
Der Renvoi im Internationalen Privatrecht
Beschreibung
Michael Sonnentag entwickelt eine völlig neue Konzeption zur Entscheidung zwischen Kollisionsnorm- und Sachnormverweisungen, indem er diese Entscheidung auf die Grundlage einer Interessenabwägung stützt. Maßgebend für diese Abwägung ist einerseits das Interesse, internationalen Entscheidungseinklang herbeizuführen, sowie de lege lata auch das Heimwärtsstreben. Andererseits gilt es, das Interesse zu berücksichtigen, die besonderen materiellrechtlichen Wertungen, die durch das Kollisionsrecht der lex fori umgesetzt werden sollen, nicht zu durchkreuzen. In einem weiteren Teil seiner Arbeit klärt der Autor die Folgefragen einer Kollisionsnormverweisung.
Michael Sonnentag beschränkt sich nicht nur auf die Lösung des Renvoiproblems nach geltendem Recht, sondern macht auch Vorschläge zur Lösung des Renvoiproblems de lege ferenda und klärt die Renvoifrage außerdem für staatsvertragliches und europäisches Kollisionsrecht.
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Inhalt
- Cover
- Titel
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- § 1 Einleitung
- A. Ziel und Gang der Untersuchung
- B. Grundlagen und Terminologie
- I. Sachnorm- und Kollisionsnormverweisung
- II. Rück- und Weiterverweisung
- Erster Teil: Problem- und Materialerfassung
- Erster Abschnitt: Deutsches Recht
- § 2 Sachnorm- oder Kollisionsnormverweisung
- A. Ausdrückliche Sachnormverweisungen im EGBGB
- B. Sachnormverweisungen aufgrund des Sinns der Verweisung
- I. Gesetzgebungsmaterialien
- II. Rechtsprechung und Lehre
- § 3 Rück- und Weiterverweisung
- A. Rückverweisung auf deutsches Recht
- B. Weiterverweisung auf das Recht eines dritten Staates
- I. Annahme der Weiterverweisung durch das Recht des dritten Staates
- II. Rückverweisung durch das Recht des dritten Staates
- 1. Rückverweisung auf deutsches Recht
- 2. Rückverweisung auf das Recht des zweiten Staates
- III. Weiterverweisung durch das Recht des dritten Staates
- C. Zusammenfassung und Ergebnis
- Zweiter Abschnitt: Historie, Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung
- § 4 Die Entwicklungsgeschichte des Renvoi
- A. Die ersten Entscheidungen zum Renvoi
- I. Der erste überlieferte Fall: Die Entscheidung eines Mailänder Gerichts in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts
- II. Die Entscheidung des Prerogative Court von Canterbury in Sachen Collier v. Rivaz von 1841
- III. Die Entscheidung des Oberappellationsgerichts Lübeck von 1861 (Fall Krebs gegen Rosalino)
- IV. Die Entscheidung der Cour de cassation von 1878 (Fall Forgo)
- B. Der Beginn der wissenschaftlichen Diskussion über den Renvoi
- C. Die Kodifikationsgeschichte des Renvoi
- I. Die ersten Kodifizierungen des Renvoi
- II. Die Kodifikationsgeschichte des Renvoi in Deutschland
- 1. Art. 27 EGBGB a. F.
- a) Entstehungsgeschichte
- b) Rechtsprechung
- c) Lehre
- 2. Die Entstehungsgeschichte des Art. 4 EGBGB n. F.
- a) Der Vorschlag des Deutschen Rates für IPR von 1974
- b) Der IPR-Gesetzentwurf von Kühne von 1980
- c) Die Vorschläge des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht von 1980
- aa) Der Entwurf von Neuhaus und Kropholler
- bb) Thesen zur Reform des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts
- d) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts von 1983
- e) Die Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht zum Regierungsentwurf von 1983
- f) Der Vorschlag von Stoll von 1984
- g) Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages von 1986
- § 5 Kollisionsrechtsvergleichender Überblick
- A. Notwendigkeit eines kollisionsrechtsvergleichenden Überblicks
- B. Überblick über die unterschiedlichen Lösungen des Renvoiproblems
- I. Die Entscheidung ausländischer Rechtsordnungen für Sachnorm- oder Kollisionsnormverweisungen
- 1. Sachnormverweisungen
- a) Überblick
- b) Zusammenhang zwischen Sachnormverweisung und Anknüpfungsmoment
- c) Gründe für ausschließliche Sachnormverweisungen
- 2. Kollisionsnormverweisungen
- a) Überblick
- aa) Rechtsordnungen mit grundsätzlicher Kollisionsnormverweisung
- bb) Rechtsordnungen mit grundsätzlicher Sachnormverweisung
- cc) Abhängigkeit der Entscheidung für Sachnorm- oder Kollisionsnormverweisungen von besonderen Kriterien
- (1) Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles
- (2) Sinn der Verweisung
- (3) Erzielung einer vernünftigen und gerechten Regelung des Verhältnisses
- dd) Berücksichtigung ausländischen Kollisionsrechts nach Ermessen
- b) Zusammenhang zwischen Kollisionsnormverweisung und Anknüpfungsmoment
- c) Gründe für Kollisionsnormverweisungen
- II. Der Inhalt der Kollisionsnormverweisung
- 1. Beachtung von Rück- und Weiterverweisungen
- a) Überblick
- b) Gründe für die uneingeschränkte Kollisionsnormverweisung
- 2. Beachtung von Rückverweisungen unter Ausschluss von Weiterverweisungen
- a) Überblick
- b) Gründe für die eingeschränkte Kollisionsnormverweisung
- III. Reaktionsmöglichkeiten auf Rück- und Weiterverweisungen
- 1. Rückverweisungen
- a) Sachnormrückverweisungen
- b) Kollisionsnormrückverweisungen
- aa) Nichtbefolgung von Kollisionsnormrückverweisungen
- bb) Abbruch von Kollisionsnormrückverweisungen beim eigenen Recht
- cc) Befolgung des double renvoi
- dd) Anwendung der foreign court-Theorie
- c) Schlussfolgerungen
- 2. Weiterverweisungen
- a) Überblick
- aa) Die Behandlung der Weiterverweisung
- bb) Rückverweisungen vom Recht des dritten oder eines weiteren Staates
- (1) Kollisionsnormrückverweisungen auf das Recht des Gerichtsstaates
- (2) Kollisionsnormrückverweisungen auf ein anderes Recht als das Recht des Gerichtsstaates
- b) Schlussfolgerungen
- IV. Internationale Tendenzen
- C. Zusammenfassende Würdigung
- § 6 Resolutionen, Staatsverträge und europäisches Kollisionsrecht
- A. Resolutionen
- B. Staatsverträge
- I. Staatsverträge über den Renvoi
- II. Besondere Staatsverträge
- 1. Die Relevanz des Renvoiproblems
- 2. Sachnorm- und Kollisionsnormverweisungen in staatsvertraglichem Kollisionsrecht
- a) Sachnormverweisungen
- b) Kollisionsnormverweisungen
- C. Europäisches Kollisionsrecht
- I. Die Gesetzgebungskompetenz der Europäischen Gemeinschaft im Internationalen Privatrecht
- 1. Die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft zur Vereinheitlichung des Kollisionsrechts im Verhältnis der EG-Mitgliedstaaten untereinander
- 2. Die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft zur Vereinheitlichung des Kollisionsrechts im Verhältnis zu Drittstaaten
- II. Die Relevanz des Renvoiproblems nach der Vereinheitlichung des Kollisionsrechts
- 1. Vereinheitlichung des Kollisionsrechts aufgrund von Staatsverträgen
- 2. Die Vereinheitlichung des Kollisionsrechts durch sekundäres Gemeinschaftsrecht
- a) Die Renvoifrage zwischen den Schengen-Mitgliedstaaten
- b) Die Renvoifrage im Verhältnis der Schengen-Mitgliedstaaten zu Dänemark, dem Vereinigten Königreich und Irland
- c) Die Renvoifrage im Verhältnis zu Drittstaaten
- III. Sachnorm- und Kollisionsnormverweisungen im europäischen Kollisionsrecht
- Zweiter Teil: Sachnorm- oder Kollisionsnormverweisung
- Erster Abschnitt: Grundlagen für die Entscheidung zwischen Sachnorm- und Kollisionsnormverweisungen
- § 7 Die Relevanz der Regelungstechnik des Art. 4 Abs. 1 EGBGB
- A. Die Lehre vom Grundsatz der Kollisionsnormverweisung
- B. Kritik an der Lehre vom Grundsatz der Kollisionsnormverweisung
- § 8 Untaugliche Kriterien für die Entscheidung zwischen Kollisionsnorm- und Sachnormverweisungen
- A. Das Problem der Hin- und Herverweisung
- B. Sprung ins Dunkle
- C. Vorschnelle Bejahung einer Rückverweisung
- D. Ausdifferenzierung der ausländischen Kollisionsnorm
- E. Vertrauensschutzgesichtspunkte
- F. Verletzung der Souveränität des ausländischen Staates
- G. Anwendung der ausländischen Rechtsordnung als Ganzes
- H. Internationale Kommunikation
- J. Unterscheidung in renvoifreundliche und renvoifeindliche Anknüpfungen
- I. Meinungsstand
- II. Stellungnahme
- III. Ergebnis
- K. Heranziehung eines Ersatzkriteriums wegen "Unsinnigkeit" der Sinnklausel
- I. Beachtung des Renvoi nur bei Anknüpfungen an die Staatsangehörigkeit als Ersatzkriterium für die Sinnklausel
- II. Ablehnung der Heranziehung eines Ersatzkriteriums
- § 9 Entscheidungseinklang mit ausländischem IPR
- A. Der Begriff des internationalen Entscheidungseinklangs
- B. Unerreichbarkeit völligen internationalen Entscheidungseinklangs
- C. Der Zusammenhang zwischen Kollisionsnormverweisungen und internationalem Entscheidungseinklang
- I. Rechtfertigung von Kollisionsnormverweisungen durch internationalen Entscheidungseinklang
- II. Kritik an der Rechtfertigung von Kollisionsnormverweisungen durch internationalen Entscheidungseinklang
- III. Stellungnahme
- 1. Keine Reduzierung des Sinns der Verweisung auf die Herbeiführung von internationalem Entscheidungseinklang
- 2. Erforderlichkeit von internationalem Entscheidungseinklang
- 3. Interesse an internationalem Entscheidungseinklang trotz Spannungen des Renvoi zu anderen Rechtsinstituten
- a) Das Verhältnis zwischen Renvoi und Ordre public
- b) Das Verhältnis zwischen dem Renvoi und der Anknüpfung von Vorfragen und Teilfragen
- aa) Unselbständige Anknüpfung von Vorfragen oder Teilfragen
- bb) Selbständige Anknüpfung von Vorfragen oder Teilfragen
- c) Das Verhältnis des Renvoi zum Vorrang des Einzelstatuts vor dem Gesamtstatut
- d) Ergebnis
- 4. Verzichtbarkeit von Rück- und Weiterverweisungen zur Herbeiführung von internationalem Entscheidungseinklang aufgrund anderer Möglichkeiten
- a) Vereinheitlichung des Kollisionsrechts
- b) Internationale Zuständigkeit
- c) Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen und anderer Rechtsakte
- aa) Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen
- bb) Anerkennung anderer ausländischer Rechtsakte als Entscheidungen
- 5. Erreichbarkeit von internationalem Entscheidungseinklang durch Kollisionsnormverweisungen
- a) Internationaler Entscheidungseinklang durch Rückverweisungen
- aa) Verfehlen von internationalem Entscheidungseinklang
- bb) Erreichen von internationalem Entscheidungseinklang
- b) Internationaler Entscheidungseinklang durch Weiterverweisungen
- D. Zusammenfassung und Ergebnis
- § 10 Heimwärtsstreben
- A. Die Förderung des Heimwärtsstrebens durch Kollisionsnormverweisungen
- B. Die Berechtigung von Kollisionsnormverweisungen aufgrund des Heimwärtsstrebens
- I. Die Rechtfertigung von Kollisionsnormverweisungen mit Hilfe des Heimwärtsstrebens
- II. Ablehnung der Rechtfertigung von Kollisionsnormverweisungen durch Heimwärtsstreben
- III. Stellungnahme
- § 11 Durchkreuzung kollisionsrechtlicher oder materiellrechtlicher Wertungen des deutschen Rechts
- A. Ablehnung von Kollisionsnormverweisungen aufgrund der Durchkreuzung kollisionsrechtlicher oder materiellrechtlicher Wertungen
- B. Die klassische Theorie: Kollisionsnormverweisungen trotz der Durchkreuzung kollisionsrechtlicher oder materiellrechtlicher Wertungen
- C. Stellungnahme
- I. Durchkreuzung besonderer kollisionsrechtlicher Wertungen
- II. Durchkreuzung besonderer materiellrechtlicher Wertungen
- 1. Wertungen des Verfassungs- oder Europarechts
- a) Vereinbarkeit einer deutschen Kollisionsnorm mit Verfassungs- und Europarecht
- b) Verstoß einer ausländischen Kollisionsnorm gegen deutsches Verfassungs- oder Europarecht
- c) Umsetzung der Wertungen des Verfassungs- und Europarechts durch das Kollisionsrecht der lex fori
- 2. Sonstige materiellrechtliche Wertungen
- a) Einfluss von materiellrechtlichen Wertungen auf die Kollisionsrechtsfindung
- aa) Unterschiede im Grad der Berücksichtigung materiellrechtlicher Wertungen
- bb) Konsequenzen für die Unterscheidung zwischen Kollisionsnorm- und Sachnormverweisungen
- cc) Unterscheidungskriterien
- b) Einfluss von materiellrechtlichen Wertungen auf das konkrete kollisionsrechtliche Ergebnis
- III. Zusammenfassung
- § 12 Die Erforderlichkeit einer Interessenabwägung für die Entscheidung zwischen Sachnorm- und Kollisionsnormverweisungen
- A. Gründe für Sachnorm- und Kollisionsnormverweisungen
- B. Der Gegensatz zwischen den Interessen für Sachnorm- und Kollisionsnormverweisungen
- C. Die Abhängigkeit der Entscheidung zwischen Sachnorm- und Kollisionsnormverweisungen von einer Interessenabwägung
- D. Der Inhalt der Interessenabwägung
- E. Ergebnis
- Zweiter Abschnitt: Die Entscheidung zwischen Sachnorm- und Kollisionsnormverweisungen aufgrund einer Interessenabwägung bei ausgewählten Kollisionsnormen
- § 13 Die Anknüpfung an die engste Verbindung
- A. Allgemeine Aussagen zur Renvoifreundlichkeit oder Renvoifeindlichkeit der Anknüpfung an die engste Verbindung
- I. Renvoifeindlichkeit der Anknüpfung an das Recht der "engsten Verbindung"
- II. Renvoifreundlichkeit der Anknüpfung an die engste Verbindung
- III. Stellungnahme
- B. Die Anknüpfungen an die engste Verbindung im Einzelnen
- I. Art. 14 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB
- 1. Meinungsstand
- 2. Stellungnahme
- II. Art. 5 Abs. 1 S. 1 EGBGB
- 1. Meinungsstand
- 2. Stellungnahme
- III. Die Ausweichklauseln im Internationalen außervertraglichen Schuldrecht und im Internationalen Sachenrecht
- 1. Meinungsstand
- 2. Stellungnahme
- § 14 Akzessorische Anknüpfungen
- A. Akzessorische Anknüpfungen im Internationalen Familienrecht
- I. Verweisungen auf das objektiv zu bestimmende allgemeine Ehewirkungsstatut
- II. Verweisungen auf das von den Parteien gewählte Ehewirkungsstatut
- 1. Meinungsstand
- 2. Stellungnahme
- III. Die akzessorische Anknüpfung des Versorgungsausgleichs an das Scheidungsstatut
- IV. Die akzessorische Anknüpfung der Anfechtung der Abstammung an das Abstammungsstatut
- V. Akzessorische Anknüpfung des Unterhaltsstatuts an das Scheidungsstatut, Art. 18 Abs. 4 EGBGB
- 1. Meinungsstand
- 2. Stellungnahme
- B. Akzessorische Anknüpfung der Form von Rechtsgeschäften
- I. Art. 11 Abs. 1 EGBGB
- 1. Schuldverträge
- 2. Sonstige Rechtsgeschäfte
- a) Meinungsstand
- b) Stellungnahme
- II. Die akzessorische Anknüpfung der Formgültigkeit von letztwilligen Verfügungen an das (hypothetische) Erbstatut gemäß Art. 26 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB
- 1. Meinungsstand
- 2. Stellungnahme
- C. Akzessorische Anknüpfungen im außervertraglichen Schuldrecht
- I. Überblick
- II. Die Beachtung des Renvoi
- 1. Anwendungsbereich des Art. 32 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB
- 2. Sonstige akzessorische Anknüpfungen
- a) Meinungsstand
- b) Stellungnahme
- D. Akzessorische Anknüpfungen im Internationalen Sachenrecht
- E. Ergebnis
- § 15 Mehrfachanknüpfungen
- A. Alternative Anknüpfungen
- I. Begriff und Zweck der alternativen Anknüpfung
- II. Überblick über den Meinungsstand zur Beachtung des Renvoi bei alternativen Anknüpfungen
- 1. Ausnahmslose Beachtung des Renvoi
- 2. Berücksichtigung des Renvoi nur zugunsten der Erzielung eines konkreten materiellrechtlichen Ergebnisses
- 3. Ausschluss des Renvoi nur zugunsten der Erzielung eines konkreten materiellrechtlichen Ergebnisses
- 4. Ausschluss des Renvoi bei drohender Verminderung der Anknüpfungsalternativen
- 5. Ausschluss des Renvoi bei alternativen Anknüpfungen
- III. Stellungnahme
- 1. Sachnormverweisungen aufgrund der Materialisierung des Kollisionsrechts
- 2. Abhängigkeit des Renvoi in favorem vom Grad der Begünstigungstendenz
- a) Kollisionsnormen mit begrenzter Begünstigungstendenz
- b) Kollisionsnormen ohne Begrenzung der Begünstigungstendenz
- c) Unterscheidungskriterien
- IV. Die alternativen Anknüpfungen im EGBGB
- 1. Die Form von Rechtsgeschäften gemäß Art. 11 Abs. 1 und Abs. 2 EGBGB
- a) Die Anknüpfung der Form von Rechtsgeschäften
- b) Die Beachtung des Renvoi
- aa) Meinungsstand
- bb) Stellungnahme
- (1) Schuldverträge
- (2) Sonstige Rechtsgeschäfte
- 2. Die Form von letztwilligen Verfügungen gemäß Art. 26 EGBGB
- a) Die Anknüpfung der Form von letztwilligen Verfügungen
- b) Die Beachtung des Renvoi
- aa) Meinungsstand
- bb) Stellungnahme
- (1) Anwendungsbereich des Haager Testamentsformübereinkommens
- (2) Unmittelbarer Anwendungsbereich des Art. 26 EGBGB
- 3. Die Feststellung der Abstammung gemäß Art. 19 Abs. 1 EGBGB
- a) Die Anknüpfung der Abstammung
- b) Die Beachtung des Renvoi
- aa) Meinungsstand
- bb) Stellungnahme
- 4. Die Anfechtung der Abstammung gemäß Art. 20 EGBGB
- a) Die Anknüpfung der Abstammungsanfechtung
- b) Die Beachtung des Renvoi
- 5. Die Anknüpfung an den Handlungs- oder Erfolgsort im Internationalen Deliktsrecht gemäß Art. 40 Abs. 1 EGBGB
- a) Die Anknüpfung des Art. 40 Abs. 1 EGBGB
- b) Die Beachtung des Renvoi
- aa) Meinungsstand
- bb) Stellungnahme
- (1) Kein Anwendungsfall des Art. 4 Abs. 2 EGBGB
- (2) Sachnormverweisung aufgrund der Begünstigung des Verletzten
- (3) Begrenzung der Begünstigungstendenz
- 6. Die Anknüpfung des Direktanspruchs gegen den Haftpflichtversicherer gemäß Art. 40 Abs. 4 EGBGB
- a) Die Anknüpfung des Direktanspruchs
- aa) Versicherungsstatut
- bb) Deliktsstatut
- b) Die Beachtung des Renvoi
- aa) Versicherungsstatut
- (1) Meinungsstand
- (2) Stellungnahme
- (a) Art. 10 Abs. 3 EGVVG
- (b) Die übrigen Kollisionsnormen des EGVVG
- bb) Deliktsstatut
- (1) Rechtsprechung
- (2) Lehre
- (a) Ausschluss des Renvoi im Internationalen Deliktsrecht
- (b) Beachtung des Renvoi im Internationalen Deliktsrecht
- (c) Differenzierende Auffassungen
- (3) Stellungnahme
- cc) Beachtung des Renvoi in favorem
- V. Ergebnis
- B. Subsidiäre Anknüpfungen
- I. Begriff und Zweck der subsidiären Anknüpfung
- II. Die Beachtung des Renvoi bei subsidiären Anknüpfungen aus kollisionsrechtlichen Gründen
- III. Die Beachtung des Renvoi bei subsidiären Anknüpfungen aus materiellrechtlichen Gründen
- 1. Beachtung des Renvoi bei Primäranknüpfungen
- 2. Beachtung des Renvoi bei Ersatzanknüpfungen
- a) Subsidiäre Anknüpfungen ohne ausdrückliche Anordnung von Sachnormverweisungen im EGBGB
- b) Beachtung des Renvoi
- IV. Ergebnis
- C. Kumulative Anknüpfungen
- I. Begriff und Zweck der kumulativen Anknüpfung
- II. Die Beachtung des Renvoi bei kumulativen Anknüpfungen
- 1. Unproblematische Fälle
- 2. Problematische Fälle
- a) Art. 17 Abs. 3 S. 1 2. HS EGBGB
- aa) Regelungsgehalt
- bb) Die Beachtung des Renvoi
- (1) Meinungsstand
- (2) Stellungnahme
- b) Art. 23 EGBGB
- aa) Regelungsgehalt
- bb) Die Beachtung des Renvoi
- (1) Meinungsstand
- (2) Stellungnahme
- III. Ergebnis
- Dritter Abschnitt: Die Bewertung der geltenden deutschen Renvoiregelung und Konsequenzen de lege ferenda
- § 16 Die Bewertung der geltenden deutschen Renvoiregelung
- A. Die differenzierte Entscheidung zwischen Kollisionsnorm- und Sachnormverweisungen
- I. Unterschiede zwischen persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten in der Lebenswirklichkeit
- II. Unterschiede zwischen persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten bei der Anknüpfung im Internationalen Privatrecht
- III. Unterschiede zwischen persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten in der Renvoifrage
- B. Die Entscheidung zwischen Kollisionsnorm- und Sachnormverweisungen aufgrund des Sinns der Verweisung
- § 17 Konsequenzen de lege ferenda
- A. Deutsches Recht
- I. Die Entscheidung zwischen Kollisionsnorm- und Sachnormverweisungen
- 1. Entscheidung zugunsten einer nach Anknüpfungsgegenständen differenzierten Lösung
- 2. Ausdrückliche Entscheidung für Kollisionsnorm- oder Sachnormverweisungen oder Beibehaltung der Sinnklausel?
- a) Ausdrückliche Kollisionsnorm- oder Sachnormverweisungen für klare Fälle
- b) Beibehaltung der Sinnklausel für unklare Fälle und vom Gesetzgeber nicht geregelte Anknüpfungsgegenstände
- 3. Aufnahme von Art. 3 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Art. 4 Abs. 1 EGBGB
- II. Weitere Vorschläge zur Förderung des internationalen Entscheidungseinklangs
- 1. Änderung der Anerkennungsvoraussetzungen von ausländischen Entscheidungen und Anerkennung von anderen ausländischen Rechtsakten
- a) Erleichterung der Anerkennungsvoraussetzungen von ausländischen Entscheidungen
- aa) Geltung des Prioritätsprinzips auch für deutsche Urteile
- (1) De lege lata
- (2) De lege ferenda
- bb) Aufhebung der Verbürgung der Gegenseitigkeit
- (1) De lege lata
- (2) De lege ferenda
- cc) Aufhebung der Zuständigkeits- und Anerkennungsparallelität
- (1) De lege lata
- (2) De lege ferenda
- b) Anerkennung anderer Rechtsakte als Entscheidungen
- aa) Die Anerkennung anderer Rechtsakte als Entscheidungen in der Schweiz
- bb) Einführung von Regeln zur Anerkennung von anderen Rechtsakten als Entscheidungen in Deutschland
- (1) Anerkennung von Rechtsakten ausländischer Behörden
- (2) Anerkennung ausländischer Rechtsakte ohne Behördenmitwirkung
- 2. Änderungen im Internationalen Privatrecht
- a) Maßgeblichkeit der effektiven Staatsangehörigkeit auch für deutsche Doppelstaater
- b) Erweiterung der kollisionsrechtlichen Rechtswahlmöglichkeiten
- 3. Konsequenzen für den Renvoi
- III. Ergebnis
- B. Staatsvertragliches und europäisches Kollisionsrecht
- I. Verweisung auf das Recht eines anderen Vertrags- bzw. Schengen-Mitgliedstaates
- II. Verweisung auf das Recht eines Nichtvertragsstaates bzw. Nichtschengenstaates
- 1. Differenzierte Entscheidung zwischen Kollisionsnorm- und Sachnormverweisungen
- 2. Aufnahme einer Renvoiregelung in den Staatsvertrag bzw. die europarechtliche Kollisionsnorm
- 3. Ausdrückliche Entscheidung zugunsten von Kollisionsnorm- oder Sachnormverweisungen
- 4. Einführung einer Sinnklausel für unklare oder ungeregelte Fälle
- III. Ergebnis
- Dritter Teil: Folgefragen einer Kollisionsnormverweisung
- § 18 Kollisionsnormrückverweisungen
- A. Kollisionsnormrückverweisungen auf deutsches Recht
- I. Meinungsstand
- II. Stellungnahme
- B. Kollisionsnormrückverweisungen auf ein anderes als das deutsche Recht
- I. Meinungsstand
- II. Stellungnahme
- C. Ergebnis
- § 19 Mehrfache Weiterverweisungen
- A. Meinungsstand
- B. Stellungnahme
- C. Ergebnis
- § 20 Die Beurteilung der geltenden Renvoiregelung und Konsequenzen de lege ferenda
- A. Der Abbruch der Kollisionsnormverweisung beim deutschen Recht
- B. Konsequenzen de lege ferenda
- I. Deutsches Recht
- 1. Kollisionsnormrückverweisungen auf deutsches Recht durch das Recht des zweiten Staates
- 2. Kollisionsnormrückverweisungen auf deutsches Recht durch das Recht des dritten oder eines weiteren Staates
- 3. Kollisionsnormrückverweisungen auf ein anderes als das deutsche Recht und mehrfache Weiterverweisungen
- 4. Ergebnis
- II. Staatsvertragliches und europäisches Kollisionsrecht
- 1. Der Inhalt der Kollisionsnormverweisung
- 2. Die Behandlung der Kollisionsnormverweisung
- a) Rückverweisung auf die lex fori
- aa) Kollisionsnormrückverweisung durch das Recht des zweiten Staates
- bb) Kollisionsnormrückverweisung durch das dritte oder ein weiteres in der Verweisungskette berufenes Recht
- b) Weiterverweisung
- aa) (Mehrfache) Weiterverweisung ohne Beteiligung eines weiteren Vertrags- bzw. Schengen-Mitgliedstaates
- bb) (Mehrfache) Weiterverweisung auf das Recht eines anderen Vertrags- bzw. Schengen-Mitgliedstaates
- cc) Die Auflösung von Verweisungszirkeln
- 3. Ergebnis
- Vierter Teil: Schluss
- § 21 Zusammenfassung der Ergebnisse
- A. Die Entscheidung zwischen Kollisionsnorm- und Sachnormverweisungen
- I. De lege lata
- II. De lege ferenda
- 1. Autonomes deutsches Kollisionsrecht
- a) Die Entscheidung zwischen Kollisionsnorm- und Sachnormverweisungen
- b) Ergänzende Maßnahmen zum Renvoi zur Erzielung von internationalem Entscheidungseinklang
- 2. Staatsvertragliches und europäisches Kollisionsrecht
- B. Folgefragen einer Kollisionsnormverweisung
- I. De lege lata
- II. De lege ferenda
- 1. Autonomes deutsches Kollisionsrecht
- 2. Staatsvertragliches und europäisches Kollisionsrecht
- Literaturverzeichnis
- Sachregister
Systemvoraussetzungen
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