
Die Haftung privater Militärunternehmen
Beschreibung
Durch steigende Rüstungsausgaben und neue bewaffnete Konflikte gewinnen Dienstleistungen privater Militärunternehmen weiter an Bedeutung. Als Privatunternehmen wären diese eigentlich dem Zivilrecht unterworfen und müssten für Schäden an Leib und Leben von Dritten oder eigenen Mitarbeitern haften. Gilt dieser Grundsatz vor US-amerikanischen Zivilgerichten auch für private Militärunternehmen oder sind diese tatsächlich in einem (zivil-)rechtsfreien Raum tätig? Hierzu hat Sebastian Sobotta die über 100 Gerichtsentscheidungen der Jahre 2004 bis 2020 zu solchen Schadensereignissen im Irak und in Afghanistan erstmals vollständig erfasst, systematisiert und ausgewertet. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass die Entwicklung der Rechtsprechung faktisch zu einer "Immunität" privater Militärunternehmen geführt hat. Sie sind selbst bei schwersten und offensichtlichen Menschenrechtsverletzungen weitgehend von der sonst üblichen zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen freigestellt.
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Person
Sebastian Sobotta Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft sowie LL.M. Eur. an der Universität Würzburg mit Auslandsstudium an der Université Paris-II Panthéon-Assas; wissenschaftlicher Mitarbeiter der Forschungsstelle Umweltenergierecht in Würzburg; Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin; 2015–18 Rechtsanwalt; Mitglied der Clearingstelle EEG|KWKG u.a. als Schiedsrichter und Mediator; 2021 Promotion
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