
Befriedigungsverfügungen nach Art. 24 EuGVÜ/31 EuGVO
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ISNI: 0000 0004 2002 3939
Inhalt
- Cover
- Titel
- Vorwort
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- § 1. Einführung in das Thema und Problemstellung
- § 2. Umgehungsbegriff und Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes
- § 3. Gang der Untersuchung
- 1. Teil: Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes in EuGVÜ und EuGVO
- § 1. Einstweiliger Rechtsschutz nach Art. 24 EuGVÜ/31 EuGVO
- A. Analyse des Wortlauts
- B. Anwendungsbereich
- C. Befriedigungsverfügungen als "einstweilige Maßnahmen" im Sinne des Art. 24 EuGVÜ/31 EuGVO?
- I. Meinungsstand in den Mitgliedstaaten vor Van Uden
- II. Bisherige Rechtsprechung des EuGH (insbesondere Reichert II)
- D. Bestimmung der internationalen Zuständigkeit
- I. Art. 24 EuGVÜ/31 EuGVO als Verweisungsnorm
- II. Art. 24 EuGVÜ/31 EuGVO als eigenständige Zuständigkeitsnorm
- III. Nachteile beider Auslegungsvarianten und Vorschläge zu einer Begrenzung
- IV. Zusammenfassung
- E. Anerkennungsfähigkeit einstweiliger Entscheidungen
- § 2. Einstweiliger Rechtsschutz nach Art. 2, 5 ff. EuGVÜ/EuGVO
- A. Drei- oder zweigleisiges Rechtsschutzsystem?
- B. Ergebnis
- 2. Teil: Umgehung der Art. 2, 5 ff. EuGVÜ/EuGVO durch das französische Recht
- § 1. Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes
- § 2. Vorüberlegungen
- A. Ausgangsdefinition, Gegenstand und Maßstab der Untersuchung
- B. Präzisierung des Umgehungsbegriffs
- I. Inhalt
- II. Vollstreckbarkeit
- III. Bestandskraft
- IV. Irrelevanz der Anordnungsvoraussetzungen und der Entscheidungsgrundlage
- C. Internationaler Kontext und Reihenfolge der Untersuchung
- § 3. Procédure de référé
- A. Internationale Zuständigkeit
- I. Überblick
- 1. Zuständigkeit nach den Regeln des Hauptverfahrens
- 2. Besondere Zuständigkeitsregeln für das Référé-Verfahren
- 3. Hierarchie der Gerichtsstände
- II. Gerichtsstand am Vollstreckungsort der Maßnahme (forum loci)
- 1. Herleitung und Anwendungsvoraussetzungen
- 2. Ratio des Gerichtsstands
- 3. Gerichtsstand des Vollstreckungsorts und Référé-provision
- 4. Abweichung von der Zuständigkeitsregelung des EuGVÜ/der EuGVO
- III. Gerichtsstand der Eilbedürftigkeit
- IV. Art. 14, 15 CC
- 1. Verbleibender Geltungsbereich nach dem Grundsatz der Subsidiarität
- 2. Sachliche Anwendungsvoraussetzungen
- 3. Persönliche Anwendungsvoraussetzungen
- 4. Ausdehnung des persönlichen Anwendungsbereichs analog Art. 4 Abs. 2 EuGVÜ/EuGVO?
- 5. Ausschluss durch Verzicht auf das Gerichtsstandsprivileg
- 6. Einschränkung nach Art der forum (non) conveniens-Doktrin?
- 7. Abweichung von der Zuständigkeitsregelung des EuGVÜ/der EuGVO
- V. Ergebnis
- B. Hauptsachegleiche Maßnahmen
- I. Regelung des Référé-Verfahrens
- II. Référés vor dem Tribunal de grande instance (Art. 484-492, 808-811 CPC)
- III. Hauptsachegleiche Maßnahmen vor dem Tribunal de grande instance
- 1. Inhalt der Ordonnance de référé
- a. Einteilung der Référés nach Art. 808, 809 CPC
- i. Mesures d'attente
- ii. Mesures d'anticipation
- b. Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache nach französischem Verständnis
- c. Begriff der "contestation sérieuse"
- d. Provision à 100 %
- e. Verbot, Recht zu sprechen
- f. Ergebnis zum Inhalt
- 2. Vollstreckbarkeit der Ordonnance de référé
- a. Vollstreckung in Frankreich
- b. Vollstreckung im Ausland
- i. Vollstreckung in einem anderen EU-Mitgliedstaat
- (1) Vollstreckbarerklärung nach EuGVÜ/EuGVO
- (2) Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel gem. EuVTVO
- ii. Vollstreckung in einem Drittstaat
- c. Ergebnis zur Vollstreckbarkeit
- 3. Bestandskraft der Ordonnance de référé
- a. Rechtskraft und Aufhebbarkeit der Entscheidung
- i. Rechtslage im nationalen Kontext
- ii. Rechtslage im internationalen Kontext
- (1) Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ/34 Nr. 3 EuGVO in der Auslegung der Cour de Cassation
- (2) Diskussion und Stellungnahme
- (3) Zwischenergebnis
- b. Reversibilität der Maßnahme
- i. Ersatzansprüche nach Aufhebung der Ordonnance de référé
- (1) Ersatzansprüche im französischen Recht
- (2) Ermittlung und Anwendung des Ersatzstatuts im internationalen Zivilprozess
- (3) Durchsetzbarkeit der Ersatzansprüche
- ii. Zulässigkeit von Natur aus irreversibler Maßnahmen
- iii. Zwischenergebnis
- c. Verhältnis von Référé- und Hauptsacheverfahren
- i. Autonomie des Référé-Verfahrens nach dem Gesetz
- ii. Gerichtliche Verpflichtung zur Einleitung des Hauptsacheverfahrens
- iii. Rechtspraxis im internen Zivilprozess
- iv. Interessenlage im internen Zivilprozess
- v. Interessenlage im internationalen Zivilprozess
- vi. Zwischenergebnis
- d. Ergebnis zur Bestandskraft
- C. Übereinstimmung mit dem Hauptsacheurteil und Umgehung der Art. 2, 5 ff. EuGVÜ/EuGVO
- D. Folgerungen für die Zulässigkeit von Mesures d'anticipation im Rahmen des Art. 24 EuGVÜ/31 EuGVO
- § 4. Procédure sur requête
- A. Keine Einteilung in Mesures d'attente und Mesures d'anticipation
- B. Anwendungsfälle des Requête-Verfahrens
- I. Ordonnances sur requête nach Spezialgesetzen
- 1. Überblick
- 2. Mesures conservatoires nach Art. 67 ff. Gesetz Nr. 91-650
- II. Ordonnances sur requête aufgrund der Generalklausel
- 1. Maßnahmen, die einen Überraschungseffekt erfordern
- 2. Unmöglichkeit einer Ladung im Référé-Verfahren
- C. Ergebnis
- 3. Teil: "Reale Verknüpfung" und Sicherung der Rückabwicklung: Der Lösungsansatz des EuGH
- § 1. Das Urteil des EuGH in der Rechtssache Van Uden
- A. Sachverhalt und Verfahren vor den nationalen Gerichten
- B. Entscheidung des EuGH
- I. Einstweiliger Rechtsschutz durch die Hauptsachegerichte
- II. Einstweiliger Rechtsschutz gem. Art. 24 EuGVÜ
- § 2. Das Urteil des EuGH in der Rechtssache Mietz
- A. Sachverhalt und Verfahren vor den nationalen Gerichten
- B. Entscheidung des EuGH
- § 3. Analyse
- A. Anerkennungsfähigkeit einstweiliger Maßnahmen gem. Art. 24 EuGVÜ/EuGVO
- B. Zwei- oder dreigleisiger einstweiliger Rechtsschutz
- C. Bestimmung der internationalen Zuständigkeit nach Art. 24 EuGVÜ/31 EuGVO
- I. Art. 24 EuGVÜ/31 EuGVO als Verweisungsnorm
- II. "Reale Verknüpfung" als Begrenzung der Verweisung
- 1. Auslegung in der Literatur
- a. Anknüpfung an den Vollstreckungsort
- b. Anknüpfung an den Belegenheitsort
- c. Anknüpfung an den Wirkungsort
- d. "Reale Verknüpfung" als Erfordernis der Sachnähe
- e. Weite Auslegung der "realen Verknüpfung"
- 2. Auslegung durch die mitgliedstaatlichen Gerichte
- a. England
- b. Übrige Mitgliedstaaten
- 3. Stellungnahme
- 4. Ergebnis
- III. Geltungsbereich
- IV. Funktionsweise und Anwendung auf das französische Recht
- V. Zuständigkeitskonzept des EuGH
- 1. Abgrenzung von der bisherigen französischen Lehre
- 2. Gegenstand der besonderen Sachkunde des Richters am Vollstreckungsort
- 3. Grund für die Erforderlichkeit besonderer Sachkunde
- 4. Vereinbarkeit mit der Anerkennungsfähigkeit gem. Mietz
- 5. Ergebnis
- VI. Einzelfragen
- 1. Maßgeblicher Zeitpunkt
- 2. Erforderlicher Wahrscheinlichkeitsgrad
- 3. Vollständige oder nur teilweise Vollstreckbarkeit?
- 4. "Reale Verknüpfung" und dreigleisiges System
- D. Zulässigkeit von Befriedigungsverfügungen
- I. Anordnung im Hauptsachegerichtsstand
- II. Anordnung im Gerichtsstand gem. Art. 24 EuGVÜ/ 31 EuGVO
- 1. Grundentscheidung für eine eingeschränkte Zulassung
- a. Argumente für die Notwendigkeit einer Begrenzung
- i. Vorwegnahme der Hauptsache
- ii. Umgehung der Art. 2, 5 ff. EuGVÜ/EuGVO
- b. Argumente gegen einen kategorischen Ausschluss
- i. Entscheidung in der Rechtssache Antonissen
- ii. Sicherstellung der Wirksamkeit des Hauptsacheurteils
- iii. Rechtfertigung durch die Parteiinteressen
- 2. Geltungsbereich
- a. Nach Art des Anspruchs
- b. Nach Art des Gerichtsstands
- 3. Regel-Ausnahme-Verhältnis
- 4. Auswahl der einschränkenden Voraussetzungen
- a. Erste einschränkende Voraussetzung
- i. Inhalt
- (1) Verpflichtung zur Sicherheitsleistung
- (2) Abhängigkeit der Zuständigkeit von der Ausgestaltung der richterlichen Anordnung
- (3) Einzelfragen
- (a) Art der zu erbringenden Sicherheit
- (b) Höhe der Sicherheitsleistung
- (c) Praktische Umsetzung im Verfahren
- ii. Auswirkungen
- (1) Absicherung der Reversibilität
- (a) Realisierbarkeit der Ersatzansprüche
- (b) Ausschluss per se irreversibler Maßnahmen? (zugleich zum Geltungsbereich der Voraussetzung)
- (a)Meinungsstand und Diskussion
- (ß) Ratio des Kriteriums und eigener Lösungsvorschlag
- (c) Ergebnis
- (2) Indirekter Zwang zur Durchführung der Hauptsache
- (a) Meinungsstand
- (b) Stellungnahme
- (c) Ergebnis
- b. Zweite einschränkende Voraussetzung
- i. Auslegungsprobleme
- ii. Örtliche oder internationale Zuständigkeit?
- iii. Verhältnis zur "realen Verknüpfung"
- (1) Streitstand in der Literatur
- (2) Stellungnahme
- (3) Ergebnis
- iv. Bestimmung des Inhalts
- (1) Die Entscheidung Bachy ./. Soc. Belbetoes
- (2) Beschränkung der Kognitionsbefugnis
- (3) Territoriale Wirkungsbeschränkung
- (a) Stadler
- (b) Pansch
- (4) Sachliche Wirkungsbeschränkung
- (5) Ergebnis
- v. Geltungsbereich
- c. Keine Beschränkung der Höhe nach
- d. Keine Eilbedürftigkeit
- 5. Einschränkende Voraussetzungen in der Anerkennung
- a. Doppelte Kontrolle im Erkenntnis- und Anerkennungsverfahren
- b. Keine nachträgliche Anordnung der Sicherheitsleistung
- c. Geltungsbereich
- 4. Teil: Von der "realen Verknüpfung" zu einem autonomen Begriff der Eilbedürftigkeit
- § 1. Uneingeschränkte Zulassung befriedigender Maßnahmen im Hauptsachegerichtsstand
- A. "Fiktive" Hauptsachegerichte
- B. Rechtslage vor Anhängigkeit der Hauptsache
- § 2. Grundentscheidung für eine eingeschränkte Zulassung befriedigender Maßnahmen im Gerichtsstand gem. Art. 24 EuGVÜ/31 EuGVO
- A. Bewertung der Argumentation des EuGH
- B. Interessenabwägung nach Heiss
- C. Stellungnahme
- I. Belastung des Antragsgegners
- II. Vorteile des Antragstellers
- 1. Ratio des Art. 24 EuGVÜ/31 EuGVO
- a. Vorschläge in Literatur und Generalanwaltschaft
- i. Beschleunigung der Zwangsvollstreckung
- ii. Verhinderung von Vollstreckungsenklaven
- iii. Sachnaher Rechtsschutz
- iv. Gleichstellung in- und ausländischer Hauptsacheentscheidungen
- b. Position des EuGH
- 2. Zwischenergebnis
- 3. Konsequenzen für die Interessenlage des Antragstellers
- 4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Effektivität der Rechtsbehelfe?
- a. Die Entscheidung Crédit Suisse Fides Trust S.A. v Cuoghi
- b. Folgerungen in der Literatur
- c. Diskussion
- d. Stellungnahme
- e. Ergebnis
- 5. Schnelligkeit des einstweiligen Rechtsschutzes
- 6. Abschaffung des Exequatur in neueren Rechtsinstrumenten der EU
- a. EuUnthVO
- i. Anwendungsbereich
- ii. Einstweiliger Rechtsschutz gem. EuUnthVO
- iii. Regelung der Anerkennung und Vollstreckung
- b. EuVTVO
- c. Ergebnis
- III. Abwägung und Ergebnis
- IV. Erweiterung bei Torpedoklagen?
- § 3. Auswahl der einschränkenden Kriterien im Rahmen des Art. 24 EuGVÜ/31 EuGVO
- A. Maßstab
- B. Systematisierung der Lösungsansätze
- I. Verpflichtendes Hauptsacheverfahren
- II. Verengung des Geltungsbereichs (zugleich Verengung des Umgehungsbegriffs)
- C. Einordnung des EuGH
- D. Bewertung der Kriterien des EuGH
- I. Vorgaben der Grundentscheidung
- 1. Grundvoraussetzung für die Zulassung befriedigender Maßnahmen
- 2. Interessenabwägung
- II. Verhinderung einer Umgehung des EuGVÜ/der EuGVO
- 1. Durch das Erfordernis der "realen Verknüpfung"
- 2. Durch den mittelbaren Zwang zur Hauptsache
- 3. Ergebnis
- III. Zwischenfazit
- IV. Weitere Aspekte
- 1. Allgemein
- 2. Erste Voraussetzung
- a. Ausschluss in existentiellen Notlagen
- b. Ausschluss eilbedürftiger Unterlassungsverfügungen
- c. Absenkung der Anordnungsvoraussetzungen
- 3. Zweite Voraussetzung
- a. Vereinbarkeit mit Art. 20 EuEheVO
- b. Verstoß gegen Art. 16 Nr. 5 EuGVÜ/22 Nr. 5 EuGVO und Vermischung von Vollstreckungs- und Erkenntnisverfahren
- c. Ausfallrisiko des Antragstellers
- d. Realisierbarkeit in der Praxis
- e. Praktischer Nutzen der zweiten Voraussetzung
- 4. Anerkennung und Vollstreckung
- a. Prüfung der einschränkenden Voraussetzungen
- i. Vereinbarkeit mit der Grundstruktur der Art. 25 ff. EuGVÜ/32 ff. EuGVO
- ii. Verstoß gegen Art. 28 Abs. 3 EuGVÜ/35 Abs. 3 EuGVO
- iii. Vereinbarkeit mit dem Verbot der révision auf fond
- iv. Verzögerung des Exequatur
- b. Feststellung der Funktion des Ausgangsgerichts
- E. Zusammenfassung und Konsequenzen
- I. Konzept der realen Verknüpfung
- II. Alternative: Ausschluss der Anerkennungsfähigkeit
- III. Alternative: Verpflichtendes Hauptsacheverfahren
- IV. Eigener Lösungsvorschlag: Erfordernis der Eilbedürftigkeit
- § 4. Gesamtergebnis
- Ausblick: Der Kommissionsvorschlag vom 14. Dezember 2010 und seine Folgen
- § 1. Abschaffung des Exequaturverfahrens
- § 2. Änderungen im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes
- A. Art. 35 RE
- B. Art. 36 RE
- C. Legaldefinition in Art. 2 lit. b RE
- D. Versagung der Anerkennungsfähigkeit einstweiliger Maßnahmen gem. Art. 36 RE
- E. Wegfall der "realen Verknüpfung"
- F. Keine Ersetzung der "realen Verknüpfung" durch eine Verwerfungsbefugnis des Hauptsachegerichts
- G. Auswirkungen auf die übrige Rechtsprechung des EuGH
- H. Fazit
- § 3. Konsequenzen für die Zulässigkeit von Befriedigungsverfügungen
- A. In Unterhaltssachen
- B. Im Bereich der Persönlichkeitsverletzungen und kollektiven Schadensersatzklagen
- C. In allen anderen Fällen
- Anhang: Französische Gesetzestexte
- Literaturverzeichnis
- Sachverzeichnis
Systemvoraussetzungen
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