Schweitzer Fachinformationen
Wenn es um professionelles Wissen geht, ist Schweitzer Fachinformationen wegweisend. Kunden aus Recht und Beratung sowie Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bibliotheken erhalten komplette Lösungen zum Beschaffen, Verwalten und Nutzen von digitalen und gedruckten Medien.
Die Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie hat weitere Verschärfungen des GwG mit sich gebracht. So wurde der Kreis der nach dem Gesetz Verpflichteten erweitert auf Lohnsteuerhilfevereine, die berufsständischen Kammern stehen als Aufsichtsbehörden besonders in der Pflicht und müssen jährlich dem BMF und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen berichten.
Angehörige der beratenden Berufe sehen sich vor die Aufgabe gestellt, Risiken bereits im Vorfeld einer Mandatsübernahme zu erkennen und zu minimieren. Mit dem neuen Titel von Horvat/Thole-Groll wird Beratern eine Hilfe an die Hand gegeben, die Antworten gibt, z. B. auf die Fragen: Welche Maßnahmen sind bereits vor einer Mandatsübernahme zu ergreifen? Wie kann eine Risikoanalyse aussehen, und wie gehe ich mit einem Verdacht der Geldwäsche um? Und besonders drängend für die Berufsträger ist nicht zuletzt die Frage, wie sie sich selbst gegen Vorwürfe eines Verstoßes gegen die neuen Bußgeldtatbestände in Ausübung ihrer Tätigkeit schützen können.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Autor:in:
Teil 1: Tatbestand der Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 261 StGB)
A. Entstehungsgeschichte und Normzweck
B. Reform des Geldwäschetatbestandes durch die 6. Geldwäsche-Richtlinie
I. Referentenentwurf vom 11.8.2020II. Regierungsentwurf vom 16.10.20202 und 9.11.20203III. Stellungnahmen im Ausschuss für Recht und VerbraucherschutzIV. Beschlussempfehlung des Bundestages und In Krafttreten zum 18.3.2021
C. Objektiver Tatbestand
I. Geschütztes RechtsgutII. Tatobjekte des § 261 Abs. 1 StGBIII. TathandlungIV. Strafloser Vorerwerb (§ 261 Abs. 1 Satz 2 StGB)V. Privilegierung bei Annahme von Strafverteidigerhonorar (§ 261 Abs. 1 Satz 3 StGB)
D. Qualifikationstatbestand für GwG-Verpflichtete (§ 261 Abs. 4 StGB) und besonders schwerer Fall (§ 261 Abs. 5 StGB)
E. Subjektiver Tatbestand
I. Vorsätzliche BegehungsweiseII. Leichtfertige Begehungsweise (§ 261 Abs. 6 StGB)
F. Versuchsstrafbarkeit (§ 261 Abs. 3 StGB)
G. Täterschaft und Teilnahme
H. Strafrahmen
I. Straflose Selbstgeldwäsche (§ 261 Abs. 7 StGB)
J. Tätige Reue/Strafbefreiende Selbstanzeige (§ 261 Abs. 8 StGB)
K. Erfassung von Auslandstaten (§ 261 Abs. 9 StGB)
L. Einziehung (§ 261 Abs. 10 StGB)
I. TaterträgeII. TatobjekteIII. Selbständige Einziehung
M. Änderungen des Strafverfahrensrechts – Ausschnitt
Teil 2: Geldwäsche-Compliance nach dem GwG
A. Jüngere Entwicklungen in der Geldwäscheprävention
B. Die drei Säulen der Geldwäscheprävention
I. Das RisikomanagementII. Die Sorgfaltspflichten in Bezug auf KundenIII. Meldepflichten
C. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
I. Aufzuzeichnende und aufzubewahrende InformationenII. Form der AufbewahrungIII. Aufbewahrungsfrist und Verhältnis zu Handakten
D. Geldwäscheaufsicht durch die Steuerberaterkammer
Teil 3: Rechtsfolgen bei Ordnungswidrigkeiten nach dem GwG
A. Bußgeldtatbestände nach § 56 GwG
I. Zuständige BehördeII. GeldbußeIII. Übergangsvorschriften
B. Naming and Shaming (§ 57 GwG)
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