
Stiftungen in der Praxis
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Inhalt
2 - Inhaltsübersicht [Seite 8]
3 - Abkürzungsverzeichnis [Seite 18]
4 - Literaturverzeichnis [Seite 22]
5 - Bearbeiterverzeichnis [Seite 24]
6 - § 1 Die Stiftungslandschaft in Deutschland [Seite 26]
6.1 - A. Stiftungsboom in Deutschland [Seite 26]
6.1.1 - I. Regionale Verteilung der Stiftungen [Seite 26]
6.1.2 - II. Die ältesten Stiftungen [Seite 27]
6.1.3 - III. Vermögensgrößen der Stiftungen [Seite 28]
6.1.4 - IV. Visibilität des Stiftungswesens [Seite 29]
6.1.5 - V. Kritik am Stiftungsboom [Seite 29]
6.2 - B. Motive und Beweggründe für die Errichtung einer Stiftung [Seite 30]
6.2.1 - I. Gründe für die Errichtung einer Stiftung [Seite 30]
6.2.2 - II. Ergebnisse der Stifter-Studle der Bertelsmann-Stlftung [Seite 32]
6.2.3 - III. Im Fokus stehende Stiftungszwecke [Seite 32]
6.3 - C. Alternatlven zur Stiftung [Seite 33]
6.3.1 - I. Spenden [Seite 33]
6.3.2 - II. Zustiftungen [Seite 33]
6.4 - D. Ausblick [Seite 34]
7 - § 2 Allgemeines über Stiftungen [Seite 35]
7.1 - A. Das Wesen einer Stiftung und ihre gesetzlichen Grundlagen [Seite 35]
7.1.1 - I. Was ist eine Stiftung? [Seite 35]
7.1.2 - II. Gesetzllche Grundlagen [Seite 35]
7.2 - B. Überblick über die Erscheinungsformen von Stiftungen [Seite 36]
7.2.1 - I. Stiftungen des bürgerlichen Rechts [Seite 37]
7.2.2 - II. Unselbstständige Stiftungen/Treuhandstiftungen [Seite 40]
7.2.3 - III. Stiftungen des öffentlichen Rechts [Seite 41]
7.2.4 - IV. Kirchllche Stiftungen [Seite 41]
7.2.5 - V. Kommunale Stiftungen [Seite 41]
7.2.6 - VI. Ausländische Stiftungen und Trusts [Seite 42]
8 - § 3 Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts [Seite 44]
8.1 - A. Errichtung, Organisation und Verwaltung [Seite 44]
8.1.1 - I. Entstehung [Seite 45]
8.1.2 - II. Der Stiftungszweck [Seite 54]
8.1.3 - III. Stiftungsorganisation [Seite 57]
8.1.4 - IV. Die Geschäftsführung der Stiftung [Seite 63]
8.1.5 - V. Die Haftung der Stiftungsorgane [Seite 66]
8.2 - B. Die Stiftungsaufsicht der Bundesländer [Seite 68]
8.2.1 - I. Die Funktion der Stiftungsaufsichtsbehörden [Seite 68]
8.2.2 - II. Die Aufgaben und Befugnisse der Stiftungsaufsicht der Bundesländer [Seite 69]
8.3 - C. Die Auflösung und Umstrukturierung der Stiftung [Seite 72]
8.3.1 - I. Die Auflösung der Stiftung [Seite 72]
8.3.2 - II. Umstrukturierung von Stiftungen durch Zusammenschluss oder Spaltung [Seite 73]
9 - § 4 Die Treuhandstiftung [Seite 76]
9.1 - A. Wesensmerkmale der Treuhandstiftung [Seite 76]
9.1.1 - I. Abgrenzungen [Seite 76]
9.1.2 - II. Anwendungsbereiche [Seite 80]
9.2 - B. Rechtliche Grundlagen [Seite 81]
9.2.1 - I. Die Errichtung durch Stiftungsgeschäft unter Lebenden [Seite 82]
9.2.2 - II. Die Errichtung durch Verfügung von Todes wegen [Seite 85]
9.2.3 - III. Die Treuhandstiftung im Rechtsverkehr [Seite 86]
9.3 - C. Organisation [Seite 88]
9.3.1 - I. Die Satzung der Treuhandstiftung [Seite 88]
9.3.2 - II. Der Treuhänder [Seite 93]
9.3.3 - III. Die Verwaltung durch den Treuhander [Seite 95]
9.4 - D. Die Beendigung des Treuhandverhältnisses [Seite 100]
9.4.1 - I. Auflösung [Seite 100]
9.4.2 - II. Umwandlung [Seite 101]
9.4.3 - III. Übertragung auf einen neuen Treuhänder [Seite 101]
10 - § 5 Grundlagen des Stiftungsteuerrechts [Seite 102]
10.1 - A. Einführung und Überblick [Seite 102]
10.2 - B. Besteuerung und Steuerbefreiungen gemeinnütziger Stiftungen [Seite 103]
10.2.1 - I. Reclitsfähige Stiftungen und Treuhandstiftungen [Seite 103]
10.2.2 - II. Errichtung und Auflösung einer gemeinnützigen Stiftung [Seite 103]
10.2.3 - III. Die Auflösung einer gemeinnützigen Stiftung [Seite 106]
10.2.4 - IV. Die Besteuerung/Steuerbefreiung der laufenden Tätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung [Seite 107]
10.2.5 - V. Gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen/ Anforderungen für die Steuerbefreiungen [Seite 108]
10.2.6 - VI. Die Besteuerung der wirtschaftlichen Tätigkeit gemeinnütziger Stiftungen [Seite 119]
10.3 - C. Die Begünstigung von Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen/Spendenrecht [Seite 123]
10.3.1 - I. Grundlagen des Spendenrechts [Seite 123]
10.3.2 - II. Der Spendenabzug des Stifters bei Errichtung der Stiftung [Seite 125]
10.3.3 - III. Der Spendenabzug bei laufenden Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen [Seite 126]
10.3.4 - IV. Regierungsentwurf vom 14.02.2007 für ein Gesetz zur weiteren Stärkung bürgerlichen Engagements (?Hilfen fiir Helfer") [Seite 127]
10.3.5 - V. Die steuerliche Zuwendungsbestätigung [Seite 129]
10.4 - D. Steuerliche Besonderheiten bei Familienstiftungen [Seite 130]
10.4.1 - I. Besteuerung bei Errichtung und Auflösung einer Familienstiftung [Seite 130]
10.4.2 - II. Die laufende Besteuerung einer Familienstiftung [Seite 133]
10.4.3 - III. Besteuerung der begünstigten Destinatäre [Seite 133]
10.4.4 - IV. Die Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen [Seite 133]
11 - § 6 Die Rechnungslegung und Steuererklärung einer Stiftung [Seite 136]
11.1 - A. Aufgaben und gesetzliche Grundlagen der Rechnungslegung [Seite 136]
11.1.1 - I. Rechtsgrundlagen [Seite 136]
11.1.2 - II. Sinn und Zweck der Rechnungslegung [Seite 138]
11.2 - B. Arten der Rechnungslegung [Seite 139]
11.2.1 - I. Buchführungstechniken [Seite 139]
11.2.2 - II. Handelsrechtlicher Jahresabschluss [Seite 140]
11.2.3 - III. Einnahmen- /Überschussrechnung [Seite 140]
11.3 - C. Besonderheiten der Rechnungslegung von steuerbefreiten Stiftungen [Seite 140]
11.3.1 - I. Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Rechnungslegungsarten für Stiftungen [Seite 141]
11.3.2 - II. Stiftungsspezifische Besonderheiten beim kaufmännlschen Jahresabschluss [Seite 142]
11.3.3 - III. Stiftungsspezifische Besonderheiten bei der Einnahmen-/ Überschussrechnung [Seite 143]
11.4 - D. Prüfung der Rechnungslegung [Seite 143]
11.4.1 - I. Prüfung der Rechnungslegung durch die Aufsichtsbehörden [Seite 143]
11.4.2 - II. Prüfung der Rechnungslegung durch Wirtschaftsprüfer [Seite 144]
11.5 - E. Steuererklärung und Freistellungsbescheid der steuerbefreiten Stiftung [Seite 145]
11.5.1 - I. Stiftungsneugründung [Seite 145]
11.5.2 - II. Steuererklärungen [Seite 146]
11.5.3 - III. Freistellungsbescheid [Seite 146]
12 - § 7 Vermögensausstattung und -anlage von Stiftungen [Seite 148]
12.1 - A. Die Vermögensausstattung [Seite 148]
12.1.1 - I. Art des Stiftungsvermögens [Seite 148]
12.1.2 - II. Höhe des Stiftungsvermögens [Seite 149]
12.1.3 - III. Anlage des Stiftungsvermögens in der Praxis [Seite 150]
12.2 - B. Der Grundsatz der Kapitalerhaltung [Seite 150]
12.2.1 - I. Umfang der Kapitalerhaltung [Seite 151]
12.2.2 - II. Reichweite der Kapitalerhaltung [Seite 151]
12.2.3 - III. Vorgaben des Stifters [Seite 152]
12.3 - C. Die Rahmenbedingungen für die Vermögensanlage [Seite 152]
12.3.1 - I. Steuerliche Rahmenbedingungen für die Vermögensanlage [Seite 152]
12.3.2 - II. Stiftungsrechtliche Rahmenbedingungen für die Vermogensanlage [Seite 154]
12.3.3 - III. Umfang der Kapitalerhaltung [Seite 155]
12.4 - D. Strategien für die Vermögensanlage [Seite 155]
12.4.1 - I. Grundsätze der Vermögensanlage [Seite 156]
12.4.2 - II. Kapitalerhaltung durch Vermögensanlage [Seite 156]
12.4.3 - III. Performance versus Kapitalerhalt und ordentlicher Ertrag [Seite 157]
12.4.4 - IV. Risikomanagement [Seite 158]
12.4.5 - V. Nachhaltige Kapitalanlagen [Seite 158]
12.4.6 - VI. Alternative Investments [Seite 159]
12.5 - E. Ausblick [Seite 160]
13 - § 8 Die Stiftungsidee und ihre Umsetzung [Seite 161]
13.1 - A. Der Stiftungszweck als Ausgangspunkt der Stiftungsidee [Seite 161]
13.1.1 - I. Vom Stiftermotiv zum Stiftungszweck [Seite 161]
13.1.2 - II. Kriterien für die Formulierung des Stiftungszwecks [Seite 162]
13.2 - B. Die Tauglichkeit von Stiftungskonzepten [Seite 164]
13.2.1 - I. Wahl der geeigneten Rechtsform [Seite 165]
13.2.2 - III. Der Wirkungszusammenhang von Zweck, Vermögen und Organisation [Seite 168]
13.3 - C Partner bei der Ideenfindung [Seite 169]
14 - § 9 Die Praxis der Stiftungsarbeit gemeinnütziger Stiftungen [Seite 170]
14.1 - A. Auswahl und Durchführung geeigneter Projekte [Seite 170]
14.1.1 - I. Grundsätze für die Projektarbeit von Stiftungen [Seite 170]
14.1.2 - II. Bedarfsermittlung [Seite 171]
14.1.3 - III. ?Förderstiftungen'' und "Operative Stiftungen'' [Seite 172]
14.1.4 - IV. Projektauswahl und Durchführung bei der operativen Stiftung [Seite 173]
14.1.5 - V. "Design'' und Abwicklung der Tätigkeit von Förderstiftungen [Seite 175]
14.2 - B. Strategien der Öffentlichkeitsarbeit [Seite 182]
14.2.1 - I. Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit von Stiftungen [Seite 182]
14.2.2 - II. Entwicklung einer Kommunikationsstrategie [Seite 183]
14.2.3 - III. Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit [Seite 185]
14.2.4 - IV. Erst nach innen, dann nach außen kommunizieren [Seite 187]
14.3 - C. Sponsoring bei gemeinnützigen Stiftungen [Seite 187]
14.3.1 - I. Bedeutung des Sponsoring für Stiftungen [Seite 187]
14.3.2 - II. Abgrenzung von Spenden und Sponsoring [Seite 187]
14.3.3 - III. Steuerrechtliche Besonderhelten des Sponsoring [Seite 189]
14.3.4 - IV. Zivilrechtliche Behandlung: Der Sponsoringvertrag [Seite 190]
14.4 - D. Fundraising für gemeinnützige Stiftungen [Seite 191]
14.4.1 - I. Definition und Aufgabe des Fundraisings [Seite 191]
14.4.2 - II. Fundraising-Strategie [Seite 192]
14.5 - E. Kooperationen von gemeinnützigen Stiftungen [Seite 196]
14.5.1 - I. Motive und Gründe für Stiftungskooperationen [Seite 196]
14.5.2 - II. Voraussetzungen erfolgreicher Kooperationsprojekte [Seite 198]
14.5.3 - III. Der Ablauf eines Kooperationsprojektes [Seite 198]
14.6 - F. Corporate Governance bei gemeinnützigen Stiftungen [Seite 200]
14.6.1 - I. Die Corporate Governance Diskussion im Stiftungsbereich [Seite 200]
14.6.2 - II. Auswirkungen auf die Stiftungspraxis [Seite 202]
15 - §10 Stiftung als Instrument der Vermögensnachfolgeplanung [Seite 204]
15.1 - A. Sicherung und Erhaltung des Lebenswerks [Seite 204]
15.2 - B. Die Stiftung im Erbfall [Seite 205]
16 - § 11 Besonderheiten bei Stiftungen im Unternehmensbereich [Seite 210]
16.1 - A. Einsatzmöglichkeiten der Stiftung bei der Unternehmensnachfolge [Seite 210]
16.2 - B. Besonderheiten der Stiftung & Co. KG [Seite 214]
16.3 - C. Die ?Doppelstiftung'' im Unternehmensbereich [Seite 215]
17 - § 12 Ausländische Familienstiftungen und Trusts [Seite 217]
17.1 - A. Steuerliche Besonderheiten bei ausländischen Familienstiftungen und Trusts [Seite 217]
17.2 - B Die österreichische Privatstiftung [Seite 221]
17.3 - C. Die liechtensteinisclie Familienstiftung [Seite 224]
17.4 - D. Der angloamerikanische Trust [Seite 227]
18 - § 13 Entwicklungen und Perspektiven des deutschen und europäischen Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts [Seite 229]
18.1 - A. Entwicklungen des deutschen Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts [Seite 229]
18.2 - B. Europäische Perspektiven des Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts [Seite 230]
19 - §14 Weiteres Wissenswertes [Seite 235]
19.1 - A. Gesetzliche Grundlagen [Seite 235]
19.2 - B. Ausgewählte Links für Stiftungen und Stifter [Seite 250]
19.3 - C. Ausgewählte Stiftungsverwaltungen und Stiftungstreuhänder [Seite 252]
20 - Stichwortverzeichnis [Seite 258]
§ 4 Die Treuhandstiftung (S. 75-76)
A. Wesensmerkmale der Treuhandstiftung
Die Treuhandstiftung, die wegen der möglichen verschiedenen verträglichen Grundlagen juristisch genauer auch als unselbstständige Stiftung oder nichtrechtsfähige Stiftung bezeichnet wird, wird gemeinhin definiert als eine Zuwendung von Vermögenswerten durch den Stifter an eine bestehende Rechtsperson mit der Maßgabe, die übertragenen Vermögenswerte dauerhaft zur Verwirklichung eines vom Stifter festgelegten Zweckes zu verwenden. Bei dieser Konstellation übereignet der Stifter somit Vermögensgegenstände wie Barvermögen, Wertpapiere oder Immobilien auf einen anderen, der als Treuhänder der Stiftung fungiert. Der Treuhänder erhält das Eigentum aber nicht zur freien Verfügung, sondern ist an die Absprachen zwischen ihm und dem Stifter gebunden, die die Verwendung des Vermögens betreffen. In der Kegel hat er nach den getroffenen Absprachen den Vermögensstock wie bei einer rechtsfähigen Stiftung dauerhaft zu erhalten und die erwirtschafteten Erträge für den vom Stifter bestimmten Zweck zu verwenden.
Die Treuhandstiftung basiert typischer Weise auf einer schuldrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Stifter und dem künftigen Treuhänder der Stiftung oder einer Verfügung von Todes wegen, die mit einer entsprechenden Verpflichtung für den Treuhänder versehen ist. Demgegenüber sind in der Praxis Treuhandstiftungen öffentlichen Rechts kaum zu finden. Solche Stiftungen können auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Normen in Trägerschaft einer juristischen Person öffentlichen Rechts errichtet werden. Zwar fungieren insbesondere die Kommunen und Universitäten sehr häufig als Träger von Treuhandstiftungen, weil viele Stifter aus persönlicher Verbundenheit mit einer Stadt oder einer Universität gezielt und dauerhaft für diese etwas tun möchten. Es handelt sich bei diesen Konstellationen aber nicht um öffentlich-rechtliche Treuhandstiftungen, sondern in aller Regel um von natürlichen Personen errichtete Treuhandstiftungen bürgerlichen Rechts. Die Wesensmerkmale der Treuhandstiftung sind die allgemeinen stiftungstypischen Merkmale Stiftungszweck, Stiftungsvermögen und Stiftungsorganisation sowie als Besonderheit das Fehlen der eigenen Rechtsfähigkeit. In Abgrenzung zur rechtsfähigen Stiftung nimmt die Treuhandstiftung nicht als eigenständiges Rechtssubjekt am Rechtsverkehr teil. Für sie handelt statt dessen ihr Treuhänder, der sämtliche sich aus der Absprache zwischen ihm und dem Stifter ergebenden Aufgaben für die Treuhandstiftung vornehmen muss.
I. Abgrenzungen
Die Treuhandstiftung ist in zwei Richtungen abzugrenzen. Zum einen findet sich in der rechtsfähigen Stiftung eine komplexere rechtliche Struktur, die der Stiftung vor allem eine eigenständige Handlungsmöglichkeit eröffnet, zum anderen existieren mit dem Stiftungsfonds und dem Zweckvermögen einfachere Gebilde, die den Zielen einer Treuhandstiftung relativ nahe kommen. Die Bildung von Stiftungsfonds oder Zweckvermögen bietet sich für Stifter an, die dauerhaft bestimmte Einrichtungen oder Projekte fördern möchten. Die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung ist hingegen angezeigt, wenn Stifter eine unabhängige Organisationsstruktur schaffen wollen, die über Generationen hinweg eigenständig einen Zweck verfolgen soll.
1. Rechtsfähige Stiftung
Die rechtsfähige Stiftung zeichnet sich im Vergleich zur Treuhandstiftung vor allem durch ihre rechtliche Eigenständigkeit aus. Sie ist in der Lage, in ihren Organen einen eigenen Willen zu bilden, und diesen dann selbstständig umzusetzen. Im Gegensatz zur Treuhandstiftung unterliegt die rechtsfähige Stiftung den stiftungsrechtlichen Regelungen der §§ 80 ff BOB und den Stiftungsgesetzen der Bundesländer. Diese erstrecken sich in ihrem Geltungsbereich in aller Kegel nicht auf die Treuhandstiftungen. Ausnahmen sind hier noch die Stiftungsgesetze der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die auf dem im Jahre 1990 für das Gebiet der DDR erlassenen Stiftungsgesetz beruhen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die hier zu findende Regelung zu den Treuhandstiftungen bei der anstehenden Reform der Landesstiftungsgesetze nicht weiter aufrecht erhalten wird.
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