Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Über die Autoren 5
Einleitung 17
Teil I: Geschäftsvorfälle er fassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen 21
Kapitel 1: Einführung in den Jahresabschluss und Rechnungslegungsvorschriften für alle Kaufleute 23
Kapitel 2: Bilanzierung und Grundsätze der Bewertung 37
Kapitel 3: Rechnungslegungsvorschriften für KGs und Personenhandelsgesellschaften 53
Kapitel 4: Offenlegung des Jahresabschlusses und dessen Prüfung 59
Kapitel 5: Methoden der Gewinnermittlung 65
Kapitel 6: Betriebsvermögen im Steuerrecht 75
Kapitel 7: Bilanzierung der Aktivseite 81
Kapitel 8: Bilanzierung der Passivseite 125
Kapitel 9: Ifrs 163
Kapitel 10: Bilanzierung und Bewertung 193
Kapitel 11: Prüfungsvorbereitung 251
Teil II: Ein internes Kontrollsystem sicherstellen 275
Kapitel 12: Gefahr erkennen: Risiken identifizieren und dokumentieren 277
Kapitel 13: Gefahr überall: Risikoquellen 283
Kapitel 14: Systematik hilft: Ein internes Kontrollsystem aufbauen 295
Kapitel 15: Kontrolle muss sein: Reduzierung von Fehlerrisiken 303
Kapitel 16: Je eher, desto besser: Risikofrüherkennungssystem 309
Kapitel 17: Risiken beurteilen und vermeiden 313
Kapitel 18: Die Mischung macht's: Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken 327
Kapitel 19: Hinsehen: Missbrauchsindikatoren 331
Kapitel 20: Prüfungsvorbereitung »Internes Kontrollsystem« 343
Teil III: Der Top-Ten-Teil 353
Kapitel 21: Zehn Tipps zur Prüfungsvorbereitung 355
Abbildungsverzeichnis 357
Abkürzungsverzeichnis 358
Stichwortverzeichnis 363
Kapitel 1
IN DIESEM KAPITEL
In diesem Kapitel erfahren Sie, aus welchen Bestandteilen sich ein Jahresabschluss zusammensetzt und welche Zwecksetzung der Jahresabschluss nach nationalem Recht verfolgt. Das Kapitel informiert Sie über den Charakter des Jahresabschlusses - den Gläubigerschutz. Hierbei legen wir unseren Fokus auf das Dritte Buch des HGB. Insbesondere informieren wir Sie über die Buchführungspflicht sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und berichten über die Aufstellungspflicht des Jahresabschlusses.
Das betriebliche Rechnungswesen erfüllt die Aufgabe, alle Geschäftsvorfälle und Prozesse, die sich wert- und mengenmäßig darstellen lassen, zu erfassen. Das Rechnungswesen wird in vier Bereiche eingeteilt:
Die sich aus den §§ 238 ff. HGB ergebende handelsrechtliche Verpflichtung zur Buchführung, Erstellung einer Eröffnungsbilanz und eines Abschlusses zum Ende eines jeden Geschäftsjahres wird dem Kaufmann aus mehreren Gründen vom Gesetzgeber auferlegt:
Gemäß § 243 Abs. 3 HGB muss der Jahresabschluss innerhalb einer dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufgestellt werden. Wie lang die Frist ist, hängt von der Größe des Unternehmens ab:
Für Kleinstkapitalgesellschaften bestehen weitergehende Erleichterungen.
Der Jahresabschluss besteht aus den in Tabelle 1.1 gezeigten Bestandteilen.
Rechtsform
Bestandteile des Jahresabschlusses
Aufstellungspflicht des Lageberichts
Einzelkaufleute, Personengesellschaften (die nicht unter der PublG fallen)
Der Jahresabschluss besteht aus:
Ein Anhang und ein Lagebericht sind nicht zu erstellen (§ 242 Abs. 3 HGB)
Kapitalgesellschaften
große
Bei Kapitalgesellschaften i.S.d. § 264d HGB muss zusätzlich erstellt werden:
mittlere
Es gelten die gleichen Vorschriften wie für große Kapitalgesellschaften.
kleine
Es gelten die gleichen Vorschriften wie für große Kapitalgesellschaften. Ausnahme: Ein Lagebericht muss nicht erstellt werden (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).
Kleinst .
Es gelten die gleichen Vorschriften wie für kleine Kapitalgesellschaften.
Unter bestimmten Voraussetzungen muss kein Anhang erstellt werden (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB).
Unternehmen, die unter das Publizitätsgesetz fallen
Bei Nicht-Personengesellschaften besteht der Jahresabschluss aus:
Ein Lagebericht ist zu erstellen.
Bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften besteht der Jahresabschluss aus:
Tabelle 1.1: Bestandteile des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss verfolgt folgende Zielsetzungen:
Es befinden sich also auch im Steuerrecht gesetzliche Vorschriften zur Rechnungslegung von Unternehmen. In § 140 AO wird den Steuerpflichtigen die steuerrechtliche Buchführungspflicht auferlegt, die bereits nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen buchführungspflichtig sind.
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Kaufleute, die bereits nach HGB die Buchführungspflicht erfüllen. Gemäß § 141 AO ergibt sich eine Buchführungspflicht für Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte, die die dort genannten Grenzwerte überschreiten.
Neben Vorschriften zum Gläubigerschutz im BGB, im Gesellschaftsrecht sowie im Insolvenz- und Wirtschaftsstrafrecht finden sich etliche präventive Vorschriften im HGB, die die Gläubiger eines Unternehmens vor dem Ausfall ihrer Forderungen schützen sollen.
Unter Gläubigerschutz werden Maßnahmen verstanden, die dem Schutz der tatsächlichen und potenziellen Gläubiger eines Unternehmens dienen. Dazu gehören:
Als Gläubiger eines Unternehmens kommen in Betracht:
Der wohl zentralste und wichtigste Bilanzierungsgrundsatz ist der Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Hiernach wird vom Bilanzierenden eine vorsichtige Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden gefordert. Das bilanzierende Unternehmen darf sich nicht reicher rechnen, als es ist.
Ausgekleidet wird der Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht durch weitere Unterprinzipien:
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) beinhalten neben den in den Gesetzen schriftlich verankerten Vorschriften weitergehende allgemein anerkannte Regeln. Diese Grundsätze muss das Unternehmen einhalten, sie greifen überall dort, wo Gesetzeslücken auftreten oder schriftlich normierte Vorschriften einer Auslegung bedürfen. Eine Definition für die GoB existiert nicht.
Adressatenbezogen unterscheidet man:
Außerdem unterscheidet man:
Dateiformat: ePUBKopierschutz: Adobe-DRM (Digital Rights Management)
Systemvoraussetzungen:
Das Dateiformat ePUB ist sehr gut für Romane und Sachbücher geeignet – also für „fließenden” Text ohne komplexes Layout. Bei E-Readern oder Smartphones passt sich der Zeilen- und Seitenumbruch automatisch den kleinen Displays an. Mit Adobe-DRM wird hier ein „harter” Kopierschutz verwendet. Wenn die notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen, können Sie das E-Book leider nicht öffnen. Daher müssen Sie bereits vor dem Download Ihre Lese-Hardware vorbereiten.Bitte beachten Sie: Wir empfehlen Ihnen unbedingt nach Installation der Lese-Software diese mit Ihrer persönlichen Adobe-ID zu autorisieren!
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