
Familienrecht für Steuerberater
Beschreibung
Alles über E-Books | Antworten auf Fragen rund um E-Books, Kopierschutz und Dateiformate finden Sie in unserem Info- & Hilfebereich.
Rezensionen / Stimmen
"Die einzelnen Themen werden anschaulich und verständlich dargelegt. Besonders hervorzuheben sind die in der Praxis äußerst wertvollen Beraterhinweise der Autoren. [...] Die Autoren ermöglichen durch den übersichtlichen Aufbau ihres Werkes, die präzise Sprache, die richtige Schwerpunktsetzung und wertvolle Praktikerhinweise einen schnellen Einstieg in die Materie und legen ein verlässliches Nachschlagewerk für jeden Familienrechtler bzw. Steuerberater vor. Das Buch ist daher jedem, der sich mit dem Familienrecht und den entsprechenden steuerrechtlichen Fragen beschäftigt, uneingeschränkt zu empfehlen." FPR - Familie, Partnerschaft, Recht. Zeitschrift für die Anwaltspraxis, 04/2008"[...] das Werk [kann] nicht nur der im Titel angesprochenen Zielgruppe der Steuerberater empfohlen werden, sondern auch dem familienrechtlich Tätigen, wenn er sich einen Überblick zu möglichen steuerrechtlichen Fragen oder Fallstricken verschaffen will." FamRZ - Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, 05/2008
Weitere Details
Weitere Ausgaben
Andere Ausgaben
Personen
Inhalt
§ 5 Unterhalt (S. 80-81)
A. Grundlagen
I. Geltendes Recht
Das Unterhaltsrecht stellt in der familienrechtlichen Praxis einen deutlichen Schwerpunkt dar, weil der Unterhalt sowohl für den Unterhaltspflichtigen als auch für den Unterhaltsberechtigten die finanzielle Lebensgrundlage berührt und beispielsweise nach Trennung oder Scheidung der Eheleute für diese elementare Bedeutung hat im Hinblick auf die finanziellen Möglichkeiten ihrer zukünftigen Lebensplanung. Da Unterhaltsverpflichtungen sich als fortlaufende Verpflichtungen darstellen, wird die Regelung der Unterhaltsfrage zwischen Eheleuten oft auch durch die emotionale Seite der Auseinandersetzung deutlich mitgeprägt. Der Grundsatz, wie er sich aus § 1569 BGB ergibt, dass ein Ehegatte nach der Scheidung (nur) Unterhalt von dem anderen Ehegatten verlangen kann, wenn er „nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann", bedeutet in der Praxis nicht etwa, dass nach Scheidung einer Ehe Unterhaltsansprüche der Ehegatten die Ausnahme darstellen. Überspitzt könnte man sagen, dass fast das Gegenteil der Fall ist. Ein wichtiges Ziel des neuen Unterhaltsrechts ist es, dies zu ändern und die Verpflichtung zur Eigenverantwortlichkeit des Unterhaltsberechtigten zu erhöhen. Ob und inwieweit dieses Ziel in der zukünftigen Rechtsprechung verwirklicht wird, bleibt abzuwarten.
Beraterhinweis:
Für den Praktiker ist das Unterhaltsrecht gekennzeichnet durch eine sehr umfangreiche und differenzierende Rechtsprechung, teilweise auch unterschiedlich gehandhabt durch die verschiedenen Oberlandesgerichte. Eine gewisse Vereinheitlichung der Rechtsprechung ist durch die so genannten Leitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte, die als Berufungs- und Beschwerdeinstanz im Familienrecht zuständig sind, erfolgt.Formal beinhalten diese Leitlinien nur Hinweise auf die Rechtsanwendung durch das entsprechende Oberlandesgericht. Die Leitlinien haben keinen Gesetzes- oder Verordnungscharakter und von ihnen kann im Einzelfall abgewichen werden. Tatsächlich haben die Leitlinien in der familiengerichtlichen Praxis aber eine sehr große, wenn nicht in der Regel sogar die alles entscheidende Bedeutung.
Die Struktur dieser Leitlinien der verschiedenen Oberlandesgerichte ist inzwischen einheitlich. Die inhaltlichen Abweichungen sind unterschiedlich groß. Was die in den Leitlinien enthaltenen Tabellen für die Höhe des Kindesunterhaltes betrifft, so haben inzwischen alle Leitlinien die so genannte Düsseldorfer Tabelle übernommen. Lediglich für das Gebiet der neuen Bundesländer gibt es bei der Berliner Tabelle eine gesonderte Tabelle. Der familienrechtliche Praktiker hat die Leitlinie „seines" Oberlandesgerichtes vorliegen. Ansonsten sind diese Leitlinien auch per Internet zugänglich. Gerade im Unterhaltsrecht ist eine sich ergänzende Arbeit zwischen dem Rechtsanwalt, der das familienrechtliche Mandat bearbeitet und dem Steuerberater von ganz entscheidender Bedeutung, da beide bei der Erstellung der für die Unterhaltsberechnung maßgeblichen Zahlen nur optimal zusammenarbeiten können, wenn sie die Schnittstellen des Unterhaltsrechts und des Steuerrechtes kennen.
II. Neues Recht
Das geltende Unterhaltsrecht wird in einigen Punkten gravierende Änderungen erfahren mit Inkrafttreten des als Entwurf vorliegenden und im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechtes. Der einfachheithalber wird im Folgenden dieser Gesetzesentwurf als „neues Recht" bezeichnet werden. Erklärte grundsätzliche Zielsetzungen des Entwurfes sind die Stärkung des Wohles der Kinder, das Verlangen nach stärkerer Eigenverantwortung der Ehegatten im Hinblick auf die Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes sowie eine Vereinfachung des Unterhaltsrechtes. Kernpunkte dieses Entwurfes sind:
- die Änderung der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten mit absolutem Vorrang der minderjährigen Kinder,
- auch bei der Notwendigkeit der Betreuung von Kindern eine frühere Verpflichtung des betreuenden Elternteils zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit,
- die gesetzliche Definition eines Mindestunterhaltes für Kinder,
- eine Verbesserung des Unterhaltsanspruches nicht verheirateter Eltern bei Betreuung eines Kindes betreffend die Dauer dieses Unterhaltsanspruches.
Systemvoraussetzungen
Dateiformat: PDF
Kopierschutz: Wasserzeichen-DRM (Digital Rights Management)
Systemvoraussetzungen:
- Computer (Windows; MacOS X; Linux): Verwenden Sie zum Lesen die kostenlose Software Adobe Reader, Adobe Digital Editions oder einen anderen PDF-Viewer Ihrer Wahl (siehe E-Book Hilfe).
- Tablet/Smartphone (Android; iOS): Installieren Sie bereits vor dem Download die kostenlose App Adobe Digital Editions oder die App PocketBook (siehe E-Book Hilfe).
- E-Book-Reader: Bookeen, Kobo, Pocketbook, Sony, Tolino u.v.a.m.
Das Dateiformat PDF zeigt auf jeder Hardware eine Buchseite stets identisch an. Daher ist eine PDF auch für ein komplexes Layout geeignet, wie es bei Lehr- und Fachbüchern verwendet wird (Bilder, Tabellen, Spalten, Fußnoten). Bei kleinen Displays von E-Readern oder Smartphones sind PDF leider eher nervig, weil zu viel Scrollen notwendig ist. Mit Wasserzeichen-DRM wird hier ein „weicher” Kopierschutz verwendet. Daher ist technisch zwar alles möglich – sogar eine unzulässige Weitergabe. Aber an sichtbaren und unsichtbaren Stellen wird der Käufer des E-Books als Wasserzeichen hinterlegt, sodass im Falle eines Missbrauchs die Spur zurückverfolgt werden kann.
Weitere Informationen finden Sie in unserer E-Book Hilfe.