Schweitzer Fachinformationen
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Die Frage nach den 'Menschenbildern des Rechts' ist alt und drängender denn je. Politische, technische und soziale Veränderungen machen es erforderlich, sie neu zu stellen. Antworten müssen auch der Perspektivenvielfalt Rechnung tragen, die mit einer binnendifferenzierten Rechtsordnung einhergeht. Dem Befund eines umfassenden Forschungsbedarfs steht die Beobachtung gegenüber, dass in Philosophie, Sozialwissenschaften und anderen Nachbardisziplinen der Jurisprudenz Entwicklungen stattgefunden haben, die bislang nicht hinreichend fruchtbar gemacht worden sind. Die Beiträge dieses Bandes wollen hierzu Anstöße geben.
Andreas Funke ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Klaus Ulrich Schmolke ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Mit Beiträgen von:
Andreas Funke, Andreas Glöckner, Malte-Christian Gruber, Christian Hillgruber, Lorenz Kähler, Stefan Magen, Konstantina Papathanasiou, Niels Petersen, Dietmar von der Pfordten, Klaus Ulrich Schmolke
Andreas Funke/Klaus Ulrich Schmolke: Einleitung: Die Frage nach den Menschenbildern im Recht – neu gestellt
A. Grundlagen Dietmar von der Pfordten: Zum Menschenbild des deutschen Rechts – Malte-Christian Gruber: Mensch oder Maschine: Zur Humanität des Rechts nach dem Ende des Menschen – Stefan Magen: Der Mensch als Teilnehmer an normativen Praxen – Eine naturalistische Perspektive auf den internen Standpunkt zum Recht und dessen Bedeutung für das Menschenbild des Rechts – Andreas Glöckner: Der Mensch im Spannungsfeld zwischen (begrenzter) Rationalität, Eigeninteresse und Kooperation: Welches Wesen adressiert das Recht?B. ErkundungenNiels Petersen: Das Bild des Bürgers in der Demokratietheorie – Christian Hillgruber: Wie fürsorglich darf, wie fürsorglich muss der Staat des Grundgesetzes sein? – Lorenz Kähler: Idealismus und Realismus in den Menschenbildern zum Privatrecht – Konstantina Papathanasiou: Eigenverantwortung, Neuronensteuerung oder Habitus? Der homo autonomus et inspiratus als strafrechtliches Menschenbild
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