Schweitzer Fachinformationen
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Die Lehre von der objektiven Zurechnung beherrscht seit Jahrzehnten die strafrechtsdogmatische Diskussion. Pepe Schladitz analysiert, ob diese Lehre mit ihren - selten explizit verbalisierten - normtheoretischen Prämissen vereinbar ist. Die Normtheorie macht die systematischen Implikationen der herrschenden Lehren transparent, ermöglicht so eine fundierte Kritik und erlaubt es, das Institut des Handlungsunrechts in einer Weise zu konzipieren, die der personalen Unrechtslehre besser gerecht wird als die sog. Risikodogmatik. Das so skizzierte System unterscheidet zwischen Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikt. Die individuellen Fahrlässigkeitsvoraussetzungen werden als solche des Handlungsunrechts identifiziert. Zudem würdigt Pepe Schladitz die modernen Konzeptionen, die (wieder) die Unmöglichkeit schuldlosen Unrechts propagieren.
Pepe Schladitz, geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig; 2013 Erste Juristische Prüfung; 2013-15 Rechtsreferendariat am Landgericht Leipzig (u.a. mit Wahlstation bei den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages); 2015 Zweite Juristische Prüfung; seit 2015 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Osnabrück; 2019 Promotion; seit 2020 Akademischer Rat a.Z. an der Universität Osnabrück.
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