
Gesundheitsvollmacht als Vertrauensakt
Beschreibung
Die Arbeit wurde mit dem Forschungspreis der Deutsch-Nordischen Juristenvereinigung und mit dem Dissertationspreis der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen ausgezeichnet.
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Inhalt
- Cover
- Titel
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- § 1. Einleitung
- I. Problemstellung
- II. Gang der Untersuchung
- § 2. Die Rolle des Gesundheitsbevollmächtigten bei der ärztlichen Behandlung
- I. Grundlagen der ärztlichen Behandlung
- 1. Behandlungsvertrag
- a) Inhalt des Vertrags
- aa) Erarbeiten des Behandlungsziels
- bb) Pflichten der Parteien
- (1) "Behandlung gegen Vergütung"
- (2) Aufklärungs- und Informationspflichten
- (3) Dokumentationspflicht und Schweigepflicht
- b) Vertragsschluss
- aa) Vertragsparteien
- bb) Geschäftsfähigkeit
- 2. Ärztliche Maßnahme
- a) Indikation
- b) Einwilligung
- aa) Selbstbestimmungsrecht als Grundlage
- bb) Aufklärung
- cc) Einwilligungsfähigkeit
- 3. Zwischenergebnis: Dialogischer Behandlungsprozess
- II. Die Rolle des Gesundheitsbevollmächtigten
- § 3. Die Funktion der Gesundheitsvollmacht
- I. Erwachsenenschutz im deutschen Recht
- II. Betreuungsvermeidende Funktion der Gesundheitsvollmacht
- III. Funktion der Betreuung
- IV. Funktioneller Gleichlauf zwischen Betreuung und privater Vorsorge
- § 4. Grund- und menschenrechtlicher Rahmen
- I. Grundgesetz
- 1. Die Vereinbarkeit von Betreuung und Gesundheitsvollmacht mit den Grundrechten
- a) Die Selbstbestimmung als Kern der Menschenwürde
- b) Betreuung als Grundrechtseingriff
- c) Die Stellung der Gesundheitsvollmacht
- 2. Verfassungsrechtliche Grundlage von Betreuung und Gesundheitsvollmacht
- a) Betreuung
- b) Gesundheitsvollmacht
- II. UN-Behindertenrechtskonvention
- 1. Die gleiche Anerkennung vor dem Recht gem. Art. 12 UN-BRK
- 2. Das Recht auf Assistenz bei der Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit gem. Art. 12 Abs. 3 UN-BRK
- 3. UN-BRK und Gesundheitsvollmacht
- III. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
- 1. Das Recht auf Freiheit gem. Art. 5 EMRK
- 2. Das Recht auf Achtung des Privatlebens gem. Art. 8 EMRK
- 3. Das Diskriminierungsverbot gem. Art. 14 EMRK
- 4. EMRK und Gesundheitsvollmacht
- IV. Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarats
- 1. Recommendation No. R (99) 4 of the Committee of Ministers to member states on principles concerning the legal protection of incapable adults
- 2. Recommendation CM/Rec(2009)11 of the Committee of Ministers to member states on principles concerning continuing powers of attorney and advance directives for incapacity
- 3. Bericht CDCJ(2017)2 vonWard im Auftrag des CDCJ, Enabling Citizens to Plan for Incapacity
- 4. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
- V. Zwischenergebnis
- § 5. Die Betreuung als Referenz der Gesundheitsvollmacht
- I. Voraussetzungen der Bestellung
- 1. Unvermögen, eigene Angelegenheiten zu besorgen
- 2. Erforderlichkeit
- 3. Kein entgegenstehender freier Wille
- II. Handlungsmaßstab des Betreuers
- 1. Wille, Wünsche und Wohl
- 2. Vorsorglich mitgeteilte Wünsche (Betreuungsverfügung)
- III. Aufgaben des Betreuers
- 1. Grundsätze der Betreuertätigkeit
- a) Der Erforderlichkeitsgrundsatz
- b) Grundsatz der persönlichen Betreuung
- 2. Allgemeine Aufgaben
- a) Beratung und Unterstützung
- b) Stellvertretung
- 3. Konkrete Aufgaben in Gesundheitsangelegenheiten
- a) Beratung und Unterstützung
- b) Stellvertretung
- 4. Zusammenfassung
- IV. Auswahl des Betreuers
- 1. Der Grundsatz der persönlichen Betreuung als Ausgangspunkt der Betreuerauswahl
- 2. Selbstgewählter Betreuer
- a) Vorschlag
- b) Kein Widerspruch zum Wohl i.S.d. § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB
- c) Bindungswirkung
- d) Eignung des Vorgeschlagenen
- e) Zwischenergebnis
- 3. Angehörige und andere nahestehende Personen
- 4. Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung vor der Berufsbetreuung
- 5. Vereins- und Behördenbetreuer
- 6. Betreuungsverein und -behörde
- 7. Zwischenergebnis und Schlussfolgerung für die weitere Untersuchung
- a) Zusammenfassung des Stufenverhältnisses
- b) Die Bedeutung persönlichen Vertrauens
- c) Die Anerkennung desVorschlags des Betroffenen als Ausdruck von Vertrauen
- aa) Vorschlag als Ausdruck von Vertrauen
- bb) Keine Vertrauensbeziehung zu Betreuungsvereinen und -behörden
- cc) Abweichung vom Vorrang des ehrenamtlichen Betreuers
- d) Grenzen der Eignung zur persönlichen Betreuung als Auswahlkriterium
- e) Konsequenzen für die weitere Untersuchung
- V. Kontrolle des Betreuers
- 1. Kontrolle im Zusammenhang mit der Betreuerbestellung
- 2. Berichte, Aufsicht und Genehmigungserfordernisse
- a) Berichte und Auskunftspflicht
- b) Anlassbezogene Aufsichtsmaßnahmen
- c) Akteneinsicht
- d) Ausschluss der Vertretungsmacht
- e) Präventive Kontrolle durch Genehmigungserfordernisse
- f) Unterschiedliche Aufsicht je nach Betreuertyp?
- 3. Kontrolle in Gesundheitsangelegenheiten
- a) Genehmigung nach § 1904 BGB (künftig: § 1829 BGB n.F.)
- aa) Dissens
- bb) Gravierende Folgen der ärztlichen Maßnahme
- cc) Der Wille des Betreuten als Prüfungsmaßstab des Gerichts
- dd) Entfallen bei Eilmaßnahmen
- b) Ärztliche Zwangsmaßnahmen gem. § 1906a BGB (künftig: § 1832 BGB n.F.) und Sterilisation gem. § 1905 BGB (künftig: § 1830 BGB n.F.)
- aa) Ärztliche Zwangsmaßnahmen, § 1906a BGB (künftig: § 1832 BGB n.F.)
- bb) Sterilisation, § 1905 BGB (künftig: § 1830 BGB n.F.)
- c) Weitere Genehmigungserfordernisse mit Gesundheitsbezug
- 4. Zusammenfassung
- VI. Erkenntnisse für die weitere Untersuchung
- 1. Erkenntnisse für die Ausgestaltung der privaten Vorsorge durch Gesundheitsvollmacht
- 2. Erkenntnisse für die Konzeption der Gesundheitsvollmacht
- § 6. Private Vorsorge durch Gesundheitsvollmacht
- I. Zulässigkeit der Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten
- II. Gesundheitsvollmacht und Vorsorgeverhältnis
- III. Außenverhältnis: Die Gesundheitsvollmacht
- 1. Anforderungen an die Gesundheitsvollmacht
- a) Geschäfts- bzw. Einwilligungsfähigkeit
- b) Schriftform und Ausdrücklichkeit
- 2. Inkrafttreten und Umfang der Vollmacht
- IV. Innenverhältnis: Das Vorsorgeverhältnis
- 1. Gegenstand des Vorsorgeverhältnisses
- a) Eintritt des Fürsorgefalls
- b) Befugnisse und Pflichten
- c) Handlungsmaßstab
- aa) Verbot der Selbstentmündigung
- bb) Einschränkungen infolge der Funktion der Gesundheitsvollmacht - Wille, Wünsche und Wohl i.S.d. § 1901 Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 BGB (künftig: § 1821 Abs. 2 S. 1 und 3, Abs. 3 und 4 BGB n.F.)
- (1) Rechtsprechung
- (2) Literatur
- (3) Stellungnahme
- cc) Zwischenergebnis
- d) Zusammenfassung
- 2. Das Vorsorgeverhältnis als treuhänderisches Verhältnis
- a) Die Treuhand als Institut der Rechtsdogmatik
- b) Merkmale der Treuhand
- aa) Entwicklung der modernen Treuhanddogmatik
- bb) "Zweiaktigkeit" der Treuhand - zum Erfordernis einer dinglichen Rechtsposition als Treugut
- (1) Dingliche Rechtsposition als Treugut
- (2) "Machtmittel"
- (3) Stellungnahme: Treuhand als Interessenwahrnehmung
- cc) Selbstständigkeit der Interessenwahrnehmung bei Diskrepanz zwischen rechtlichem "Können" und "Dürfen"
- dd) Machtmittel
- ee) Reichweite der Interessenwahrnehmung
- c) Vorsorgeverhältnis als Treuhandverhältnis
- d) Zwischenergebnis
- 3. Rechtliche Qualifikation des Vorsorgeverhältnisses
- a) Familienrechtliche Sonderbeziehung
- aa) Familienrechtliche Sonderbeziehung als Vorsorgeverhältnis?
- bb) Bedeutung der familienrechtlichen Sonderbeziehung für das Vorsorgeverhältnis
- b) Vertrag oder Gefälligkeitsverhältnis?
- aa) Rechtsprechung
- bb) Literatur
- cc) Stellungnahme
- c) Vertragstyp
- aa) Bei Unentgeltlichkeit
- bb) Bei Entgeltlichkeit
- (1) Dienstvertrag
- (2) Geschäftsbesorgungsvertrag
- (a) Trennungstheorie
- (b) Einheitstheorie
- (c) Unterschied: Erfordernis des Vermögensbezugs und des wirtschaftlichen Charakters der Geschäftsbesorgung
- (d) Stellungnahme
- (e) Konsequenz: Vorsorgeverhältnis als Geschäftsbesorgungsvertrag
- d) Zusammenfassung
- 4. Zustandekommen des Vorsorgeverhältnisses
- a) Expliziter Vertragsschluss
- b) Der praktische Regelfall: Übergabe der schriftlichen Vollmachtsurkunde
- c) Konkludenter Vertragsschluss vor Vollmachtserteilung
- 5. Rechte und Pflichten des Gesundheitsbevollmächtigten
- a) Hauptpflichten des Gesundheitsbevollmächtigten
- aa) Pflicht zur Wahrnehmung der erforderlichen Fürsorgeaufgaben, insbesondere zum Vollmachtsgebrauch
- (1) Wahrnehmung der erforderlichen Fürsorgeaufgaben
- (2) Beratung und Unterstützung
- (3) Vollmachtsgebrauch
- (4) Sorgfältige und sachgerechte Ausführung
- (5) Konkrete Fürsorgeaufgaben
- bb) Interessenwahrungspflicht
- (1) Maßgeblichkeit der Interessen des Vollmachtgebers
- (2) Handlungsmaßstab und Weisungsgebundenheit
- (3) "Denkender Gehorsam"
- (4) Warnpflicht
- (5) Persönlicher Kontakt
- cc) Persönliche Geschäftsbesorgung
- b) Weitere Pflichten des Gesundheitsbevollmächtigten
- aa) Pflicht zur Bereithaltung
- bb) Pflicht zur Feststellung des Fürsorgefalls
- cc) Klärung der Vermögensverhältnisse und Versicherungen
- dd) Informationspflichten
- ee) Anzeige- und Wartepflicht
- ff) Pflicht zur Betreuungsanregung bei Ausfall
- gg) Bindung an den Erforderlichkeitsgrundsatz?
- hh) Herausgabepflicht
- c) Rechte des Gesundheitsbevollmächtigten
- aa) Recht und Pflicht zur Abweichung von Weisungen, § 665 BGB
- bb) Weitere Rechte
- 6. Die konkreten Aufgaben des Gesundheitsbevollmächtigten in der Behandlungssituation
- a) Parallele zur Betreuung
- b) Beratung und Unterstützung
- c) Stellvertretung
- aa) Handeln als Stellvertreter bei Geschäfts- bzw. Einwilligungsfähigkeit des Vollmachtgebers
- bb) Handeln als Stellvertreter bei Geschäfts- bzw. Einwilligungsunfähigkeit des Vollmachtgebers
- 7. Zusammenfassung
- V. Kontrolle des Gesundheitsbevollmächtigten
- 1. Grundsatz: Kontrolle durch den Vollmachtgeber
- a) Informationspflichten
- b) Weisungen
- c) Kündigung/Widerruf
- d) Kontrollbevollmächtigter
- 2. Kontrollbetreuer
- a) Voraussetzungen der Kontrollbetreuung
- aa) Unvermögen zur Ausübung der Kontrolle
- bb) Kein entgegenstehender freier Wille
- cc) Erforderlichkeit der Kontrollbetreuung
- (1) Überforderung
- (2) Tauglichkeit und Redlichkeit unter Berücksichtigung von Vertrauen
- (3) Verletzung der Pflichten aus dem Vorsorgeverhältnis
- (4) Schlussfolgerung und Stellungnahme: Erforderlichkeit bei konkretem Verdacht auf künftige Pflichtverletzung
- b) Aufgaben des Kontrollbetreuers
- c) Ultima Ratio: Widerruf der Vollmacht und Bestellung eines ersetzenden Betreuers
- 3. Genehmigungserfordernisse
- a) Genehmigung nach § 1904 BGB (künftig: § 1829 BGB n.F.)
- b) Zwangsbehandlung gem. § 1906a BGB (künftig: § 1832 BGB n.F.) und Sterilisation gem. § 1905 BGB (künftig: § 1830 BGB n.F.)
- c) Abdingbarkeit der präventiven gerichtlichen Kontrolle
- d) Freiheitsentziehende Unterbringung und andere freiheitsentziehende Maßnahmen gem. §§ 1906, 1906a BGB (künftig: §§ 1831, 1832 BGB n.F.)
- e) Schlussfolgerungen hinsichtlich der Konzeption der gerichtlichen Genehmigungserfordernisse
- 4. Zusammenfassung und Zwischenergebnis
- VI. Erlöschen der Gesundheitsvollmacht
- § 7. Zwischenbefund: Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Gesundheitsvollmacht und Betreuung
- I. Beginn und Beendigung der Fürsorgetätigkeit
- 1. Betreuerbestellung / Vollmachtserteilung und Begründung des Vorsorgeverhältnisses
- a) Möglichkeit der Bestimmung des Vertreters durch den Betroffenen
- b) Eingeschränkte Verbindlichkeit des Betreuervorschlags als Unterschied zur Vollmachtserteilung?
- c) Vermeidung des Betreuungsverfahrens
- d) Anforderungen an den Betreuervorschlag bzw. die Vollmachtserteilung
- 2. Beendigung / Erlöschen
- II. Handlungsmaßstab
- III. Pflichten
- IV. Unbedingtheit und Unbeschränktheit der Gesundheitsvollmacht
- V. Kontrolle
- 1. Reduzierte staatliche Kontrolle des Gesundheitsbevollmächtigten
- 2. Abmilderung der Unterschiede in Gesundheitsangelegenheiten und Angelegenheiten mit Gesundheitsbezug
- 3. Grund für die unterschiedliche Kontrollintensität
- VI. Erkenntnisse für die weitere Untersuchung
- 1. Zur Konzeption
- 2. Zu den Aufgaben des Gesundheitsbevollmächtigten im Behandlungsprozess
- § 8. Der Vergleich mit dem schwedischen Recht
- I. Ziel des Rechtsvergleichs
- II. Rechtslage in Schweden
- 1. Charakteristik des schwedischen Rechts
- 2. Grundlagen der ärztlichen Behandlung vulnerabler Patienten in Schweden
- a) Rechtliche Grundlage der ärztlichen Behandlung
- b) Die konkrete Behandlungsmaßnahme
- aa) Das Einwilligungserfordernis
- bb) Aufklärung
- cc) Rechtliche Handlungsfähigkeit
- dd) Antizipierte Einwilligung
- ee) "Hypothetische" Einwilligung (mutmaßlicher Wille)
- ff) Weitere Lösungen
- c) Zusammenfassung
- 3. Patientenvertreter in Schweden
- a) Vorbemerkung
- b) Gesetzlicher Vertreter im Rahmen des Erwachsenenschutzes: Godmanskap und Förvaltarskap
- aa) Godman
- bb) Förvaltare
- cc) Gemeinsame Voraussetzung: Erforderlichkeit
- dd) Aufgaben
- ee) Handlungsmaßstab
- ff) Auswahl
- gg) Kontrolle
- hh) Unterschiede zwischen god man und förvaltare
- ii) Stellvertretung in Gesundheitsangelegenheiten als "Personensorge"?
- c) Gesundheitsvollmacht
- aa) Die allgemeine Vollmacht nach AvtL
- (1) Vollmacht und Grundverhältnis
- (2) Die Möglichkeit der Erteilung einer "vorsorgenden" allgemeinen Vollmacht
- (a) Gesetzeswortlaut des AvtL
- (aa) Wirksamkeit der Vollmacht bei rechtlicher Handlungsunfähigkeit
- (bb) Vermeidung der godmanskap bzw. förvaltarskap
- (cc) Zwischenergebnis
- (b) Gesetzgebungsmaterialien
- (c) Rechtsprechung
- (aa) Wirksamkeit der Vollmacht bei rechtlicher Handlungsunfähigkeit
- (bb) Vermeidung der godmanskap bzw. förvaltarskap
- (cc) Zwischenergebnis
- (d) Literatur
- (aa) Wirksamkeit der Vollmacht bei rechtlicher Handlungsunfähigkeit
- (bb) Vermeidung der godmanskap bzw. förvaltarskap
- (cc) Zwischenergebnis
- (e) Zusammenfassung und Stellungnahme
- (3) Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten
- (a) Argument 1: Vorsorgevollmacht generell nicht möglich
- (b) Argument 2: AvtL gilt nur für Vermögensangelegenheiten
- (c) Argument 3: Generell keine Stellvertretung bei der Einwilligung in eine ärztliche Maßnahme
- (d) Zwischenergebnis: Keine Gesundheitsvollmacht nach schwedischem Recht
- bb) Die neu eingeführte allgemeine Vorsorgevollmacht
- (1) Wirksamkeitsvoraussetzungen
- (2) Inkrafttreten
- (3) Handlungsmaßstab
- (4) Kontrolle
- (5) Reichweite in Gesundheitsangelegenheiten
- cc) Zwischenergebnis
- d) Angehörige
- 4. Zusammenfassung
- III. Aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung
- 1. Vorschlag zur Einführung einer Gesundheitsvollmacht
- a) Erforderlichkeit der Stellvertretung
- b) Priorität der Vertretung durch Gesundheitsbevollmächtigten
- c) Allgemeine Regeln für Stellvertreter in Gesundheitsangelegenheiten
- d) Verweis auf Vorschriften zur allgemeinen Vorsorgevollmacht
- 2. Bewertung
- a) Vertrauen und Selbstbestimmung als konzeptionelle Ausgangspunkte
- b) Paradigmenwechsel im schwedischen Erwachsenenschutz in Gesundheitsangelegenheiten
- IV. Vergleich des deutschen mit dem schwedischen Recht
- 1. Vergleich mit dem geltenden schwedischen Recht
- 2. Vergleich mit dem vorgeschlagenen schwedischen Recht
- a) Unterschiede
- b) Gemeinsamkeiten
- 3. Ergebnis des Vergleichs
- V. Schlussfolgerungen und Bedeutung für die weitere Untersuchung
- 1. Gründe für die Ablehnung früherer Vorschläge zur Einführung der Gesundheitsvollmacht
- 2. Gründe für die Einführung der Gesundheitsvollmacht
- 3. Zusammenfassung
- § 9. Vertrauen als Grundlage der Gesundheitsvollmacht
- I. Ausgangspunkt der konzeptionellen Untersuchung
- II. Vertrauen und Kontrolle bei der Gesundheitsvollmacht
- 1. Erster Ansatz: Der Bevollmächtigte als der bessere "Willensermittler"
- a) Gesetz
- aa) Erweiterte Kompetenzen?
- bb) Bessere Eignung aufgrund eigener Auswahl des Bevollmächtigten?
- b) Gesetzgebungsmaterialien
- c) Rechtsprechung
- d) Literatur
- e) Empirischer Befund
- f) Zwischenergebnis
- 2. Zweiter Ansatz: Der Bevollmächtigte als Vertrauensperson
- a) Gesetz
- b) Gesetzgebungsmaterialien
- c) Rechtsprechung
- d) Literatur
- e) Empirischer Befund
- aa) Auswahl des Gesundheitsbevollmächtigten
- bb) Vertrauen auf bessere Kenntnis vom eigenen Willen
- cc) Gewünschte Verbindlichkeit vorsorglicher Willensbekundungen
- f) Zwischenergebnis
- 3. Stellungnahme
- a) Rückschlüsse aus der rechtspolitischen Motivation
- aa) Erkenntnisse aus dem Rechtsvergleich
- bb) Der Vergleich mit der Betreuung
- (1) Vertrauen und der Grundsatz der persönlichen Betreuung
- (2) Hypothetische Vollmacht als Vorbild bei der Betreuerauswahl
- (3) Bindung an den Erforderlichkeitsgrundsatz
- (4) Unbedingtheit und Unbeschränktheit der Gesundheitsvollmacht
- b) Rückschlüsse aus der Entstehung des Vorsorgeverhältnisses
- c) Rückschlüsse aus der Ausgestaltung des Vorsorgeverhältnisses
- aa) Treuhänderischer Charakter
- bb) Charakteristika des Vorsorgeverhältnisses als Auftrag bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag
- (1) "Denkender Gehorsam"
- (2) Vorgabe des Handlungsrahmens
- (a) Konkretisierung des Handlungsrahmens durch Weisungen
- (b) Auslegung der Weisung
- (c) Abweichungsrecht
- (3) Informationspflichten
- cc) Die persönliche Bindung des Gesundheitsbevollmächtigten
- (1) Pflicht zur persönlichen Geschäftsbesorgung
- (2) Erlöschen des Vorsorgeverhältnisses und der Vollmacht
- d) Rückschlüsse aus den Grenzen der privaten Vorsorge
- aa) Die Einschränkungen des RDG
- (1) Rechtsdienstleistung i.S.d. § 2 Abs. 1 RDG
- (2) Erlaubnis bei Unentgeltlichkeit
- (3) Anerkennung der Vertrauensbeziehung
- (4) Konflikt mit der familiären Beistandspflicht
- bb) Die Bevollmächtigung juristischer Personen
- cc) Zwischenergebnis
- e) Zusammenfassung und Zwischenergebnis
- 4. Reduzierte staatliche Kontrolle als Ausdruck der Konzeption als Vertrauensakt
- 5. Verbleibende gerichtliche Kontrolle als Widerspruch zur Konzeption als Vertrauensakt?
- a) Anlassbezogenheit und unterschiedliche Intensität der Kontrolle
- b) Vereinbarkeit mit der Konzeption als Vertrauensakt
- aa) Anknüpfen der Kontrolle an das enttäuschte Vertrauen
- bb) Ausgleich der Defizite des Vollmachtgebers, auf das enttäuschte Vertrauen zu reagieren
- cc) Abgestufte Kontrollintensität
- dd) Zwischenergebnis
- III. Ergebnis: Gesundheitsvollmacht als Vertrauensakt
- § 10. Feststellung und Umsetzung des Patientenwillens in der Behandlungssituation
- I. Vorsorgeverhältnis als vertragliche Grundlage
- II. Feststellung und Umsetzung des Patientenwillens
- 1. Unterschiede zwischen den Arten vorsorglicher Willensbekundungen für die Aufgaben des Gesundheitsbevollmächtigten
- a) Patientenverfügung i.S.d. § 1901a Abs. 1 BGB (künftig: § 1827 Abs. 1 BGB n.F.)
- b) Behandlungswünsche
- c) Mitteilung von Überzeugungen und Wertvorstellungen
- 2. Willensbekundungen des Patienten als Weisungen i.S.d. § 665 BGB
- 3. Auslegung vorsorglicher Willensbekundungen
- a) Auslegung
- aa) Patientenverfügungen
- bb) Behandlungswünsche
- cc) Hilfsmittel
- b) Ergänzende Auslegung bei veränderten Umständen
- c) Willensänderungen
- d) Folgeproblem: Verhältnis zum Weisungsabweichungsrecht gem. § 665 BGB
- III. Ergebnis: Der Wille für die aktuelle Situation als maßgebendes Kriterium für die Entscheidung des Bevollmächtigten
- § 11. Ermessensspielräume des Gesundheitsbevollmächtigten in der Behandlungssituation
- I. Grundsatz: Selbstständigkeit und Bindung an den Willen
- II. Die jüngere Entwicklung der BGH-Rechtsprechung
- 1. Die Entscheidung XII ZB 202/13 vom 17.09.2014
- 2. Die Entscheidung XII ZB 61/16 vom 06.07.2016
- 3. Die Entscheidung XII ZB 604/15 vom 08.02.2017
- 4. Zusammenfassung der Entwicklung
- III. Ausgestaltung des Ermessensspielraums durch vorsorgliche Willensbekundungen
- 1. Verzicht auf vorsorgliche Willensbekundungen
- 2. Behandlungswünsche i.S.d. § 1901a Abs. 2 BGB (künftig: § 1827 Abs. 2 BGB n.F.)
- 3. Patientenverfügung i.S.d. § 1901a Abs. 1 BGB (künftig: § 1827 Abs. 1 BGB n.F.)
- 4. Konsequenz: Einschränkung des Ermessensspielraums durch vorsorgliche Willensbekundungen
- IV. Abweichung von vorsorglichen Willensbekundungen
- 1. Abweichung gem. § 665 BGB
- 2. Abweichung gem. § 1901a Abs. 1 und 2 BGB (künftig: § 1827 Abs. 1 und 2 BGB n.F.)
- 3. Verhältnis von § 1901a BGB (künftig: § 1827 BGB n.F.) zu § 665 BGB
- 4. Abweichung von einer wirksamen und einschlägigen vorsorglichen Willensbekundung?
- V. Möglichkeiten zur Erweiterung des Ermessenspielraums
- 1. Zur Möglichkeit der Befreiung von der Bindungswirkung einer Patientenverfügung
- 2. Einschränkung der heranzuziehenden Informationsquellen
- 3. Ermessensspielräume hinsichtlich des Handlungsmaßstabs
- VI. Ergebnis: Ermessensspielraum in Abhängigkeit vom Grad des Vertrauens
- § 12. Pflichtverletzungen des Gesundheitsbevollmächtigten in der Behandlungssituation
- I. Pflichtverletzung im Innenverhältnis
- 1. Pflichtverletzung bei Überschreitung der Grenzen des Ermessensspielraums
- 2. Haftungsmaßstab
- a) Grundsatz
- b) Ehegatten und Lebenspartner
- c) Eltern-Kind-Verhältnis
- 3. Folgen der Pflichtverletzung
- II. Auswirkung auf die Vertretungsmacht
- 1. Abstraktion von Innen- und Außenverhältnis
- 2. "Missbrauch der Vertretungsmacht"
- a) Kollusion
- b) Erkennbarkeit bzw. Evidenz einer Pflichtverletzung
- aa) Voraussetzungen auf Seite des Bevollmächtigten
- bb) Anforderungen an die Erkennbarkeit für den Dritten
- cc) Zwischenergebnis
- 3. Durchbrechung des Abstraktionsprinzips aufgrund der besonderen Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter?
- a) Mangelnde Kompensationsmöglichkeiten?
- b) Widerspruch zum Strafrecht?
- c) Vorrang des Selbstbestimmungsrechts vor dem Verkehrsschutz?
- d) Zwischenergebnis: Keine Durchbrechung des Abstraktionsprinzips
- III. Konsequenzen für den Arzt in der Behandlungssituation
- 1. Vertrauen auf Bestehen der Vertretungsmacht
- 2. Vertrauen auf Pflichtgemäßheit des Handelns des Gesundheitsbevollmächtigten
- a) Grundsatz
- b) Kontrollfunktion des Arztes bei gravierenden Maßnahmen i.S.d. § 1904 BGB (künftig: § 1829 BGB n.F.)
- c) Evidenz der Missachtung des Patientenwillens
- 3. Zusammenfassung und Ergebnis
- § 13. Zusammenfassung der Ergebnisse
- Literaturverzeichnis
- Register
Systemvoraussetzungen
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