
Minderung beim Dienstvertrag
Beschreibung
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Bei einem Dienstvertrag gilt im Fall der Schlechtleistung eine Minderung der Vergütung im deutschen Recht als ausgeschlossen. Dies geht zu Lasten der Austauschgerechtigkeit. Das vertragliche Äquivalenzinteresse ist hierdurch beim Dienstvertrag nur unzureichend geschützt. Schadensersatzansprüche schließen diese Lücke nur teilweise, denn ein erlittener Schaden spiegelt das beeinträchtigte Äquivalenzinteresse des Dienstberechtigten nicht vollständig wider. Opportunistische Dienstverpflichtete erhalten somit die Möglichkeit, durch Schlechtleistung ihren Gewinn zu maximieren. Richtigerweise muss ein Dienstberechtigter im Fall einer schlecht erfüllten Dienstleistung die Vergütung nicht in vollem Umfang bezahlen. Diese Arbeit zeigt aus rechtsvergleichender Perspektive Wege auf, nach geltender Rechtslage eine Minderung der vereinbarten Vergütung zu ermöglichen.
In service contracts under German law, a reduction in remuneration due to poor performance is rendered impossible. This is detrimental to exchange justice. Thus, the contractual equivalent interest is not sufficiently protected by employment contracts. Claims for damages only partially close this gap, as any damage suffered does not fully reflect the impaired equivalent interest of the client. Opportunistic parties obligated to render services are thereby given the opportunity to maximise their profits through poor performance. It is correct though that the client must not pay in full for poor performance. From a comparative perspective, this work highlights various ways of enabling a reduction to the remuneration according to current legislation.
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Inhalt
- Intro
- Title Page
- Copyright
- Table of Contents
- Body
- Vorwort
- Einleitung
- I. Fragestellung
- II. Themenbeschränkung
- 1. Inkompatibilität der Dienstleistung mit dem Markt
- 2. Entwertung der freiwilligen Entscheidung
- 3. Sittenwidrigkeit
- III. Forschungsstand und Notwendigkeit der rechtsvergleichenden sowie -historischen Betrachtung
- Erster Teil: Charakterisierung des Dienstvertrages
- § 1. Abgrenzung des Dienstvertrages von anderen Vertragstypen
- I. Begriff des Dienstvertrages
- 1. Dienst- und Werkvertrag: Dichotomie im BGB
- 2. Dienst-, Werkvertrag und Auftrag: Trichotomie im KBGB
- 3. Ein praktischer Unterscheidungsvorschlag im DCFR
- II. Entstehungsgeschichte des Dienst- und Werkvertrages
- 1. Römisches Recht
- 2. Gemeines Recht vor 1900
- 3. Entwurf des BGB
- 4. Gesetzliche Unterscheidung im BGB
- 5. Neue Tendenz im Vertragstypensystem: Dienstleistungsvertrag
- III. Eigenschaften des Dienstvertrages
- 1. Entgeltlichkeit
- 2. Unterscheidung zwischen selbstständigen Dienstverträgen und abhängigen Arbeitsverträgen
- 3. Dauerschuldcharakter
- 4. Unübertragbarkeit
- IV. Ergebnis zu § 1
- Zweiter Teil: Geschuldete Leistung und Schlechtleistung beim Dienstvertrag
- § 2. Geschuldete persönliche Leistung beim Dienstvertrag
- I. Persönliche Leistung
- 1. Begriff der persönlichen Leistung
- 2. Regelungen über Drittleistung und Einschaltung des Erfüllungsgehilfen
- 3. Äquivalente persönliche Leistung
- II. Konkretisierung der Leistung beim Dienstvertrag
- 1. Billiges Ermessen zur Leistung
- 2. Billige Erwartung des Dienstberechtigten
- 3. Vertragliche Gestaltungen des Dienstvertrages
- III. Äquivalenzinteresse beim Dienstvertrag
- 1. Vertrauen als allgemeine Vertragstheorie
- 2. Verhandlungsmacht beim Dienstvertrag
- 3. Subjektive und objektive Äquivalenz beim Dienstvertrag
- IV. Ergebnis zu § 2
- § 3. Schlechtleistung im Rahmen des Dienstvertrages
- I. Schlechtleistung im BGB, KBGB und DCFR
- 1. Schlechtleistung im BGB und Schlechterfüllung im KBGB
- 2. Schlechtleistung im DCFR
- 3. Schlechtleistung und Schlechterfüllung beim Dienstvertrag
- II. Abgrenzung zu anderen Leistungsstörungstypen
- 1. Abgrenzung zur Teil- und Minderleistung
- 2. Abgrenzung zur Nichtleistung
- 3. Abgrenzung zur aliud Leistung
- III. Beispiel einer misslungenen Einordnung (KOGH, Urteil vom 28.11.2013, 2011 Da 39946)
- 1. Schwerpunkte in diesem Urteil
- 2. Bummelstreik und Lohnanspruch
- 3. Beweislast und Leistungsvollständigkeit
- IV. Ergebnis zu § 3
- Dritter Teil: Minderung beim Dienstvertrag
- § 4. Minderung und ihre Rechtsfolge
- I. Entwicklungsgeschichte der Minderung
- 1. Minderungsbehelfe im römischen Recht
- 2. Minderungsbehelf im gemeinen Recht
- 3. Subjektiver Mangelbegriff als Voraussetzung der Minderung im BGB
- II. Gesetzliche Minderungsregelungen im BGB, KBGB und DCFR
- 1. Restriktiv anwendbare Minderung im BGB
- 2. Schadensersatzrechtliche Minderung im KBGB
- 3. Allgemeine Minderung im DCFR
- III. Rechtsfolge der Minderung
- 1. Proportionale Berechnungsmethode
- 2. Teilrücktritt und Störung der Geschäftsgrundlage
- 3. Vertragsanpassung als Rechtsfolge der Minderung
- IV. Ergebnis zu § 4
- § 5. Minderung beim Dienstvertrag im Rahmen des BGB
- I. Ausschlussgründe der Minderung
- 1. Keine Rechtsgrundlage im Rahmen des Gewährleistungsrechts
- 2. Kein Erfolgsversprechen
- 3. Bemessungsschwierigkeiten
- II. Rechtsprechung zur Minderung beim Dienstvertrag
- 1. Rechtsprechung gegen die Minderung in Deutschland
- 2. Ausnahmerechtsprechung in Deutschland
- 3. Rechtsprechung in Korea
- III. Minderungsähnliche Rechtsbehelfe im allgemeinen Leistungsstörungsrecht
- 1. Nacherfüllung
- 2. Schadensersatz statt der Leistung
- 3. Rücktritt und Kündigung
- 4. Zurückbehaltung der Gegenleistung wegen nicht erfüllten Vertrages
- IV. Ergebnis zu § 5
- Schluss
- Literaturverzeichnis
- Sachregister
Systemvoraussetzungen
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