. Regelungsgegenstand
- II. Dauer der Sperrfrist
- III. Unzulässige, aber rechtskräftige Gerichtsentscheidungen
- § 9 (aufgehoben)
- § 10 Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
- I. Regelungsgegenstand
- II. Eintragung von verwaltungsbehördlichen Entscheidungen gemäß Absatz 1
- 1. Entfernung von Personen nach NATO-Truppenstatut (Nummer 1)
- 2. Passversagung und Ausreiseverbot (Nummer 2)
- 3. Untersagung des Schusswaffenbesitzes und Ablehnung, Zurücknahme oder Widerruf von Waffenscheinen nach dem Waffen- und dem Sprengstoffgesetz (Nummer 3)
- III. Eintragung von Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen gewerberechtlicher Art gemäß Absatz 2
- 1. Zweck der Eintragung
- 2. Zulässigkeit der Eintragung
- 3. Sachliche Voraussetzung der Eintragung
- 4. Inhalt der Eintragung
- a) Voraussetzung von ver- und untersagenden Entscheidungen
- b) Negativentscheidungen im Bereich der rechtsberatenden Berufe
- c) Negativentscheidungen im Bereich der Heilberufe
- aa) Berufsrechtliche Maßnahmen
- bb) Strafrechtliche Maßnahmen
- cc) Informationsfluss innerhalb der EU
- d) Teilweise Untersagung
- 5. Verbot der Ausbildung oder Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
- 6. Eintragung bei Vertretungsberechtigten
- IV. Eintragung der Unanfechtbarkeit gemäß Absatz 3
- V. Auskunftsberechtigung und Aufnahmefristen
- § 11 Schuldunfähigkeit
- I. Regelungsgegenstand
- 1. Umfang der Regelung
- 2. Positive Auswirkungen der Eintragung
- 3. Negative Auswirkungen der Eintragung
- 4. Kritik an der vormaligen Regelung
- 5. Grenze der Mitteilungspflicht
- II. Voraussetzung der Eintragungspflicht gemäß Absatz 1
- 1. Abschluss des Verfahrens wegen Schuldunfähigkeit durch gerichtliche Entscheidung
- a) Schuldunfähigkeit
- b) Verhandlungsunfähigkeit
- c) Eintragung bei Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung neben Freispruch
- d) Eintragung bei teilweisem Freispruch
- e) Nachträgliche Feststellung der Schuldunfähigkeit
- 2. Abschluss des Verfahrens wegen Schuldunfähigkeit durch staatsanwaltschaftliche Verfügung
- a) Stand des Ermittlungsverfahrens
- b) Fehlende Rechtsmittel
- c) Nachteile der Verfahrenseinstellung
- 3. Gerichtliche Entscheidungen im Sicherungsverfahren
- 4. Medizinisches Sachverständigengutachten
- a) Eintragungsvoraussetzung
- b) Alter des Gutachtens
- 5. Eintragungsumfang
- III. Unterrichtungspflicht gemäß Absatz 2
- IV. Eintragung der Schuldunfähigkeit Jugendlicher gemäß Absatz 3
- V. Auskunftsberechtigung
- VI. Entfernung der Eintragung
- VII. Inkrafttretensregelungen des 4. BZRÄndG
- § 12 Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht
- I. Regelungsgegenstand
- II. Anwendungsbereich
- III. Eintragungspflicht nach Absatz 1
- 1. Strafrestaussetzung
- 2. Bewährungshilfe und Bewährungszeit
- 3. (Teil-)Erlass der Strafe
- 4. Wechsel der Maßregel
- 5. Bewährungswiderruf
- 6. Aufhebung der Bewährungshilfe
- 7. Nebenfolgen
- 8. Aufhebung der Sperre für die Fahrerlaubnis
- 9. Vorbehaltene Sicherungsverwahrung
- 10. Nachträgliche Sicherungsverwahrung
- IV. Eintragungspflicht gemäß Absatz 2
- § 13 Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht
- I. Regelungsgegenstand
- II. Eintragungspflicht gemäß Absatz 1
- 1. Nachträgliche Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung durch Beschluss
- 2. Strafrestaussetzung und Bewährungszeit
- 3. (Teil-) Erlass der Jugendstrafe
- 4. Beseitigung des Strafmakels
- 5. Bewährungswiderruf
- III. Eintragungspflicht gemäß Absatz 2
- 1. Tilgung
- 2. Einbeziehung in Erziehungsmaßregel oder Zuchtmittel
- 3. Einbeziehung in einheitliche Jugendstrafe
- 4. Verhängung von Jugendstrafe
- IV. Entfernung der Eintragung gemäß Absatz 3
- § 14 Gnadenerweise und Amnestien
- I. Regelungsgegenstand
- II. Umfang der Norm
- 1. Gnadenerweis
- 2. Amnestie
- a) Aufhebung der Vollstreckbarkeit rechtskräftiger Strafen
- b) Weihnachtsamnestie im Strafvollzug
- 3. Gesetzliche Anordnung der Nichtaufnahme oder Tilgung
- III. Registerrechtliche Wirkung des Gnadenerweises
- IV. Umfang der Eintragungspflicht
- 1. Nebenstrafen und Nebenfolgen
- 2. Geldstrafe
- 3. Ausländische Gnadenerweise
- 4. Strafvollstreckung
- § 15 Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs
- I. Regelungsgegenstand
- II. Eintragungspflicht nach § 15 Nr. 1
- 1. Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe
- a) Teilverbüßung
- b) Bewährungsaussetzung
- c) Auslandsvollstreckung
- d) Auslandsinhaftierung und Abschiebehaft
- e) Absehen von Vollstreckung
- f) Umwandlung von Freiheits- in Geldstrafe
- g) Maßregelvollstreckung
- h) Amnestie
- 2. Maßregeln der Besserung und Sicherung
- a) Erledigungserklärung
- b) Fristablauf
- c) Berufsverbot
- 3. Geldstrafe
- 4. Nebenstrafen und Nebenfolgen
- 5. Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
- 6. Erledigung auf andere Weise
- 7. Rechtliche Auswirkungen der Eintragung der Vollstreckung
- 8. Mitteilungspflicht der Vollstreckungsbehörde
- III. Eintragungspflicht nach § 15 Nr. 2
- IV. Eintragungspflicht nach § 15 Nr. 3
- § 16 Wiederaufnahme des Verfahrens
- I. Regelungsgegenstand
- II. Auswirkungen vor Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens
- 1. Aufnahme der Verurteilung in ein Führungszeugnis
- a) Aufnahme in Behördenführungszeugnis
- teilweise Wiederaufnahme
- b) Mitzieheffekt
- 2. Aufnahme der Verurteilung in eine unbeschränkte Auskunft
- 3. Aufnahme der Verurteilung in eine Auskunft aus dem Erziehungsregister
- 4. Tilgung anderer Eintragungen
- III. Auswirkungen nach Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens
- IV. Fristen
- § 17 Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Eintragungspflicht gemäß Absatz 1
- 1. Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG
- a) Betäubungsmittelabhängigkeit
- b) Kausalzusammenhang
- c) Länge des Strafrestes
- d) Therapie(zusage)
- e) Zustimmung des Gerichts
- 2. Eintragung der Entscheidung in das Zentralregister
- 3. Registerrechtliche Folgen
- a) Nichtaufnahme der Jugendstrafe in das Führungszeugnis
- b) Nichtaufnahme der Freiheitsstrafe in das Führungszeugnis
- c) Nichtaufnahme der Anordnung nach § 64 StGB in das Führungszeugnis
- d) (Nicht-)Aufnahme in unbeschränkte Auskunft
- 4. Widerruf der Zurückstellung
- III. Eintragungspflicht gemäß Absatz 2
- 1. Strafmaß
- 2. Gerichtliche Feststellung des Kausalzusammenhangs von Straftat und Abhängigkeit
- 3. Registerrechtliche Folgen
- a) Nichtaufnahme in das Führungszeugnis
- b) (Nicht-)Aufnahme in die unbeschränkte Auskunft
- § 18 Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes
- I. Regelungsgegenstand
- II. Vorliegen eines Gewerbezusammenhangs
- § 19 Aufhebung von Entscheidungen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Entfernung von Eintragungen gemäß Absatz 1
- 1. Gegenstandslosigkeit der Entscheidung
- 2. Vorliegen einer neuen Entscheidung
- 3. Änderung der eingetragenen Entscheidung
- III. Entfernung von Eintragungen gemäß Absatz 2
- 1. Wegfall der Vollziehbarkeit
- 2. Fristablauf
- IV. Befristung
- § 20 Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke
- I. Regelungsgegenstand
- II. Mitteilungspflichtige Stellen (Absatz 1 Satz 1)
- 1. Vollstreckungsbehörden
- 2. Verwaltungsbehörden und Gerichte
- 3. Strafverfolgungsbehörden
- 4. Ergänzende Vorschriften
- III. Form der Mitteilung
- IV. Mitteilungsfrist
- V. Berichtigung fehlerhafter Mitteilungen (Absatz 1 Satz 2 bis 5)
- 1. Unrichtige Mitteilungen
- 2. Offenkundige Unrichtigkeit
- 3. Information über die Berichtigung
- a) Beauskunftete Stellen
- b) Mitteilende Stellen
- c) Fristverlängerung
- d) Verzicht auf Befristung in besonderen Fällen
- VI. Sperrung von Eintragungen (Absatz 2)
- VII. Kreis der Auskunftsberechtigten bei Sperrung der Daten (Absatz 3)
- § 20a Namensänderung
- I. Regelungsgegenstand
- II. Mitteilende Behörde
- III. Form und Umfang der Übermittlung
- 1. Rechtsgrundlage der automatisierten Datenübermittlung durch die Meldebehörde
- 2. Namensübermittlung in Fällen von Adoption und Geschlechtsumwandlung
- 3. Umfang der Übermittlung
- IV. Verwendungszweck (Absatz 3)
- 1. Aktualisierung des Datenbestandes von Bundes- und Gewerbezentralregister
- 2. Aktualisierung des Datenbestandes des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters
- 3. Vernichtungsgebot
- § 21 (weggefallen)
- § 21a Automatisiertes Auskunftsverfahren
- I. Regelungsgegenstand
- II. Anlass der Einstellung
- 1. Datenaustausch vor der Automatisierung
- a) Behandlung eingehender Mitteilungen
- b) Behandlung von Auskunftsersuchen
- 2. Datenaustausch in automatisierter Form
- 3. Zulässigkeit der automatisierten Datenübermittlung
- III. Protokollierung
- § 22 Hinweispflicht der Registerbehörde
- I. Regelungsgegenstand
- II. Hinweispflicht gemäß Absatz 1
- 1. Hinweispflicht auslösende Mitteilungen
- 2. Dauer der Hinweispflicht
- a) Widerrufsmöglichkeit
- b) Ende der Hinweispflicht
- 3. Mitteilung zum Zentralregister
- 4. Adressatin des Hinweises
- 5. Hinweispflicht bei Aussetzung von Maßregeln der Besserung und Sicherung
- III. Hinweispflicht gemäß Absatz 2
- IV. Hinweispflicht gemäß Absatz 3
- V. Hinweispflicht gemäß Absatz 4
- § 23 Hinweis auf Gesamtstrafenbildung
- I. Regelungsgegenstand
- II. Umfang der Hinweispflicht
- 1. Prüfpflicht der Registerbehörde
- 2. Form des Hinweises
- 3. Zweck des Hinweises
- III. Registerrechtliche Folgen der Gesamtstrafenbildung
- 1. Gesamtstrafenbildung bei Bagatelldelikten
- 2. Verbüßte, verjährte oder erlassene Einzelstrafen
- 3. Mitzieheffekt der Einzelstrafen
- § 24 Entfernung von Eintragungen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Entfernung von Eintragungen bezüglich verstorbener Personen gemäß Absatz 1
- 1. Frist für die Entfernung
- 2. Auskunftserteilung während der Überliegefrist
- 3. Unterschied der Entfernung zur Tilgung
- a) Materielle Rechtswirkungen
- b) Entfernung ohne Tilgung
- III. Entfernung von Eintragungen aus Altersgründen gemäß Absatz 2
- IV. Entfernung von Eintragungen von Schuldunfähigkeitsvermerken gemäß Absatz 3 und 4
- 1. Frühere Rechtslage
- 2. Neuregelung
- 3. Fristen
- 4. Mitziehregelung
- V. Inkrafttretensregelung
- § 25 Anordnung der Entfernung
- I. Regelungsgegenstand
- II. Voraussetzungen für die vorzeitige Entfernung
- 1. Antragserfordernis
- a) Antragsberechtigung
- b) Adressat des Antrags
- c) Antragsbegründung
- 2. Zuständigkeit
- 3. Mitwirkung der entscheidenden Stelle
- a) Offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit
- b) Art der Mitwirkung
- 4. Rehabilitierungsinteresse
- 5. Kein entgegenstehendes öffentliches Interesse
- a) Interesse der Allgemeinheit
- b) Interesse der Betroffenen
- c) Ermessen der Registerbehörde
- aa) Einzubeziehende Gesichtspunkte
- bb) Überprüfung der Ermessensentscheidung
- 6. Sachverständigenanhörung
- a) Ausnahmsweises Absehen von Anhörung
- b) Auswahl der Sachverständigen
- c) Vorlage des Gutachtens durch die Betroffenen
- d) Umfang und Form der Ermittlungen
- III. Anordnung bzw. Ablehnung der vorzeitigen Entfernung
- 1. Rechtliche Qualifikation
- 2. Rechtsmittelbelehrung
- IV. Rechtsmittel
- 1. Förmliche Beschwerde
- 2. Form der Beschwerde
- 3. Fristversäumung
- 4. Wiedereinsetzung
- 5. Beschwerdeberechtigung
- 6. Beschwerdeinstanz
- 7. Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- 8. Frist und Begründung
- 9. Zuständigkeit des Gerichts
- 10. Kosten des Rechtsmittelverfahrens
- § 26 Zu Unrecht entfernte Eintragungen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Voraussetzungen für die Wiedereintragung
- 1. Unrichtige Mitteilung, Rechtsirrtum
- 2. Gewährung rechtlichen Gehörs
- III. Registerrechtliche Behandlung zwischen Entfernung und Wiedereintragung
- IV. Rechtsmittel
- Zweiter Abschnitt. Suchvermerke
- § 27 Speicherung
- I. Regelungsgegenstand
- II. Ziele der Speicherung von Suchvermerken
- 1. Festnahme einer Person, die gem. § 131 StPO zur Festnahme ausgeschrieben ist
- 2. Aufenthaltsfeststellung
- 3. Zusammenfassung mehrerer Vorgänge
- 4. Information unbeschränkt auskunftsberechtigter Behörden
- III. Zweck der Speicherung von Suchvermerken
- 1. Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
- 2. Ermittlung des Aufenthaltsortes
- 3. Umsetzung internationaler Abkommen
- a) Kinderschutz
- b) Schutzbedürftige Erwachsene
- c) Unterhaltsansprüche
- IV. Befugnis zur Ausschreibung
- 1. Deutsche Behörden
- 2. Hoheitliche Aufgaben
- V. Verpflichtung zur Speicherung
- VI. Rechtsfolgen der Speicherung
- 1. Registerauskunft
- 2. Hemmung von Fristen
- 3. Speicherung im Erziehungsregister
- § 28 Behandlung
- I. Regelungsgegenstand
- II. Auskunft der Registerbehörde gemäß Absatz 1
- 1. Auskunftserteilung bei vorhandenem Registereintrag
- a) Gegenstand des Auskunftsersuchen
- b) Gegenstand der Auskunftserteilung
- c) Tilgungsreife Eintragungen
- 2. Auskunftserteilung bei später eingehendem Registereintrag
- III. Auskunft der Registerbehörde gemäß Absatz 2
- IV. Hinweispflicht der Registerbehörde
- V. Speicherung von Suchvermerken im Erziehungsregister
- § 29 Erledigung
- I. Regelungsgegenstand
- II. Erledigung der Anfrage gemäß Absatz 1
- III. Entfernung des Suchvermerks gemäß Absatz 2
- Dritter Abschnitt. Auskunft aus dem Register
- 1. Führungszeugnis
- § 30 Antrag
- I. Allgemeines
- 1. Formen der Registerauskunft
- 2. Bedeutung des Führungszeugnisses
- 3. Anspruch auf Erteilung eines Führungszeugnisses
- II. Regelungsgegenstand
- III. Antragserfordernis (Absatz 1)
- IV. Antragstellung (Absätze 2, 3)
- 1. Wohnsitz innerhalb Deutschlands (Absatz 2)
- a) Persönliche Antragstellung
- b) Schriftliche Antragstellung
- c) Prüfpflicht der Meldebehörden
- d) Örtliche Zuständigkeit
- e) Weiterleitung des Antrags an die Registerbehörde
- 2. Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes (Absatz 3)
- V. Gebührenerhebung (Absatz 2)
- 1. Unentgeltlichkeit der Auskunft
- 2. Gebührenpflicht des Führungszeugnisses
- 3. Gebührenermäßigung
- Absehen von Gebührenerhebung
- VI. Übersendung des Führungszeugnisses (Absatz 4-6)
- 1. Antragstellung innerhalb Deutschlands (Absatz 4, 5)
- a) Übersendung privater Führungszeugnisse
- b) Übersendung von Behördenführungszeugnissen
- 2. Antragstellung im Ausland
- VII. Ersteinsichtsrecht in das Behördenführungszeugnis gemäß Abs. 5
- 1. Einsichtsrecht der Antragstellenden
- 2. Hinweispflicht der Meldebehörden
- 3. Verfahren nach Einsichtnahme
- 4. Einsichtnahme bei ausländischem Wohnsitz
- VIII. Rechtliche Qualifikation und Rechtsmittel
- 1. Justizverwaltungsakt
- 2. Folgen der Erteilung fehlerhafter Führungszeugnisse
- 3. Form
- 4. Rechtsmittel
- § 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
- I. Regelungsgegenstand
- II. Inhalt des erweiterten Führungszeugnisses
- 1. Unterschied zum einfachen Führungszeugnis
- 2. Fristen
- III. Materielle Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß Absatz 1
- 1. Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses aufgrund gesetzlicher Verpflichtung gem. Abs. 1 Nr. 1
- 2. Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses gem. Abs. 1 Nr. 2a zur Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII
- 3. Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses gem. Abs. 1 Nr. 2b zur beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich
- a) Bewerbung um eine Arbeitsstelle
- b) Beginn einer Ausbildung
- c) Berufszulassung
- 4. Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses gem. Abs. 1 Nr. 2c für Tätigkeiten mit Kontakt(möglichkeit)en zu Minderjährigen
- IV. Formale Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß Absatz 2
- 1. Besondere Regelung zur Antragstellung gem. Abs. 2 S. 1
- 2. Geltung der allgemeinen Regeln zur Antragstellung gemäß Absatz 2 Satz 2
- 3. Gebühren für das erweiterte Führungszeugnis
- a) Gebührenpflicht
- b) Gebührenbefreiung
- 4. Umfang der Prüfpflicht von Meldebehörde und Registerbehörde
- § 30b Europäisches Führungszeugnis
- I. Regelungsgegenstand
- II. Voraussetzungen für die Erteilung
- 1. Antragsberechtigung
- a) In Deutschland wohnende EU-Bürgerinnen und -Bürger
- b) Staatenlose und Drittstaatler
- c) Außerhalb Deutschlands wohnhafte EU-Bürgerinnen und -Bürger
- 2. Antragstellung
- a) Einfaches Europäisches Führungszeugnis
- b) Erweitertes Europäisches Führungszeugnis
- c) Behördenführungszeugnisse nach § 31
- 3. Gebühr
- III. Inhalt des Europäischen Führungszeugnisses
- IV. Übernahme der Angaben in das Register
- V. Verfahren
- VI. Beantragung des Europäischen Führungszeugnisses in elektronischer Form
- § 30c Elektronische Antragstellung
- I. Regelungsgegenstand
- II. Antragserfordernis
- 1. Weg der elektronischen Antragstellung gemäß Absatz 1
- a) Elektronische Antragstellung ausschließlich bei der Registerbehörde
- b) Elektronische Antragstellung über die Internetseite der Registerbehörde
- 2. Identitätsnachweis
- a) Elektronischer Identitätsnachweis gemäß Absatz 2 Satz 1 und 2
- b) Identitätsnachweis gemäß Absatz 2 Satz 3 mit Personalausweisen bzw. Aufenthaltstiteln, in denen der Geburtsname (noch) nicht gespeichert ist
- c) Verwendung anderer schriftformersetzender Technologien
- d) Vertretung bei der elektronischen Antragstellung
- 3. Übermittlung der Daten und Beifügung von Anlagen gemäß Absatz 3
- a) Angabe der Staatsangehörigkeit
- b) Beifügung von Anlagen
- c) Abgabe einer Versicherung an Eides statt
- 4. Versendung des Führungszeugnisses durch die Registerbehörde gemäß Abs. 4 Satz 2
- 5. Gebührenerhebung
- III. Formen der Führungszeugnisse, die auf elektronischem Weg beantragt werden können
- 1. Einfaches und erweitertes (Behörden)Führungszeugnis
- 2. Europäisches Führungszeugnis
- § 31 Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden
- I. Regelungsgegenstand
- II. Voraussetzung für die Erteilung des (einfachen) Behördenführungszeugnisses
- 1. Behörde als Antragstellerin
- 2. Verwendungszweck
- 3. Erfolglose oder unsachgemäße Vorlageaufforderung
- a) Unsachgemäßes Verlangen
- b) Sachgemäßes Handeln
- c) Erfolglose Aufforderung
- 4. Form und Inhalt der Auskunftsanforderung
- 5. Prüfpflicht der Registerbehörde
- 6. Privilegierung der Behörden
- 7. Vertrauliche Behandlung der Auskünfte
- 8. Sonstige behördenübergreifende Wege der Informationsbeschaffung
- III. Einsichtsrecht
- IV. Voraussetzung für die Erteilung eines erweiterten Behördenführungszeugnisses gemäß Absatz 2
- 1. Zweck des erweiterten Behördenführungszeugnisses
- 2. Auskunft von Amts wegen
- 3. Einsichtsrecht
- § 32 Inhalt des Führungszeugnisses
- I. Regelungsgegenstand
- II. Inhalt des (privaten) Führungszeugnisses
- 1. Absatz 1: Grundsatz der Aufnahme aller Eintragungen
- 2. Absatz 2: Ausnahmen und Gegenausnahmen
- 3. Suchvermerke
- 4. Verurteilungen ausländischer Gerichte
- III. Ausnahmen von der Aufnahmepflicht gemäß Absatz 2
- 1. Verwarnung mit Strafvorbehalt
- a) Keine Aufnahme trotz Sexualdelikts
- b) (Nicht-)Aufnahme im Fall der Verhängung der Strafe
- 2. Schuldspruch nach Jugendstrafrecht
- a) Keine Aufnahme trotz Sexualdelikts
- b) (Nicht-)Aufnahme im Fall der Verhängung der Jugendstrafe
- c) Entfernung bei Tilgung des Schuldspruchs
- 3. Jugendstrafe auf Bewährung
- a) Grundsätzlich keine Aufnahme bei Bewährungsaussetzung
- b) Keine Vergünstigung bei Sexualdelikten
- c) Maßgebliche Strafhöhe
- d) Privilegierung von therapiewilligen jungen Drogenabhängigen
- 4. Strafmakelbeseitigung
- a) Keine Aufnahme bei Strafmakelbeseitigung
- b) Keine Vergünstigung bei Sexualdelikten
- 5. Bagatelldelikte
- a) "Weitere Strafe
- b) Geldstrafe neben Freiheitsstrafe
- c) Maßregel, Nebenstrafen oder Nebenfolgen neben Hauptstrafe
- 6. Delikte der Beschaffungskriminalität bei Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht
- a) Privilegierung von therapiewilligen erwachsenen Drogenabhängigen
- b) Festgestellter Kausalzusammenhang zwischen Drogenabhängigkeit und Straffälligkeit
- 7. Delikte der Beschaffungskriminalität bei Verurteilung nach Jugendstrafrecht
- 8. Maßregeln, Nebenstrafen und Nebenfolgen
- a) Selbständige Anordnung
- b) Anordnung neben Schuldspruch nach § 27 JGG
- 9. Wiederaufnahmeverfahren
- a) Grundsatz der Nichtaufnahme der Eintragung
- b) Keine "weitere" Strafe
- 10. Abweichende Personendaten
- 11. Eintragungen nach §§ 10 und 11
- 12. Vorbehaltene Sicherungsverwahrung
- IV. Inhalt des Behördenführungszeugnisses gemäß Absatz 3
- 1. Freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und Sicherung
- a) Sicherungsverwahrung
- Unterbringung in der Psychiatrie
- b) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- c) Anordnung neben Strafe
- d) Freiheitsentziehende Maßregel neben nicht in das Führungszeugnis aufzunehmender Hauptstrafe
- 2. Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
- 3. Entscheidungen und Verfügungen aufgrund von Schuldunfähigkeit
- 4. Offenbarungspflicht und Verwertungsverbot
- 5. Informationsweitergabe trotz Auskunftsbeschränkung
- 6. Abweichende Personendaten
- V. Inhalt des Gewerbebehördenführungszeugnisses gemäß Absatz 4
- 1. Gewerbezusammenhang
- 2. Voraussetzung des Auskunftsrechts
- 3. Eintragungsumfang
- VI. Inhalt des erweiterten Führungszeugnisses gemäß Absatz 5
- § 33 Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf
- I. Regelungsgegenstand
- II. Sachlicher Geltungsbereich der Fristenregelung des Absatzes 1
- 1. Verurteilung
- 2. Verzichtsmöglichkeit
- 3. Ergänzende Eintragungen und Nebenstrafen
- 4. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- 5. Neue Mitteilung nach Fristablauf
- III. Ausnahmeregelung gemäß Absatz 2
- 1. Lebenslange Freiheitsstrafe
- 2. Sicherungsverwahrung
- 3. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- § 34 Länge der Frist
- I. Regelungsgegenstand
- II. Die Dreijahresfrist gemäß Absatz 1 Nr. 1
- 1. Freiheitsstrafen
- 2. Jugendstrafen
- III. Die Zehnjahresfrist
- 1. Die Zehnjahresfrist gemäß Absatz 1 Nr. 2
- 2. Die Zehnjahresfrist gemäß Absatz 2
- IV. Die Fünfjahresfrist gemäß Absatz 1 Nr. 3
- V. Fristverlängerungen gemäß Absatz 3
- § 35 Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Fristberechnung bei Gesamt- oder einheitlichen Jugendstrafen gemäß Absatz 1
- 1. Sinn der Gesamtstrafenbildung gem. § 53 StGB, § 31 Abs. 1 JGG
- a) Grundlage der Fristberechnung
- b) Einzelstrafen
- 2. Nachträgliche Gesamtstrafenbildung gem. § 55 StGB, § 31 Abs. 2 JGG
- 3. Nachträgliche Gesamtstrafenbildung gem. § 460 StPO, § 66 JGG
- 4. Neben Gesamtstrafen verhängte Einzel- oder Gesamtstrafen
- III. Fristberechnung bei Nebenentscheidungen gemäß Absatz 2
- 1. Regelungsgegenstand
- 2. Auswirkungen von Nebenstrafen und Nebenfolgen
- 3. Auswirkungen von Maßregeln der Besserung und Sicherung
- 4. Gleichzeitig verhängte Jugend- und Freiheitsstrafen
- § 36 Beginn der Frist
- I. Regelungsgegenstand
- II. Fristbeginn gemäß Satz 1
- III. Sonderfälle gemäß Satz 2
- 1. Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
- einheitliche Jugendstrafe
- 2. Verurteilungen nach Schuldspruch und Verwarnung mit Strafvorbehalt
- 3. Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren
- § 37 Ablaufhemmung
- I. Regelungsgegenstand
- II. Ablaufhemmung gemäß Absatz 1
- 1. Rechts- und Fähigkeitsverlust gemäß § 45 StGB
- 2. Eintritt des Rechts- und Fähigkeitsverlusts
- 3. Hemmungswirkung auch bei fehlender Rechtsinhaberschaft
- 4. Ende des Rechts- und Fähigkeitsverlusts
- 5. Rechts- und Fähigkeitsverlust durch ausländische Verurteilungen
- III. Ablaufhemmung gemäß Absatz 2
- 1. Regelungserfordernis
- 2. Voraussetzung des Hemmungseintritts
- 3. Fehlende Vollstreckungserledigung oder fehlender Straferlass
- a) Erledigung
- b) Straferlass
- c) Vollstreckungserledigung bei neben Freiheitsstrafe verhängter Geldstrafe
- d) Vollstreckungserledigung der Geldstrafe
- 4. Fehlende Vollstreckungserledigung einer Maßregel
- a) Art der Maßregel
- b) Erledigungsgründe
- c) Maßregel neben Strafe
- 5. Nachträgliches Bekanntwerden fehlender Vollstreckungserledigung
- 6. Untersagung der Erteilung einer Fahrerlaubnis
- § 38 Mehrere Verurteilungen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Grundsatz der Vollständigkeit des Führungszeugnisses gemäß Absatz 1
- 1. Mitzieheffekt auslösende Eintragungen
- 2. Mehrere Verurteilungen
- a) Freiheitsentziehende Strafen und Geldstrafen
- b) Gesamtstrafen, einheitliche Jugendstrafen
- c) Neben Gesamtstrafe verhängte weitere Strafen
- d) Neben Freiheitsstrafe verhängte Geldstrafen
- Wiederaufnahmeverfahren
- Maßregel
- Nebenentscheidungen
- 3. Auswirkungen des Mitzieheffekts
- III. Ausnahmeregelung des Absatzes 2
- 1. Nummer 1: nur in Behördenführungszeugnisse aufzunehmende Verurteilungen
- 2. Nummer 2: Nicht in Führungszeugnisse aufzunehmende Jugendstrafen, Schuldsprüche und Verwarnungen mit Strafvorbehalt
- 3. Nummer 3: Bagatellstrafen
- 4. Sexualdelikte
- 5. Prüffolge
- 6. Problemfälle
- 7. Wirkung einer Verurteilung nach Anordnung vorzeitiger Nichtaufnahme einer Vorverurteilung
- § 39 Anordnung der Nichtaufnahme
- I. Regelungsgegenstand
- II. Voraussetzungen der Anordnung der Nichtaufnahme gemäß Absatz 1
- 1. Antragserfordernis
- a) Verfahren
- b) Zulässigkeit
- c) Auslegung
- d) Begründung
- 2. Zuständigkeit
- 3. Ermittlungsumfang
- a) Amtsermittlungsgrundsatz
- b) Umfang der Anhörungspflicht
- c) Folgen der Nichtanhörung
- 4. Entgegenstehendes öffentliches Interesse
- a) Interesse der Allgemeinheit
- b) Begründung des Ausnahmefalls
- c) Umfang der Prüfungspflicht der Registerbehörde
- 5. Umfang des Anordnungsrechts
- a) Ausländische Verurteilungen
- b) Mehrere Verurteilungen
- c) Nebenentscheidungen
- Einzelstrafen
- d) Beschränkung der Anordnung
- e) Anordnung nach ausgewählten Kriterien
- 6. Eingeschränkte Anordnungen
- a) Zweckbestimmung
- b) Befristung
- c) Bedingung
- d) Hinweise
- 7. Anhörung psychiatrischer Sachverständiger
- III. Anordnungshindernis gemäß Absatz 2
- IV. Wirkung der Anordnung
- 1. Verschweigerecht
- 2. Tilgung
- 3. Registereintragung
- 4. Widerruf
- V. Rechtsmittel gemäß Absatz 3
- 1. Rechtliche Qualifikation der Anordnung
- 2. Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- § 40 Nachträgliche Eintragung
- I. Regelungsgegenstand
- II. Voraussetzungen für das Entfallen der Wirksamkeit der Anordnung gemäß Satz 1
- 1. Eintrag einer weiteren Verurteilung
- 2. Weiterer Eintrag nach § 11
- 3. Zeitlicher Umfang der Wiederaufnahme
- III. Ausnahmen gemäß Satz 2
- 2. Unbeschränkte Auskunft aus dem Register
- § 41 Umfang der Auskunft
- I. Regelungsgegenstand
- 1. Inhalt der unbeschränkten Auskunft
- 2. Funktion der unbeschränkten Auskunft
- 3. Grenzen der Beauskunftung
- II. Auskunftsberechtigte Stellen und Umfang der zu erteilenden Auskunft gemäß Absatz 1
- 1. Gerichte und Justizbehörden
- a) Gerichte
- b) Staatsanwaltschaften
- c) Aufsichtsstellen gem. § 68a StGB
- d) Justizvollzugsbehörden
- 2. Oberste Bundes- und Landesbehörden
- a) Begriffsbestimmung
- b) Keine ausdrückliche Zweckbeschränkung
- c) Zweckangabe
- d) Beschränktes Verwertungsrecht
- 3. Behörden mit Sicherheitsaufgaben
- a) Behördenkreis
- b) Auskunftszweck
- c) Personalüberprüfung
- 4. Finanzbehörden
- a) Zollbehörden
- b) Auskunftszweck
- 5. Kriminalpolizei
- a) "Kriminaldienst verrichtende Stellen
- b) Auskunftszweck
- 6. Einbürgerungsbehörden
- a) Behördenbezeichnung
- b) Auskunftszweck
- 7. Ausländerbehörden und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- a) Auskunftsberechtigte Behörden
- b) Auskunftszweck
- 8. Gnadenbehörden
- a) Zuständigkeit
- b) Auskunftszweck
- 9. Behörden zur Prüfung besonderer, sicherheitsrelevanter Erlaubnisse
- a) Waffenrechtliche Erlaubnisse
- b) Bewachungsgewerbe
- c) Hundehaltung
- d) Auskunftszweck
- 10. Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte
- a) Auskunftszweck
- b) Eintragungen nach § 17
- 11. Rechts- und Patentanwaltskammern
- 12. Bundesamt für Strahlenschutz
- 13. Luftsicherheitsbehörden
- 14. Sonstige Behörden
- III. Beschränkungen der unbeschränkten Auskunft gemäß Absatz 3 Satz 1 und ihre Ausnahmen gemäß Absatz 3 Satz 2
- 1. Auskunftsbeschränkungen
- a) Eintragungen nach § 17
- b) Strafmakelbeseitigung gem. §§ 97 ff. JGG
- 2. Ausnahmen von der Auskunftsbeschränkung
- a) Auskunft für Strafverfahren
- b) Verurteilungen wegen Sexualdelikten
- IV. Inhalt des Auskunftsersuchens
- Prinzip der Zweckbindung
- 1. Einzelanfrage
- 2. Zweckangabe
- a) Genaue Bezeichnung des Verwendungszwecks
- b) Prüfpflicht der Registerbehörde
- c) Bereichsspezifische Ermächtigungsgrundlage für Auskunftsersuchen und Auskunftserteilung
- d) Zweckangabe durch oberste Bundes- und Landesbehörden
- V. Verwendungszweck gemäß Absatz 4 Satz 2 2. Halbsatz
- VI. Auskunftserteilung aus dem Erziehungsregister
- § 42 Auskunft an den Betroffenen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Selbstauskünfte
- 1. Antragstellung
- a) Berechtigung
- b) Begründung
- c) Gebühr
- 2. Einsichtnahme
- a) Zweck der Vorschrift
- b) Vertretung
- c) Ablichtungen oder Abschriften
- 3. Ort der Einsichtnahme
- a) Deutscher Wohnsitz
- b) Inhaftierung
- c) Ausländischer Wohnsitz
- d) Einsichtnahme bei Registerbehörde
- 4. Umfang der Selbstauskunft
- § 42a Auskunft für wissenschaftliche Zwecke
- I. Regelungsgegenstand
- II. Grundvoraussetzungen der Datenübermittlung
- 1. Forschung
- 2. Forschungsvorhaben
- 3. Anonymisierung der Daten
- 4. Öffentliches Interesse
- 5. Zustimmungserfordernisse
- III. Übermittlungsbedingungen
- 1. Empfängerinnen und Empfänger
- 2. Zweckbindung
- 3. Kostentragung
- 4. Maßnahmen gegen unbefugte Kenntnisnahme
- 5. Anonymisierung der Daten
- 6. Veröffentlichung personenbezogener Daten
- 7. Kontrolle der Datenschutzbestimmungen
- 8. Vorbereitende Analysen der Registerdaten
- IV. Besondere Übermittlungsbedingungen für die mehrfache Datenübermittlung (Abs. 1a)
- 1. Datenschutzrechtliche Erforderlichkeit der Regelung
- 2. Mehrfache Datenübermittlung
- a) Erhöhte Zulässigkeitsanforderungen
- b) Regelmäßige Pseudonymisierung
- c) Festzulegender Zeitraum
- 3. Zusammenführung von Daten verschiedener Forschungsprojekte
- V. Antragstellung
- § 42b Auskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften
- I. Regelungsgegenstand
- II. Regelungsumfang
- § 42c Protokollierungen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Zweck der Protokollierung
- III. Verwendungszweck gemäß Absatz 2
- § 43 Weiterleitung von Auskünften
- I. Regelungsgegenstand
- II. Voraussetzungen der Weitergabe
- 1. Weitergabe an Behörden
- a) Begriff
- b) Fach- oder Dienstaufsicht
- c) Verbot der Weitergabe an Private
- 2. Gefährdung öffentlicher Aufgaben
- a) Ausnahmeregelung
- b) Verstoß gegen das Weiterleitungsverbot
- c) Rechtsmissbräuchliches Verhalten
- IV. Auswirkungen der Weiterleitung auf die Betroffenen
- 1. Verschweigerecht
- 2. Rechtsmittel
- 3. Schadensersatzansprüche
- § 43a Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
- I. Regelungsinhalt
- II. Voraussetzungen der Übermittlung von Amts wegen
- 1. Verfahren wegen Registervergünstigung
- 2. Übermittlungszweck
- 3. Übermittlungsbefugnis
- III. Weitere Verfahrensgrundsätze
- 3. Auskünfte an Behörden
- § 44 Vertrauliche Behandlung der Auskünfte
- I. Regelungsgegenstand
- II. Auswirkung der Vorschrift
- 1. Behördeninterne Weitergabe
- 2. Akteneinsicht durch Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger
- III. Verstöße gegen die Schutzvorschrift
- 1. Schadensersatzansprüche
- 2. Dienstpflichtverletzung
- 4. Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes
- § 44a Versagung der Auskunft
- I. Regelungsgegenstand
- II. Voraussetzungen der Auskunftsversagung gemäß Absatz 1
- 1. Sperrung des Datensatzes
- 2. Versagung der Auskunft gemäß Absatz 2
- a) Entscheidungsbefugnis
- b) Umfang der Auskunftsversagung
- 3. Kennzeichnung des zu schützenden Datensatzes gemäß Absatz 3
- 4. Ausnahmeregelung des Absatzes 4
- Vierter Abschnitt. Tilgung
- § 45 Tilgung nach Fristablauf
- I. Regelungsgegenstand
- II. Voraussetzungen der Tilgung gemäß Absatz 1 und 2
- 1. Gegenstand der Tilgung
- 2. Grundlage der Tilgung
- a) Fristablauf
- b) Anordnung
- c) Amnestie
- 3. Tilgungsreife
- a) Eintritt
- b) Hemmung
- c) Hindernis
- III. Rechtsnatur und tatsächliche Umsetzung der Tilgung
- 1. Umsetzung
- 2. Rechtliche Qualifikation
- IV. Die Überliegefrist des Absatzes 2
- 1. Zeitpunkt der Löschung des Datensatzes
- a) Tilgung nach Fristablauf
- b) Tilgung aufgrund Anordnung
- c) Ablauf der Überliegefrist
- 2. Auskunftssperre
- V. Ausnahmen von der Tilgung gemäß Absatz 3
- 1. Lebenslange Freiheitsstrafe
- 2. Maßregelanordnung
- a) Sicherungsverwahrung
- b) Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- c) Unterbringungsanordnung bei Jugendlichen
- VI. Wirkung der Tilgung außerhalb des Registers
- § 46 Länge der Tilgungsfrist
- I. Regelungsgegenstand
- II. Länge der Tilgungsfrist gemäß Absatz 1
- 1. Tilgung nach fünf Jahren
- a) Geringfügige Geldstrafen
- b) Geringfügige Freiheitsstrafen
- c) Jugendstrafen
- d) Maßregeln der Besserung und Sicherung
- 2. Tilgung nach zehn Jahren
- 3. Tilgung nach 20 Jahren
- 4. Tilgung nach 15 Jahren
- III. Auswirkungen des Bewährungswiderrufs gemäß Absatz 2
- IV. Verlängerung der Fristen gemäß Absatz 3
- § 47 Feststellung der Frist und Ablaufhemmung
- I. Regelungsgegenstand
- II. Feststellung der Frist gemäß Absatz 1
- 1. Fristbeginn
- 2. Fristverkürzung
- III. Ablaufhemmung gemäß Absatz 2
- 1. Grundsatz
- 2. Ausnahme
- 3. Eintritt der Vollstreckungserledigung
- 4. Erkennbarkeit der fehlenden Erledigung im Register
- a) Mitteilungspflicht
- b) Fehlende Mitteilungspflicht
- IV. Tilgungshemmung gemäß Absatz 3
- 1. Grundsatz der Vollständigkeit der unbeschränkten Auskunft
- a) Weitere Verurteilungen
- b) Aburteilung mehrerer Taten
- c) Vor Tilgungsreife verkündete weitere Verurteilungen
- 2. Ausnahme der Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis für immer
- a) Tilgungshemmung für Hauptstrafe
- b) Tilgungshemmung für andere Verurteilungen
- V. Wiederaufnahme zu Unrecht getilgter Eintragungen
- § 48 Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung
- I. Regelungsgegenstand
- II. Voraussetzung für die Tilgung einer Eintragung nach § 48
- 1. Umwandlung von Straftatbeständen in Ordnungswidrigkeiten
- a) Reformen in den 60er und 70er Jahren
- b) Änderung der verfahrensrechtlichen Zuständigkeit zur Aburteilung einer strafbaren Handlung
- 2. Maßregeln und Nebenstrafen
- 3. Antrag
- 4. Tilgungspflicht
- III. Rechtsmittel
- IV. Rechtswirkungen der Tilgung nach § 48
- 1. Kein Vorhalte- und Verwertungsverbot
- 2. Verschweigerecht
- § 49 Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Voraussetzungen der Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen gemäß Absatz 1
- 1. Antragserfordernis
- a) Antragstellung
- b) Verfahren
- c) Begründung
- 2. Zuständigkeit
- 3. Vollstreckungserledigung
- a) Zulässigkeitsvoraussetzung
- b) Tilgungsanordnung vor Erledigung
- 4. Ermittlungsumfang
- a) Offensichtliche Unbegründetheit des Antrags
- b) Anhörung der zuständigen Stellen
- 5. Entgegenstehendes öffentliches Interesse
- a) Grundsatz
- b) Offensichtlich fehlerhaftes Urteil
- c) Arbeitsplatzsuche
- d) Einbürgerung
- e) Auswanderung
- f) Aufenthaltserlaubnis
- g) Gesetzesänderungen
- 6. Umfang des Anordnungsrechts
- a) Verurteilungen
- b) Ausländische Verurteilungen
- c) Unrichtige Eintragung
- d) Zeitpunkt
- e) Anordnung vor Eintragung
- 7. Eingeschränkte Anordnung
- a) Späteres Wirksamwerden
- b) Bedingung
- c) Maßgabe
- III. Anordnungshindernis gemäß Absatz 2
- IV. Wirkung der Anordnung
- 1. Verschweigerecht und Verwertungsverbot
- 2. Überliegefrist
- V. Rechtsmittel gemäß Absatz 3
- § 50 Zu Unrecht getilgte Eintragungen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Voraussetzungen für die Wiederaufnahme
- 1. Unrechtmäßige Tilgung
- a) Verurteilungen
- b) Willensgetragene Maßnahme
- c) Mitteilung weiterer Verurteilungen
- 2. Anhörungspflicht
- III. Registerrechtliche Behandlung zwischen Tilgung und Wiedereintragung
- IV. Rechtsmittel
- Fünfter Abschnitt. Rechtswirkungen der Tilgung
- § 51 Verwertungsverbot
- I. Regelungsgegenstand
- 1. Entwicklung des Vorhalte- und Verwertungsverbots
- 2. Wirkung und Ausnahmen vom Vorhalte- und Verwertungsverbot
- 3. Verfassungsmäßigkeit des Vorhalte- und Verwertungsverbots
- II. Das Vorhalte- und Verwertungsverbot des Absatzes 1
- 1. Voraussetzungen des Vorhalte- und Verwertungsverbots
- a) Verurteilung
- b) Tilgung
- 2. Wirkung des Vorhalte- und Verwertungsverbots
- a) Umfang
- b) Vorhalten und verwerten
- c) Verwertung im Rechtsverkehr
- d) Maßgeblicher Zeitpunkt
- 3. Verzicht auf das Vorhalte- und Verwertungsverbot
- III. Einzelfälle des Vorhalte- und Verwertungsverbots
- 1. Geltung bei der Strafzumessung
- 2. Geltung bei der Beweisbeschränkung
- 3. Geltung für die Beurteilung einer strafbaren Handlung
- 4. Geltung bei der Verhängung von Maßregeln der Besserung und Sicherung
- 5. Geltung in Verwaltungsangelegenheiten
- 6. Geltung in Gnadensachen
- IV. Entsprechende Anwendung des Vorhalte- und Verwertungsverbots
- 1. Nicht registerpflichtige Entscheidungen
- a) Auslandsverurteilungen
- b) Übertretungen
- c) Ordnungswidrigkeiten
- d) Eintragungen im Erziehungsregister
- e) Verwarnungen mit Strafvorbehalt
- f) Straferlass und Strafmakelbeseitigung
- g) Freispruch und Verfahrenseinstellung
- h) Absehen von Strafe und Straffreierklärung
- 2. Entsprechende Anwendung des Verwertungsverbots auf Akteninhalte
- V. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Vorhalte- und Verwertungsverbot
- 1. Verfahrensfehler
- 2. Sach-rechtlicher Fehler
- VI. Ausnahmen vom Vorhalte- und Verwertungsverbot gemäß Absatz 2
- 1. Rechte Dritter
- 2. Gesetzliche Rechtsfolgen
- a) Wirkungen der Tat oder der Verurteilung, die sich unmittelbar aus einem Bundes- oder Landesgesetz ergeben
- b) Negative Zulassungsvoraussetzung
- c) Bekanntgabe tilgungsreifer Verurteilungen
- 3. Entscheidungen von Gerichten und Verwaltungsbehörden
- § 52 Ausnahmen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Ausnahmefälle gemäß Absatz 1
- 1. Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
- 2. Gutachtenerstellung über psychische Erkrankungen
- 3. Wiederaufnahmeverfahren
- 4. Sicherheitsrelevante Zulassungs- und Erlaubnisverfahren
- a) Einstellungen in den öffentlichen Dienst
- b) Zulassung zu einem Beruf oder Gewerbe
- c) Untersagung der Ausübung eines Berufes oder Gewerbes und Entfernungen aus dem öffentlichen Dienst
- III. Ausnahmefälle gemäß Absatz 2
- 1. Art und Gegenstand des Verfahrens
- 2. Geltung des Verwertungsverbots in Strafverfahren
- 3. Problem der Doppelspeicherung von Daten
- Sechster Abschnitt. Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten
- § 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Voraussetzungen des Verschweigerechts gemäß Absatz 1
- 1. Verurteilungen
- 2. Ablauf der Frist für Aufnahme in Führungszeugnis oder Tilgungs(reife)
- 3. Art und Zusammenhang der Fragestellung
- a) Fragebögen
- b) Rechtlicher Zusammenhang
- III. Umfang des Verschweigerechts
- 1. Verschweigerecht bei Eintragungen im Fahreignungsregister
- 2. Verschweigerecht im Arbeits-/Dienstverhältnis
- a) Verschweigerecht bei Bewerbungen um einen Arbeitsplatz.
- b) Auswirkungen des Verschweigerechts auf die Aufnahme von Urteilen in Personalakten
- 3. Verschweigerecht bei Zeugenvernehmung
- 4. Verschweigerecht und unrichtige Darstellung
- 5. Verschweigerecht über laufende Ermittlungsverfahren
- 6. Verschweigerecht bei ausländischen Verurteilungen
- 7. Verschweigerecht und Anspruch auf Unterlassung
- IV. Ausnahmen vom Verschweigerecht gemäß Absatz 2
- 1. Erklärungspflicht gegenüber Gerichten und Behörden trotz Ablaufs der Frist zur Aufnahme der Verurteilung in das Führungszeugnis
- a) Belehrung
- b) Gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Vernehmung
- 2. Verschweigerecht bei getilgten Vorstrafen
- 3. Prüfpflicht
- Siebter Abschnitt. Internationaler Austausch von Registerinformationen
- § 53a Grenzen der internationalen Zusammenarbeit
- I. Regelungsgegenstand
- II. Grundsatz der Anerkennung ausländischer Urteile
- III. Ausnahmen bei Verstoß gegen den ordre public
- 1. Offensichtliche Fehlerhaftigkeit der Verurteilung
- 2. Strafzumessungsgründe
- 3. Rechtsstaatliche Mindestanforderungen elementarer Verfahrensgerechtigkeit (fair trial)
- a) Ausübung richterlicher Funktionen durch andere Stellen
- b) Strafzumessung auf Antrag der Parteien
- c) Pflichtverstöße der Verteidigung
- d) Beiziehung von Dolmetschern
- e) Gewährung rechtlichen Gehörs
- Abwesenheitsurteile
- § 54 Eintragungen in das Register
- I. Regelungsgegenstand
- 1. Entwicklung
- a) Aufnahme aller ausländischen Verurteilungen
- b) Einschränkungen und Erweiterungen der Aufnahmepflicht
- 2. Erfordernis der Eintragungsnormierung
- II. Eintragungsvoraussetzungen gemäß Absatz 1
- 1. Verurteilung durch ein nichtdeutsches Gericht
- 2. Strafrechtliche Verurteilung
- a) Verurteilung
- b) Strafrechtliche Verurteilung
- 3. Verurteilung von Deutschen oder in Deutschland geborenen oder wohnhaften ausländischen Personen
- a) Deutsche
- b) Ausländische Personen
- 4. Amtliche Mitteilung
- 5. Vergleichbarer deutscher Straftatbestand
- a) Strafnachrichtenaustausch
- b) Abstrakter Normenvergleich
- c) Sinngemäß umgestellter Sachverhalt
- d) Sich aus den Urteilsgründen ergebender Sachverhalt
- 6. Rechtskraft
- III. Eintragungsvoraussetzung des Absatzes 2
- IV. Eintragung von Folgemaßnahmen gemäß Absatz 3
- 1. Anwendungsbereich
- 2. Eintragungspflichtige Tatsachen gemäß Satz 1 Nummern 1 bis 4
- a) Folgemaßnahmen gem. Nr. 1
- b) Beschränkende Bedingungen gem. Nr. 2
- c) Nur für EU-Mitgliedstaaten geltende eintragungspflichtige Tatsachen gem. Nr. 3
- d) Mitteilung von deutschen Entscheidungen zur Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile gem. Nr. 4
- 3. Anhörung der Betroffenen zur Eintragung von Folgemaßnahmen
- § 55 Verfahren bei der Eintragung
- I. Regelungsgegenstand
- II. Eintragungsvoraussetzungen gemäß Absatz 1
- 1. Verurteilung durch ein nichtdeutsches Gericht
- 2. Amtliche Mitteilung
- 3. Strafnachrichtenaustausch auf der Grundlage des EuRhÜbk
- 4. Strafnachrichtenaustausch innerhalb der EU-Mitgliedstaaten
- a) Haager Programm
- b) Inhaltliche Harmonisierung der europäischen Strafregistersysteme
- 5. Strafnachrichtenaustausch aufgrund von besonderen Vereinbarungen
- 6. Mitteilungen eines ausländischen Staates im Einzelfall
- a) Übermittlung an Gerichte und Strafverfolgungsbehörden
- b) Übermittlung an deutsche Auslandsvertretung
- c) Übermittlung an Grenzschutz- und Zollbehörden
- 7. Ausländische Vollstreckungsersuchen
- III. Umfang der Prüfungspflicht der Registerbehörde
- 1. Summarische Prüfung
- 2. Erweiterte Prüfpflicht
- IV. Die Anhörungspflicht gemäß Absatz 2 Satz 1
- V. Entfernung der Eintragung
- 1. Einwendungen der Betroffenen
- a) Rechtserhebliche Einwendungen
- b) Verstoß gegen ordre public
- c) Teilweises Nichtvorliegen der Eintragungsvoraussetzungen
- 2. Beauskunftung während des Prüfungsverfahrens
- VI. Rechtsmittel gemäß Absatz 2 Satz 3
- § 56 Behandlung von Eintragungen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Behandlung von ausländischen Verurteilungen gemäß Absatz 1
- 1. Grundsatz der Gleichstellung mit deutschen Verurteilungen
- a) Vergleichbare Tatbestände
- b) Aufnahme in Führungszeugnisse und unbeschränkte Auskünfte
- Tilgung
- c) Verkündungsdatum
- 2. Ausländische Sanktionen, Rechtsverluste, Nebenstrafen und Nebenfolgen
- a) Dem deutschen Recht fremde Sanktionen
- b) Unterschiedliche Strafmündigkeitsregelungen
- c) Strafurteile gegen Jugendliche
- d) Strafurteile gegen Heranwachsende
- III. Nichtaufnahme von ausländischen Verurteilungen in das Führungszeugnis bzw. die unbeschränkte Auskunft gemäß Absatz 2
- IV. Anordnung der Nichtaufnahme der Eintragung in ein Führungszeugnis oder der Tilgung der Eintragung gemäß Absatz 3
- § 56a Mitteilung über ausländische Verurteilungen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Übermittlungsvoraussetzungen
- 1. Verurteilung durch ein nichtdeutsches Gericht
- 2. Übermittlung zum Zweck der Strafrechtspflege
- a) Folgemaßnahmen
- b) Anklageerhebung
- c) Zuständigkeit
- § 56b Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- I. Regelungsgegenstand
- II. Voraussetzungen der Speicherung
- 1. Übermittlung durch Zentralbehörde
- 2. Verurteilung deutscher Staatsangehöriger
- 3. Verurteilung wegen einer Tat, die nach deutschem Recht nicht strafbar ist
- 4. Anhörung der Betroffenen
- III. Folgen der Speicherung
- 1. Weitergabe an einen anderen EU-Mitgliedstaat zu strafrechtlichen Zwecken
- 2. Mitteilung an die Betroffenen
- 3. Rechtsmittel
- IV. Löschung der Eintragung gemäß Absatz 3
- 1. Tilgung im Urteilsmitgliedstaat
- 2. Löschung nach Fristablauf
- 3. Keine Tilgungsfristfiktion analog § 58
- 4. Vorzeitige Tilgung durch Anordnung
- 5. Vorhalte- und Verwertungsverbot
- § 57 Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
- I. Regelungsgegenstand
- 1. Rechtsgrundlage für den internationalen Strafregisterinformationsaustausch
- 2. Bereichsspezifische datenschutzrechtliche Grundlage für Datenübermittlung an ausländische Stellen
- II. Auskunftsempfangende Stellen
- III. Voraussetzungen und Grundlagen der Auskunftserteilung
- 1. Auskunftserteilung in Strafsachen
- a) Art und Umfang der Auskunftserteilung
- b) Rechtsgrundlage für die Auskunftserteilung
- 2. Auskunftserteilung in sonstigen (nichtstrafrechtlichen) Angelegenheiten
- a) Spezielle Vorschriften
- b) Auskunftserteilungen im vertraglosen Bereich gemäß Absatz 2
- 3. Übermittlungsweg
- a) Ersuchen ausländischer Behörden
- b) Anfragen deutscher Behörden
- IV. Behandlung von Verwendungsbedingungen gemäß Absatz 5
- V. Der Strafnachrichtenaustausch gemäß Absatz 3
- 1. Rechtsgrundlage für den Strafnachrichtenaustausch
- 2. Zweckbindung gemäß Absatz 3 Satz 2 i. V. m. Absatz 2 Satz 2
- 3. Mitteilung von Folgemaßnahmen gemäß Absatz 3 Satz 3
- 4. Übermittlungsweg
- VI. Verantwortung der Übermittlung gemäß Absatz 4
- § 57a Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- I. Regelungsgegenstand
- II. Strafnachrichtenaustausch mit einem EU-Mitgliedstaat gemäß Absatz 1
- 1. Regelmäßige Benachrichtigungen über EU-Bürgerinnen und Bürger betreffende deutsche strafrechtliche Verurteilungen und Folgemaßnahmen
- 2. Doppelte Staatsangehörigkeiten
- 3. Datenschutz
- 4. Eintragungen nichtstrafrechtlicher Art
- 5. Tilgung
- III. Behandlung von Ersuchen anderer Mitgliedstaaten um Auskunft für strafrechtliche Verfahren gemäß Absatz 2
- 1. Strafgerichtliche Verurteilungen
- 2. Strafrechtliche Verfahren
- 3. Völkerrechtliche Bedingungen
- 4. Übermittlungsweg
- IV. Behandlung von Ersuchen anderer Mitgliedstaaten um Auskunft für nichtstrafrechtliche Zwecke gemäß Absatz 3
- 1. Voraussetzungen der Auskunftserteilung
- a) Unbeschränkte Auskunft
- b) Behördenführungszeugnis
- c) Datenschutz
- d) Gesondert gespeicherte, nicht eintragungsfähige Verurteilungen
- 2. Verwendungsbeschränkungen
- V. Behandlung von Ersuchen anderer Mitgliedstaaten um Auskunft für Zwecke, die im BZRG nicht vorgesehen sind gemäß Absatz 4
- 1. Auskunftsersuchen in anderen Angelegenheiten
- 2. Zuständigkeit für die Auskunftserteilung
- 3. Unterstützung durch die Registerbehörde
- VI. Übermittlung von Registerinformationen zur Aufnahme in das Führungszeugnis eines EU-Mitgliedstaates gemäß Absatz 5
- 1. Europäisches Führungszeugnis
- 2. Antragstellung
- 3. Erweitertes Führungszeugnis
- VII. Verantwortlichkeit für die Übermittlung gemäß Absatz 6
- VIII. Übermittlungsweg gemäß Absatz 7
- 1. Singuläre Auskunftsersuchen
- 2. Zwingende Anwendung
- 3. Sonstige Auskunftsersuchen
- § 58 Berücksichtigung von Verurteilungen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Voraussetzungen der Gleichstellung
- III. Rechtsfolgen der Gleichstellung
- 1. Vorhalte- und Verwertungsverbot
- a) Fehlende amtliche Mitteilung
- b) Fehlen der Eintragungsvoraussetzung
- c) Registerrechtliche Vergünstigungen im Urteilsstaat
- d) In Auslandsregistern enthaltene deutsche Verurteilungen
- 2. Verschweigerecht
- Dritter Teil. Das Erziehungsregister
- § 59 Führung des Erziehungsregisters
- I. Regelungsgegenstand
- II. Registerbehörde
- III. Regelungen des Erziehungsregisters
- § 60 Eintragungen in das Erziehungsregister
- I. Regelungsgegenstand
- II. Eintragungspflicht gemäß Absatz 1
- 1. Nachrangigkeit des Erziehungsregisters
- a) Einbeziehung einer erziehungsregisterpflichtigen in eine zentralregisterpflichtige Eintragung
- b) Einbeziehung einer zentralregisterpflichtigen in eine erziehungsregisterpflichtige Eintragung
- 2. Eintragungspflichtige Anordnungen und Entscheidungen
- a) Familiengerichtliche Maßnahmen
- b) Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Nebenstrafen/-folgen
- c) Schuldspruch
- d) Anordnungen von Erziehungsmaßregeln des Familiengerichts
- e) Freispruch
- Verfahrenseinstellungen gem. § 3 JGG
- f) Absehen von der Verfolgung
- Verfahrenseinstellungen gem. § 47 JGG
- g) Sorgerechtsentscheidungen
- III. Eintragungspflicht gemäß Absatz 2
- IV. Eintragungspflicht gemäß Absatz 3
- § 61 Auskunft aus dem Erziehungsregister
- I. Regelungsgegenstand
- II. Auskunftsberechtigte Stellen gemäß Absatz 1
- 1. Strafgerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugbehörden
- 2. Familiengerichte
- 3. Jugendämter
- 4. Gnadenbehörden
- 5. Behörden für waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse
- III. Sonstige auskunftsberechtigte Personen und Behörden
- 1. Erziehungsberechtigte
- 2. Selbstauskunft
- 3. Oberste Bundes- und Landesbehörden
- 4. Ausländische Stellen
- IV. Umfang der Beauskunftung gemäß Absatz 2
- V. Weiterleitung von Auskünften gemäß Absatz 3
- § 62 Suchvermerke
- § 63 Entfernung von Eintragungen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Entfernung gemäß Absatz 1
- III. Entfernungshindernis gemäß Absatz 2
- IV. Anordnung der Entfernung gemäß Absatz 3
- V. Verwertungsverbot des Absatzes 4
- § 64 Begrenzung von Offenbarungspflichten des Betroffenen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Verschweigerecht gemäß Absatz 1
- III. Ausnahme vom Verschweigerecht gemäß Absatz 2
- Vierter Teil. Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik
- § 64a Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik
- I. Regelungsgegenstand
- II. Zuständigkeitsregelung des Absatzes 1
- III. Grundsatz der Eintragungsübernahme des Absatzes 2
- 1. Prüfung der Übernahmefähigkeit
- 2. Form der Eintragung
- a) Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit
- b) Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit Jugendlicher
- c) Zusatzstrafen
- d) Nebenentscheidungen
- e) Suchvermerke
- IV. Ausnahmeregelung der Nichtaufnahme gemäß Absatz 3
- 1. Voraussetzungen der Nichtaufnahme
- 2. Umfang der Prüfung
- a) Entscheidungen nach dem 1.7.1990
- b) Dem bundesdeutschen Strafrecht fremde Rechtsfolge
- c) Verfahrenseinstellungen
- d) Tilgungsreife
- e) Mischurteile
- f) Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
- 3. Wirkungen der Nichtaufnahme
- V. Verfahren bis zur Entscheidung über die Übernahme gemäß Absatz 4
- 1. Art der Aufbewahrung
- 2. Selbstauskunftsrecht
- VI. Tilgungsfristen für Eintragungen von DDR-Gerichten gemäß Absatz 5
- § 64b Eintragungen und Eintragungsunterlagen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Grundsatz der Vernichtung der Eintragungen gemäß Absatz 1 Satz 1
- III. Verwendungszweck gemäß Absatz 1 Satz 2, 3
- 1. Begriff der "Rehabilitierung
- 2. Möglichkeiten der Rehabilitierung von SED-Justizopfern
- a) Rehabilitierung nach dem Rehabilitierungsgesetz der DDR
- b) Kassationsrechts der DDR-StPO
- c) Wiederaufnahme nach den §§ 359 ff. StPO
- d) Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit der Vollstreckung
- e) § 15 RHilfeG
- f) Verwaltungsanordnung des Vorsitzenden des Ministerrats der DDR
- g) SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
- IV. Übermittlung der nicht übernommenen Eintragungen
- Fünfter Teil. Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 65 Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister
- I. Regelungsgegenstand
- II. Grundsatz der Übernahme gemäß Absatz 1
- III. Ausnahmen gemäß Absatz 2
- 1. Absatz 2 Nr. 1
- 2. Absatz 2 Nrn. 2-4
- IV. Ausnahme von der in Abs. 2 vorgesehenen Ausnahmeregelung gemäß Absatz 3
- V. Nichtübernahme von Verwaltungsentscheidungen gemäß Absatz 4
- VI. Geltung des BZRG gemäß Absatz 5
- § 66 Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Verwertungsverbot bei ausstehender Vollstreckung
- III. Verwertungsverbot bei Gesamtstrafenbildung
- § 67 Eintragungen in der Erziehungskartei
- I. Regelungsgegenstand
- II. Verwertungsverbot
- § 68 Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
- § 69 Übergangsvorschriften
- I. Behandlung von Verurteilungen, die vor dem 1. August 1984 in das Zentralregister oder Erziehungsregister eingetragen worden sind (Absatz 1)
- II. Behandlung von Verurteilungen bzw. Einträgen betr. Freiheits- und Jugendstrafen wegen Sexualdelikten gem. §§ 174 bis 180 oder 182 StGB vor dem 1. Juli bzw. 30. Januar 1998 (Absatz 2)
- 1. Übergangsvorschrift für die vor dem 1. Juli 1998 im Register vorhandenen Sexualstraftaten
- 2. Verfassungsrechtlich notwendige Korrektur
- a) Unechte Rückwirkung
- b) Echte Rückwirkung
- 3. Inkrafttretensregelung
- III. Behandlung von vor dem 1. Oktober 2002 eingetragenen Schuldunfähigkeitsvermerken (Absatz 3)
- 1. Regelungsgegenstand
- 2. Inkrafttretensregelung
- VI. Behandlung von Einträgen über Freiheits- und Jugendstrafen wegen Delikten des erweiterten Gewalt- und Sexualdeliktekatalogs des § 31 Abs. 5 (Absatz 4)
- § 70 (weggefallen)
- § 71 (weggefallen)
- Gewerbeordnung (GewO) - Auszug -
- § 149 Einrichtung eines Gewerbezentralregisters
- I. Regelungsgegenstand
- II. Einrichtung und Führung des Gewerbezentralregisters gemäß Absatz 1
- 1. Rechtliche Grundlagen
- 2. Einrichtung des Gewerbezentralregisters
- 3. Führung des Gewerbezentralregisters
- III. Inhalt des Gewerbezentralregisters gemäß Absatz 2
- 1. Mitteilungspflicht
- 2. Eintragungspflicht in das Gewerbezentralregister
- a) Verwaltungsentscheidungen gem. Abs. 2 Nr. 1
- b) Verzichte gem. Abs. 2 Nr. 2
- c) Bußgeldentscheidungen gem. Abs. 2 Nr. 3
- 3. Strafgerichtliche Entscheidungen gem. Abs. 2 Nr. 4
- IV. Verhältnis zum Fahreignungsregister (vormals: Verkehrszentralregister) gemäß Absatz 2 Satz 2
- § 150 Auskunft auf Antrag des Betroffenen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Selbstauskunft gemäß Absatz 1
- 1. Antragserfordernis gemäß Absatz 1, 2
- a) "Person
- b) Betroffene und Antragstellende
- c) Antragstellung bei Wohnsitz innerhalb Deutschlands
- d) Antragstellung bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands
- e) Zuständige Behörde gemäß Absatz 2 Satz 1
- 2. Übersendung der Auskunft gemäß Absatz 4
- 3. Inhalt der Selbstauskunft
- III. Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde gemäß Absatz 5
- 1. Einsichtsrecht der Betroffenen
- 2. Auskünfte an ausländische Behörden
- IV. Gebühr
- § 150a Auskunft an Behörden oder öffentliche Auftraggeber
- I. Regelungsgegenstand
- II. Auskunftserteilung gemäß Absatz 1
- 1. Auskunftserteilung über bestimmte Personen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- a) Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gemäß Nr. 1a
- b) Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gemäß Nr. 1b
- 2. Auskunftserteilung über bestimmte Personen zur Vorbereitung von Verwaltungsentscheidungen
- a) Unbeschränkte Auskünfte für Gewerbezulassungen
- b) Beschränkte Auskünfte für verkehrsrechtliche Entscheidungen
- 3. Auskunftserteilung zur Vorbereitung von Rechts- und allgemeinen Verwaltungsvorschriften
- 4. Abs. 1 Nr. 4 Auskunftserteilung zur Vorbereitung von Vergabeentscheidungen
- a) Regelungsziel
- b) Qualifizierung von Einrichtungen des öffentlichen Rechts als öffentliche Auftraggeber
- III. Auskunftserteilung gemäß Absatz 2
- 1. Gerichte und Staatsanwaltschaften
- 2. Kriminalpolizei
- 3. (Gnaden-)Behörden
- 4. Bundesnetzagentur, Bundeskartellamt und oberste Landesbehörden
- IV. Auskunftserteilung gemäß Absatz 3
- V. Zweckangabe gemäß Absatz 4
- VI. Einsichtsrecht gemäß Absatz 5
- VII. Vertrauliche Behandlung der Auskünfte gemäß Absatz 6
- § 150b Auskunft für die wissenschaftliche Forschung
- I. Regelungsgegenstand
- II. Voraussetzungen der Auskunftserteilung gemäß Absatz 1 und 2
- 1. Auskunftsberechtigte Stellen
- 2. Prüfungspflichten der Registerbehörde
- III. Form der Auskunftserteilung
- IV. Erteilung von Auflagen
- 1. Zweckbindung
- 2. Datenschutzkontrolle
- V. Veröffentlichungen
- § 150c Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Auskunftsersuchen gemäß Absatz 1 von ausländischen Staaten und Stellen, die nicht der EU angehören
- III. Behandlung von Auskunftsersuchen von Mitgliedstaaten der EU gemäß Absatz 2
- IV. Behandlung von Auskunftsersuchen von EU-Mitgliedstaaten für nichtstrafrechtliche Zwecke gemäß Absatz 3
- V. Verantwortung für die Übermittlung gemäß Absatz 4
- § 150d Protokollierungen
- § 150e Elektronische Antragstellung
- I. Regelungsinhalt
- II. Form und Inhalt der Antragstellung
- § 151 Eintragungen in besonderen Fällen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Eintragungspflicht gemäß Absatz 1
- III. Eintragung der Unanfechtbarkeit gemäß Absatz 2
- IV. Eintragungspflicht bei mehreren Geldbußen gemäß Absatz 3
- V. Eintragungen bei Wiederaufnahmeverfahren gemäß Absatz 4 und 5
- 1. Wiederaufnahmebeschluss
- 2. Wiederaufnahmeentscheidung
- § 152 Entfernung von Eintragungen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Entfernung von gegenstandslos gewordenen Eintragungen gemäß Absatz 1 bis 3
- 1. Neue Verwaltungsentscheidungen
- 2. Befristung
- 3. Entfallen der Vollziehbarkeit
- III. Entfernung von Eintragungen wegen Alters oder Todes gemäß Absatz 4 und 6
- IV. Entfernung von Eintragungen über Bußgeldentscheidungen gemäß Absatz 5
- V. Entfernung von Eintragungen über juristische Personen gemäß Absatz 7
- § 153 Tilgung von Eintragungen
- I. Regelungsgegenstand
- II. Tilgung gemäß Absatz 1 bis 4
- 1. Bußgeldentscheidungen und strafgerichtliche Verurteilungen
- 2. Tilgungsfrist
- 3. Fristbeginn
- 4. Fristhemmung
- III. Überliegefrist gemäß Absatz 5
- IV. Verwertungsverbot gemäß Absatz 6 und 7
- § 153a Mitteilungen zum Gewerbezentralregister
- I. Regelungsgegenstand
- II. Mitteilungspflichtige Stellen
- III. Umfang der Mitteilungspflicht
- 1. Prüfpflicht der Registerbehörde
- 2. Bußgeldentscheidungen wegen Steuerordnungswidrigkeiten
- 3. Berichtigende und ergänzende Mitteilungen
- IV. Mitteilungsfrist
- V. Eintragungspflicht der Registerbehörde gemäß Absatz 2
- § 153b Verwaltungsvorschriften
- I. Regelungsgegenstand
- II. Bestehende Verwaltungsvorschriften
- § 155a Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes
- Stichwortverzeichnis
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