
Umgang mit psychisch kranken Menschen aus der Perspektive der Gefahrenabwehrbehörden
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Inhalt
- Cover
- Titel
- Impressum
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- 1. Einführung
- 2. Welche allgemeinen Verhaltensempfehlungen im Umgang mit psychisch kranken Menschen gibt es?
- 3. Welche Personengruppe ist eigentlich angesprochen? Eine Definition des psychisch kranken Menschen
- 4. Welche Gesetzesnormen werden im Kontext der Unterbringung von psychisch kranken Menschen immer wieder genannt?
- 5. Die Möglichkeiten der Unterbringungsbehörde im Rahmen des ordentlichen Unterbringungsverfahrens
- 5.1 Tatbestandsvoraussetzungen
- 5.2 Das "ganz normale" ordentliche Unterbringungsverfahren
- 5.2.1 Die ärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt im normalen Unterbringungsverfahren
- 5.2.2 Was ist ggfs. bei der Vollstreckung zur ärztlichen Untersuchung zu beachten?
- 5.2.3 Darf der Arzt des Gesundheitsamtes unmittelbar nach der ärztlichen Untersuchung eine Person "einweisen"?
- 5.3 Welche zeitnahe bzw. erfolgversprechendere Möglichkeit hat die Unterbringungsbehörde aber noch?
- 5.3.1 Ergänzende Tatbestandsvoraussetzungen
- 5.3.2 Wer führt ggfs. eine Zuführung im Auftrag der Unterbringungsbehörde aus?
- 6. Die Möglichkeiten der anerkannten Einrichtung (Psychiatrie) im Rahmen des außerordentlichen Unterbringungsverfahrens - die sog. fürsorgliche Aufnahme/Zurückhaltung
- 6.1 Tatbestandsvoraussetzungen
- 6.2 Bedarf es für die anerkannte Einrichtung immer eines Zeugnisses eines Arztes von außerhalb?
- 6.3 Mögliche straf- bzw. zivilrechtliche Verantwortlichkeiten der Inhaber des Gewaltmonopols
- 7. Welche Möglichkeiten hat die Polizei (OPB/PVD)?
- 7.1 Tatbestandsvoraussetzungen
- 7.2 Wie sind die Zuständigkeiten zwischen Ortspolizeibehörde und Polizeivollzugsdienst geregelt?
- 7.3 Welche Verfahrensanforderungen müssen beachtet werden?
- 7.3.1 Bestandskraft des Grundverwaltungsaktes
- 7.3.2 Richterentscheid
- 7.3.3 Ergänzende Regelungen
- 7.4 Welche Regelungen sind bei Fahndungen nach Abgängigen zu beachten?
- 7.5 Welche Regelungen sind zu beachten, wenn der Rettungsdienst mit der Einlieferung eines renitenten psychisch kranken Menschen befasst ist?
- 8. Gestattet das Gefahrenabwehrrecht eigentlich ein praktikables Zusammenwirken von Polizei und Psychiatrie, also nach dem Polizeigesetz bzw. dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz?
- 9. Was bedeutet es eigentlich, wenn ein Arzt eine "Einweisung" ausspricht?
- 10. Gibt es eine Handlungsverpflichtung für die Unterbringungsbehörde, die anerkannte Einrichtung bzw. die Polizei?
- 11. Schlussbetrachtung
- 12. Anhang: Relevante Normen (Auszüge)
- 12.1 Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken- Hilfe-Gesetz - PsychKHG)
- 12.2 Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg (LKHG)
- 12.3 Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Überprüfung von zur Unterbringung von psychisch Kranken nach dem Unterbringungsgesetz anerkannten Einrichtungen
- 12.4 Polizeigesetz Baden-Württemberg
- 12.5 Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (DVOPolG)
- 12.6 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (VwV PolG)
- 12.7 Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG)
- 12.8 Gesetz zur Errichtung der Zentren für Psychiatrie (EZPsychG)
- 12.9 Gesetz über die Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm (Universitätsklinika-Gesetz - UKG)
- 12.10 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden- Württemberg (Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG)
- 12.11 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- 12.12 Strafgesetzbuch (StGB)
- 12.13 (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, Bundesrecht (MBO-Ä 1997)
- 12.14 Strafprozessordnung
- 12.15 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- 12.16 Bürgerliches Gesetzbuch
- Stichwortverzeichnis
- Anzeige
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