
Allgemeines Verwaltungsrecht für Dummies
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Inhalt
Über den Autor 7
Einführung 21
Über dieses Buch 21
Was dieses Buch nicht will 21
Törichte Annahmen über den Leser 22
Wie Sie dieses Buch lesen 22
Teil I: Einführung in das Allgemeine Verwaltungsrecht 22
Teil II: Rund um die öffentliche Verwaltung 22
Teil III: Maß nehmen für das Verwaltungshandeln 23
Teil IV: Das Recht des Verwaltungsverfahrens 23
Teil V: Die Instrumente der öffentlichen Verwaltung 23
Teil VI: Die öffentliche Verwaltung wird aktiv 23
Teil VII: Die Bürger haben Rechte 23
Teil VIII: Ihr Rechtsschutz als Bürger 23
Teil IX: Fälle und Lösungen 24
Teil X: Der Top-Ten-Teil 24
Symbole, die in diesem Buch verwendet werden 24
Wie es weitergeht 24
Teil I Einführung In Das Allgemeine Verwaltungsrecht 25
Kapitel 1 Ein erster Überblick 27
Verwaltungsrecht auf den Begriff gebracht 27
Was zum Allgemeinen Verwaltungsrecht gehört (und was nicht) 28
Das Allgemeine Verwaltungsrecht als Teil des Öffentlichen Rechts 29
Die Bedeutung des Verfassungsrechts für das Allgemeine Verwaltungsrecht 30
Bindung an die Grundrechte 30
Bindung an Verfassung und Gesetze 31
Das Allgemeine Verwaltungsrecht für alle Fälle 32
Sachverhalt und Fallfrage verstehen 32
Das anzuwendende Recht suchen 32
Das gefundene Recht anwenden 33
Kapitel 2 Das Besondere am Allgemeinen Verwaltungsrecht 37
Die Aufgabe des Öffentlichen Rechts 37
Unterscheidung zwischen Öffentlichem und Privatem Recht 38
Die Unterscheidung in der Rechtsordnung 39
Die Unterscheidung richtig anwenden 40
Zuordnung von Verwaltungsmaßnahmen zu Rechtsnormen ... 41
... bei Realakten 41
... bei Rechtsakten 42
... bei Rechtsverhältnissen 43
Öffentliches Recht und Privatrecht in der Praxis 45
Handeln in Privatrechtsform 45
Die Geltung öffentlich-rechtlicher Bindungen 46
Handlungen in Formen des Öffentlichen Rechts 46
Teil II Rund Um Die Öffentliche Verwaltung 47
Kapitel 3 Was die öffentliche Verwaltung auszeichnet 49
Öffentliche und private Verwaltungen 49
Wozu die öffentliche Verwaltung da ist 50
Gesetze vollziehen 50
Lebensbedingungen gestalten 51
Abgrenzung zu Gesetzgebung und Justiz 51
Gesetzgebung 51
Justiz 52
Der Abgrenzungsteufel steckt im Detail 52
Das breite Aufgabenspektrum der öffentlichen Verwaltung 53
Öffentliche Sicherheit 53
Leistungen und Infrastruktur 54
Planung und Gestaltung 54
Finanzverwaltung 54
Sonst noch was? 54
Kapitel 4 Wie die öffentliche Verwaltung organisiert ist 57
Die Träger der Verwaltung 57
Mittelbare und unmittelbare Staatsverwaltung 58
Rechtsformen der Verwaltungsträger 59
Wie die Verwaltung aufgebaut ist 62
Die Bundesverwaltung 62
Verwaltung in den Ländern 64
Gemeinsame Verwaltung von Bund und Ländern 65
Öffentliche Verwaltung auch durch Private 66
Verwaltungshelfer 66
Private Organisationsformen 67
Wenn der Staat aufgibt 68
Kapitel 5 Das Innenleben der Verwaltung 69
Das ABC der Verwaltungsträger 69
Das Organ 69
Die Behörde 70
Das Amt 71
Rechtsbeziehungen im Inneren der Verwaltungsträger 71
Das Prinzip der Hierarchie 71
Weisungsrechte auf die rechte Weise einsetzen 72
Vorsicht vor der Aufsicht 73
Teil III Maß Nehmen Für Das Verwaltungshandeln 75
Kapitel 6 Rechtliche und andere Maßstäbe 77
Wie das Recht die Verwaltung bindet 77
Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes 77
Die Gegenstände rechtlicher Regelung 78
Rechtliche und außerrechtliche Entscheidungsmaximen 79
Kapitel 7 Woher das Recht kommt: Die Rechtsquellen 81
Alles, was recht ist 81
Völker- und Europarecht 82
Jedem Volk sein Recht 83
Das Recht, das Europa regiert 83
Bundes- und Landesrecht 85
Verfassungen 85
Formelle Gesetze 85
Rechtsverordnungen 85
Satzungen 86
Gewohnheitsrecht 87
Richterrecht 87
Verwaltungsvorschriften 88
Verwaltungsakte und öffentlich-rechtliche Verträge 90
Wer prüft die Wirksamkeit einer Rechtsquelle? 90
Kapitel 8 Wie das Recht Verwaltungsentscheidungen bestimmt 91
Recht als Instrument der Steuerung des Verwaltungshandelns 91
Die wichtigsten Standards für das Staat-Bürger-Verhältnis 93
Das Rationalitätsgebot 93
Das Willkürverbot 93
Der Gleichbehandlungsgrundsatz 94
Die Gemeinwohlverpflichtung 94
Das Verhältnismäßigkeitsprinzip 94
Der Vertrauensschutz 95
Das Bestimmtheitsgebot 95
Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung 96
Teil IV Das Recht Des Verwaltungsverfahrens 97
Kapitel 9 Ohne Recht keine Verfahren 99
Was es mit dem Verfahren auf sich hat 99
Effektivität des Verwaltungshandelns 100
Rechtsschutz für den Bürger 100
Dank des Verfahrensrechts richtig verfahren 100
Die wichtigsten Rechtsquellen des Verfahrensrechts 101
Das Verwaltungsverfahrensgesetz in der Praxis 102
Auch das Verwaltungsverfahrensgesetz hat seine Grenzen 103
Die Subsidiarität des Verwaltungsverfahrensgesetzes 103
Kapitel 10 Das formlose Verwaltungsverfahren 105
Auf die Plätze, fertig, los - der Verfahrensablauf 105
Auswahl des Verfahrenstyps 105
Einleitung des Verfahrens 106
Beteiligung am Verfahren 106
Sicher ist sicher - die Verfahrensgrundsätze 107
Allgemein-rechtsstaatliche Verfahrensregelungen 107
Vollständige Sachaufklärung 107
Verpflichtung zu Auskunft und Beratung 108
Rechte der Beteiligten und Dritter 108
Elektronische Kommunikation 108
Kooperation mit anderen Behörden 108
Abschluss des Verfahrens 109
Begründung der Entscheidung 109
Rechtsschutz gegen Verfahrenshandlungen 109
Kapitel 11 Besondere Verfahrensarten 111
Alles im Plan - das Planfeststellungsverfahren 111
Anwendbares Recht 111
Anwendungsfälle für Planfeststellungen 111
Ablauf des Verfahrens 112
Beschlossene Sache - der Planfeststellungsbeschluss 113
Gerichtliche Kontrolle 114
Widerspruch nicht zwecklos - das Widerspruchsverfahren 114
Sinn und Zweck des Widerspruchsverfahrens 115
Zulässigkeit eines Widerspruchs 115
Widerspruch entbehrlich 116
Ein zulässiger Widerspruch zeigt seine Wirkung 117
Begründetheit des Widerspruchs 117
Teil V Die Instrumente Der Öffentlichen Verwaltung 119
Kapitel 12 Hier spielt die Musik - die Instrumente im Überblick 121
Das Zusammenspiel der Instrumente 121
Die freie Wahl und ihre Grenzen 122
Einige besonders wohlklingende Instrumente 123
Ihr Einsatz: Der Realakt 123
Informelles Verwaltungshandeln 124
Handeln in privater Rechtsform 125
Gut geplant ist halb gewonnen 126
Kapitel 13 Bühne frei für den Verwaltungsakt 127
Grundlegendes zum Verwaltungsakt 127
Benimmregeln für den Verwaltungsakt 128
Merkmale eines Verwaltungsakts 128
Der Zoo der Verwaltungsakte und seine Sonderfälle 132
Der Verwaltungsakt nach § 35 S 1 VwVfG 132
Die Allgemeinverfügung nach § 35 S 2 VwVfG 134
Zusage und Zusicherung 135
Das Kleingedruckte beim Verwaltungsakt - die Nebenbestimmungen 135
Arten der Nebenbestimmung 136
Voraussetzungen für den Erlass von Nebenbestimmungen 137
Gerichtliche Anfechtung von Nebenbestimmungen 138
Der Verwaltungsakt und seine Folgen 138
Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts 138
1 Schritt: Die in Betracht kommende Rechtsgrundlage 139
2 Schritt: Die formelle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts 140
3 Schritt: Die materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts 141
Kapitel 14 Der öffentlich-rechtliche Vertrag 143
Grundidee des öffentlich-rechtlichen Vertrags 143
Vertrag 144
Gebiet des Öffentlichen Rechts 144
Begründung, Änderung oder Aufhebung eines Rechtsverhältnisses 144
Arten des öffentlich-rechtlichen Vertrags 145
Der Vertrag macht Probleme 146
Privat oder öffentlich-rechtlich, das ist hier die Frage 146
Zustandekommen öffentlich-rechtlicher Verträge 147
Das Wahlrecht der Behörde - und seine Grenzen 147
Verträge zulasten Dritter 149
Wenn sich der Fehlerteufel in den Vertrag schleicht 149
Wenn die Geschäftsgrundlage wegfällt 150
Vertragliche Rechte durchsetzen 150
Wenn ein Vertrag null und nichtig wird 151
Teil VI Die Öffentliche Verwaltung Wird Aktiv 153
Kapitel 15 Wann Behörden tätig werden dürfen 155
Kleines Einmaleins der Behördenbegriffe 155
Zuständigkeit 155
Aufgabe 158
Befugnis 159
Kompetenz 159
Ein bisschen Prinzipienreiterei 160
Das Opportunitätsprinzip 160
Das Legalitätsprinzip 160
Kapitel 16 Wie Behörden Entscheidungen treffen 161
Entscheidung finde dich 161
Ohne Anlass gibt es nichts zu entscheiden 161
Prüfung der eigenen Zuständigkeit 161
Entscheidungsvorbereitung 162
Jetzt geht's zur Sache - die Sachentscheidung 163
(Selbst-)Kontrolle 163
Vollzug 164
Die Entscheidungsspielräume der Verwaltung 164
Die Tatbestandsseite von Normen 164
Die Rechtsfolgenseite von Normen 167
Kopplungsvorschriften 170
Kapitel 17 Die Behörde erlässt einen Verwaltungsakt 171
Die Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten 171
Spielregeln für den Erlass eines Verwaltungsakts 173
Ohne Verwaltungsverfahren geht nichts 173
Wenn andere Behörden mitspielen 173
Alle müssen ihre Meinung sagen dürfen 174
Freier Einblick in die Akten 174
Die Form will gewahrt sein 175
Stimmt die Bestimmtheit? 175
Gute Gründe sind Pflicht 175
Der Verwaltungsakt wird bekannt gegeben 176
Erste Hilfe für die Rechte 177
Der fehlerhafte Verwaltungsakt 177
Der nichtige Verwaltungsakt 178
Der rechtswidrige Verwaltungsakt 179
Folgen von Form- und Verfahrensfehlern 180
Rechtswirkungen und Bestandskraft 183
Kapitel 18 Die Behörde hebt einen Verwaltungsakt auf 187
Die Rücknahme 187
Grundsätzliches zur Rücknahme 188
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte 189
Der Widerruf 192
Erstattungsanspruch des § 49a Abs 1 VwVfG 194
Ein Verfahren wird nochmal aufgegriffen 195
Kapitel 19 Die Behörde lässt vollstrecken 197
Allgemeines zur verwaltungsrechtlichen Vollstreckung 197
Die einschlägigen Normen 198
Das ABC des Vollstreckungsrechts 199
Vollstreckung von Geldforderungen 199
Handlungen, Duldungen und Unterlassungen erzwingen 200
Und bist du nicht willig, so brauch' ich Gewalt 201
Vollstreckungsverfahren und Rechtsschutz 202
Die unmittelbare Ausführung 203
Teil VII Bürger Haben Rechte 205
Kapitel 20 Wie Bürger und Staat in Beziehung stehen 207
Das Verwaltungsrechtsverhältnis 207
Begründung von Nebenpflichten 208
Rechtsnachfolge im Verwaltungsrechtsverhältnis 209
Das subjektiv-öffentliche Recht 210
Voraussetzungen des subjektiv-öffentlichen Rechts 211
Zweifelhafte Konstellationen 213
Schublade für die Sonderfälle 215
Kapitel 21 Ihre Rechte bei Rechtsverletzungen 219
Der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch 219
Beispiele aus der Praxis 220
Der Folgenbeseitigungsanspruch 221
Wann die Folgen beseitigt werden dürfen 221
Fallbeispiele gefällig? 222
Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch 223
Wann eine Erstattung ansteht 224
Auch hierzu einige Fallbeispiele 225
Der Amtshaftungsanspruch 226
Wann das Amt haften muss 226
Fallbeispiele 231
Teil VIII Ihr Rechtsschutz Als Bürger 233
Kapitel 22 Grundzüge des Rechtsschutzes nach der VwGO 235
Basiswissen zum gerichtlichen Rechtsschutz 235
Wenn Sie klagen wollen 236
Voraussetzungen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes 237
Die allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzungen 237
Die Klageerhebung gemäß §§ 81 f VwGO 238
Vorliegen der deutschen Gerichtsbarkeit 238
Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges 238
Zuständigkeit des Gerichts 240
Fähig zur Beteiligung 240
Prozessfähigkeit und Prozessvertretung 241
Der richtige Beklagte 241
Anderweitige Rechtshängigkeit und entgegenstehende Rechtskraft 241
Bedürfnis nach Rechtsschutz 241
Klage- und Antragsarten und ihre Voraussetzungen 242
Die Anfechtungsklage 243
Die Verpflichtungsklage 247
Die allgemeine Leistungsklage 249
Die Feststellungsklage 252
Die Fortsetzungsfeststellungsklage 254
Die Normenkontrolle 256
Kapitel 23 Rechtsschutz in Sonderfällen 259
Rechtsschutz gegen Verfahrenshandlungen 259
Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen 260
Rechtsschutz auf Zeit: Bis alle Details geklärt sind 261
Der vorläufige Rechtsschutz gemäß §§ 80, 80a VwGO 262
Die einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO 266
Teil IX Fälle Und Lösungen 271
Kapitel 24 Probieren Sie es! Fünf Fälle und ihre Lösungen 273
Fall 1: House of Cards 274
Fall 2: Schnee und Eis 274
Fall 3: Stuarts Comics 275
Fall 4: Der Schädling 276
Fall 5: Marsch der Zombies 277
Lösungsskizze zu Fall 1: House of Cards 278
Vorüberlegungen 278
Frage 1 279
Frage 2 281
Lösungsskizze zu Fall 2: Schnee und Eis 282
Vorüberlegungen 282
Zulässigkeit 284
Begründetheit 285
Lösungsskizze zu Fall 3: Stuarts Comics 287
Vorüberlegungen 287
Variante 1 288
Variante 2 290
Lösungsskizze zu Fall 4: Der Schädling 292
Vorüberlegungen 292
Zulässigkeit 293
Begründetheit 295
Lösungsskizze zu Fall 5: Marsch der Zombies 297
Vorbemerkungen 297
Zulässigkeit 298
Begründetheit 300
Teil X Der Top-Ten-Teil 303
Kapitel 25 Die zehn wichtigsten Begriffe des Allgemeinen Verwaltungsrechts 305
Der Verwaltungsakt 305
Die Allgemeinverfügung 305
Die Auflage 306
Der öffentlich-rechtliche Vertrag 306
Die Verwaltungsvorschrift 306
Das Ermessen 306
Unbestimmte Rechtsbegriffe 306
Das subjektiv-öffentliche Recht 307
Das Verwaltungsverfahren 307
Das Widerspruchsverfahren 307
Kapitel 26 Zehn Standardprobleme des Allgemeinen Verwaltungsrechts 309
Öffentliches Recht oder Privatrecht? 309
Verwaltungsakt oder Realakt? 310
Materiell fehlerhafte Verwaltungsakte 310
Formell fehlerhafte Verwaltungsakte 311
Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung 312
Wirksamkeit eines fehlerhaften öffentlich-rechtlichen Vertrags 312
Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts 313
Ansprüche des Bürgers bei Fehlverhalten der Verwaltung 313
Rechtsschutz gegen einen belastenden Verwaltungsakt 314
Rechtsschutz bei Verweigerung einer Begünstigung 315
Kapitel 27 Zehn schwere Fehler bei der Falllösung 317
Nicht alle in Betracht kommenden Rechts- oder Anspruchsgrundlagen prüfen 317
Bei unzulässiger Klage kein Hilfsgutachten zur Begründetheit anfertigen 318
Falsche Schwerpunkte setzen 318
Allgemeine statt spezielle Norm anwenden 318
Von der Aufgabe der Behörde auf ihre Befugnis schließen 319
Ermessen und Beurteilungsspielraum verwechseln 319
Die Prüfung der Verwaltungsaktsbefugnis verpennen 319
Rücknahme und Widerruf eines Verwaltungsakts verwechseln 320
Einwirkungen des Verfassungsrechts auf das Verwaltungsrecht übersehen 320
Die Klagebefugnis nicht sorgfältig prüfen 321
Stichwortverzeichnis 322
Kapitel 1
Ein erster Überblick
In diesem Kapitel
Begriffliches zum Einstieg
Was zum Allgemeinen Verwaltungsrecht gehört (und was nicht)
Das Allgemeine Verwaltungsrecht als Teil des Öffentlichen Rechts
Wie Sie das Allgemeine Verwaltungsrecht bei der Falllösung anwenden
Das Allgemeine Verwaltungsrecht weist gegenüber anderen Rechtsgebieten einige Besonderheiten auf. Wenn man diese erst versteht, ist der Zugang nicht weiter schwer. Am einfachsten ist es, wenn Sie vom Begriff des Allgemeinen Verwaltungsrechts ausgehen.
Verwaltungsrecht auf den Begriff gebracht
Der Begriff des Allgemeinen Verwaltungsrechts enthält drei Merkmale:
Es handelt sich um Recht, genauer um Öffentliches Recht (wie Sie in Kapitel 2 ausführlich erfahren).
Es ist das Recht der Verwaltung, im Sinne der öffentlichen oder staatlichen Verwaltung.
Es ist »allgemeines« Recht. Hierzu sind ein paar vertiefende Bemerkungen angebracht:
?Die Regeln des Allgemeinen Verwaltungsrechts gelten grundsätzlich für alle Tätigkeitsfelder der öffentlichen Verwaltung. Wieso nur grundsätzlich? Weil es für einzelne Tätigkeitsfelder besondere Bestimmungen geben kann, die dann vorrangig anzuwenden sind. Das Allgemeine Verwaltungsrecht steuert das Verwaltungshandeln nie allein, sondern immer im Verbund mit dem für konkrete Sachgebiete geltenden Recht (zum Beispiel für die Bauplanung, die Polizei, die Umweltverwaltung oder das Hochschulwesen).
Das auf konkrete Tätigkeitsfelder der Verwaltung bezogene Recht nennt man Besonderes Verwaltungsrecht.
?Im Allgemeinen Verwaltungsrecht sind die bereichsübergreifend geltenden Regelungen für das Handeln der öffentlichen Verwaltung zusammengefasst. Diese Gesetzgebungstechnik, die allgemeinen Bestimmungen »vor die Klammer« zu ziehen und den auf konkrete Sachgebiete bezogenen Regelungen voranzustellen, ist in der deutschen Rechtsordnung recht verbreitet. Sie findet sich zum Beispiel auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das einen »Allgemeinen Teil« und verschiedene »Besondere Teile« kennt.
?Die Regelungen des Allgemeinen Verwaltungsrechts sind, weil sie für alle möglichen Tätigkeitsfelder gelten, abstrakt formuliert. Sie enthalten Verallgemeinerungen, die möglichst für alle Aufgaben der Verwaltung und zu allen Gegenständen ihrer Entscheidungen passen, also beispielsweise gleichermaßen für das Hochschul-, das Polizei- und das Kommunalrecht.
?Die für die gesamte öffentliche Verwaltung geltenden Bestimmungen sind vor allem solche über die Organisation, das Verfahren, die Handlungsformen und die Prinzipien ihrer Aufgabenwahrnehmung. Dazu im nächsten Abschnitt gleich mehr.
Wenn Sie die genannten Merkmale zusammensetzen, erhalten Sie den Begriff des Allgemeinen Verwaltungsrechts.
Das Allgemeine Verwaltungsrecht besteht aus bereichsübergreifend geltenden Normen des Öffentlichen Rechts, vor allem über die Organisation, das Verfahren, die Handlungsformen und die Prinzipien der Aufgabenwahrnehmung der öffentlichen Verwaltung.
Was zum Allgemeinen Verwaltungsrecht gehört (und was nicht)
Zum Allgemeinen Verhaltungsrecht gehören
das Recht der Organisation der öffentlichen Verwaltung,
das Recht der Verwaltungsverfahren,
das Recht des Verwaltungshandelns (vornehmlich die Instrumente der Verwaltung und die bei ihrem Einsatz zu beachtenden bereichsübergreifenden rechtlichen Maßstäbe),
allgemeine Regeln über die Rechtsstellung des Bürgers gegenüber der Verwaltung,
das Recht der öffentlichen Sachen,
das Vollstreckungsrecht sowie
das Recht der Staatshaftung.
Mit Ausnahme des (weniger prüfungs- und praxisrelevanten) Rechts der öffentlichen Sachen stelle ich Ihnen in diesem Buch die Grundzüge all dieser Teilgebiete vor. Der Fokus liegt auf denjenigen Inhalten des Allgemeinen Verwaltungsrechts, die Sie für ein grundlegendes Verständnis des Rechtsgebiets und für die Lösung der in Studium und Praxis häufig auftretenden Probleme benötigen.
Nicht zum Allgemeinen Verwaltungsrecht gehören
das Besondere Verwaltungsrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger auf einem bestimmten Sachgebiet ausgestaltet (zum Beispiel Umweltrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht oder Beamtenrecht),
das Staatsrecht, das die Grundlagen der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesländer sowie das Handeln der Staatsorgane regelt (insbesondere das Verfassungsrecht),
das Internationale Recht, vor allem das Völkerrecht und das Recht der Europäischen Union.
In Kapitel 7 erfahren Sie, dass das Internationale Recht bindende und gegenüber dem Allgemeinen Verwaltungsrecht vorrangig zu beachtende Maßstäbe für das Handeln der öffentlichen Verwaltung enthält.
Das Allgemeine Verwaltungsrecht als Teil des Öffentlichen Rechts
Das Allgemeine Verwaltungsrecht wendet sich an die öffentliche Verwaltung. In Verbindung mit dem Besonderen Verwaltungsrecht regelt es, wie diese ihre Aufgaben erfüllt. Gemeinsam mit den an die beiden anderen Staatsgewalten - Gesetzgebung und Rechtsprechung - gerichteten Rechtssätzen bildet es das Öffentliche Recht.
Innerhalb des Öffentlichen Rechts gibt es viele Verweise, Einwirkungen und Wechselwirkungen zwischen den Rechtsmaterien. Näheres hierzu können Sie in Kapitel 7 lesen. Für einen ersten Überblick soll Abbildung 1.1 genügen. In ihr können Sie die zentrale Stellung ablesen, die das Allgemeine Verwaltungsrecht im System des Öffentlichen Rechts einnimmt.
Abbildung 1.1: Das Allgemeine Verwaltungsrecht im System des Öffentlichen Rechts
Die Bedeutung des Verfassungsrechts für das Allgemeine Verwaltungsrecht
Innerhalb des Öffentlichen Rechts kommt dem Verfassungsrecht eine herausgehobene Bedeutung zu. Einzelheiten dazu erfahren Sie in den Kapiteln 7 und 8. An dieser Stelle nur zwei erste Hinweise:
Bindung an die Grundrechte: Wie die gesamte Staatsgewalt ist die öffentliche Verwaltung an die Grundrechte gebunden. Diese prägen deshalb auch die Anwendung des Allgemeinen Verwaltungsrechts.
Bindung an Verfassung und Gesetze: Maßgeblich für das Handeln der öffentlichen Verwaltung ist deren Bindung an das Gesetz. Hierzu gleich mehr.
Bindung an die Grundrechte
Gemäß Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz (GG) ist die Verwaltung als Teil der vollziehenden Gewalt - wie auch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung - an die Grundrechte gebunden. Damit ist sie insbesondere einem Verfassungsgrundsatz unterworfen, den Sie vermutlich dem Namen nach schon kennen: dem Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten wie beispielsweise der allgemeinen Handlungsfreiheit, der Religionsfreiheit, der Meinungsfreiheit oder des Eigentumsrechts darf danach nur unter vier, stets genau zu prüfenden Voraussetzungen beschränkt werden:
1.Die betreffende staatliche Maßnahme (Grundrechtseingriff) muss einem verfassungsrechtlich legitimen Ziel dienen.
2.Sie muss dieses Ziel tatsächlich erreichen können (Eignung).
3.Sie muss das mildeste Mittel zur Erreichung des Ziels sein (Erforderlichkeit).
4.Der Nutzen des Eingriffs und die mit ihm verbundene Beeinträchtigung des Grundrechts dürfen nicht außer Verhältnis zueinander stehen (Angemessenheit).
Alle Maßnahmen der Verwaltung, die grundrechtlich geschützte Güter oder Freiheiten beeinträchtigen - denken Sie etwa an Beschlagnahmen, Datenerhebungen oder körperliche Untersuchungen -, sind an diesen Voraussetzungen zu messen.
Es wäre unzulässig, eine Meinungsäußerung zu untersagen, nur weil sie politisch unerwünscht ist (kein legitimes Ziel). Rechtswidrig wäre es auch, wenn Sie als Mitarbeiter des Ordnungsamts ein falsch geparktes Fahrzeug mit einer »Parkkralle« blockieren (ungeeignet: verlängert eher die Dauer des Falschparkens). Ferner dürfte die Genehmigungsbehörde eine Baugenehmigung nicht ganz versagen, wenn auch eine Modifikation des Bauantrags die berechtigten Interessen der Nachbarn ausreichend schützen würde (nicht das mildeste Mittel). Und zu guter Letzt dürfen bei einem 14-Jährigen, der des sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen in Form eines Knutschflecks beschuldigt wird, keine Körperzellen zur Speicherung des DNA-Musters entnommen werden (Eingriffsschwere angesichts des Tatverdachts unangemessen).
Bindung an Verfassung und Gesetze
Gemäß Art. 20 Abs. 3 GG ist die Verwaltung »an Gesetz und Recht gebunden«. Dies umfasst zwei Prinzipien, die die Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben maßgeblich bestimmen:
Der Vorrang des Gesetzes: Die Verwaltung ist an die Gesetze gebunden (hierzu gehört naturgemäß auch die Verfassung). Jedes Handeln der Verwaltung muss im Einklang mit dem geltenden Recht stehen.
Der Vorbehalt des Gesetzes: Betrifft die Frage, ob die Verwaltung für ein Tätigwerden eine gesetzliche Grundlage, also eine vom Parlament ausgesprochene Ermächtigung, braucht. Das ist vor allem bei den bereits...
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