
Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel
Beschreibung
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Die deutschen Getreide- und Produktenbörsen (Warenbörsen bzw. Börsenvereine) stellen diese "Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel" im Anschluss an die Fassung
vom 1. August 1977 sowie die Änderungen vom 1. August 1980, 1. August 1985, 1.
August 1995, 1. Juli 2005, 1. April 2007 und 1. Dezember 2017 nach Beratung mit den beteiligten Wirtschaftskreisen fest.
Ihr Anwendungsbereich erstreckt sich auf:
a) Geschäfte mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und daraus gewonnenen Fabrikaten,
b) Geschäfte mit Futter- und Düngemitteln,
c) Geschäfte, die mit der Verpackung, dem Transport, der Versicherung und der Lagerung der oben genannten Güter zusammenhängen sowie auf
d) Kommissions- und Vermittlungsgeschäfte.
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Inhalt
I. Einleitung — 7
II. Das Schiedsgericht — 8
§ 1 Schiedsgericht — 8
III. Der Vertrag — 9
§ 2 Bestätigungsschreiben — 9
§ 3 Streit über das Zustandekommen eines Vertrages — 9
§ 4 Vorrang der Einheitsbedingungen/Anschluss — 9
§ 5 Vertragsübernahme — 10
IV. Erfüllung bei Verträgen auf Lieferung — 11
§ 6 Lieferung und Empfangnahme — 11
§ 7 Verladeverfügung — 11
§ 8 Lieferung mit Waggon — 12
§ 9 Lieferung mit Straßenfahrzeug — 13
§ 10 Lieferung mit Wasserfahrzeug — 13
V. Erfüllung bei Verträgen auf Abnahme oder Abruf — 14
§ 11 Abnahme — 14
§ 12 Abruf — 14
§ 13 Lagerware — 14
VI. Allgemeine Vorschriften über die vorstehenden Vertragsarten — 15
§ 14 Erfüllungsort — 15
§ 15 Fracht und Transportgefahr — 15
§ 16 Erfüllungszeit — 15
§ 17 Parität bei Verladung mit Waggon oder Straßenfahrzeug — 15
VII. Nichterfüllung — 17
§ 18 Nachfrist — 17
§ 19 Rechte bei Nichterfüllung — 18
§ 20 Erfüllungshindernisse — 19
VIII. Sonderkosten aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse — 20
§ 21 Sonderkosten — 20
§ 22 Basis Normalwasser — 20
IX. Erfüllung hinsichtlich der Menge — 21
§ 23 Gewicht — 21
§ 24 Teilerfüllung — 21
§ 25 Spielraum in der Menge — 21
X. Erfüllung hinsichtlich der Qualität — 22
§ 26 Qualität und Beschaffenheit (Kondition) — 22
§ 27 Ware nach Muster — 22
§ 28 Kauf auf Besicht, Mustergutbefund oder bei Probelieferung — 22
§ 29 Ware eines bestimmten Erzeugergebietes, Erntejahres oder einer Getreidesorte — 23
§ 30 Fabrikat oder Marke — 23
XI. Qualitätsmängel — 24
§ 31 Probenahme — 24
§ 32 Untersuchungs- und Rügepflicht/ Beanstandung — 24
§ 32a Unerwünschte/verbotene Stoffe, Kontaminanten — 24
§ 33 Analyse, Nachanalyse — 25
§ 34 Abweichungen von vereinbarten Qualitätsmerkmalen — 25
§ 35 Naturalgewicht — 25
§ 36 Ansprüche bei Mängeln — 26
§ 37 Anrufung des Schiedsgerichts — 27
XII. Zahlun — 28
§ 38 Erfüllungsort für die Zahlun — 28
§ 39 Zahlung — 28
§ 40 Zahlungsverzug — 28
§ 41 Zahlungseinstellung — 29
§ 42 Eigentumsvorbehalt — 29
XIII. Allgemeine Bestimmungen — 31
§ 43 Circle-Klausel — 31
§ 44 Anwendbares Recht — 31
§ 45 Geschäftstage — 31
§ 46 Mitteilungen — 32
§ 47 Provision — 32
§ 48 Sonstige Zahlungsansprüche — 32
§ 49 Erlöschen von Ansprüchen aus Verträgen und Verjährung — 32
XIV. Sonderbestimmungen für Cif-Geschäfte — 33
§ 50 Allgemeines — 33
§ 51 Definition der Cif-Geschäfte — 33
§ 52 Erfüllungszeit — 33
§ 53 Destination — 34
§ 54 Fahrzeuge — 34
§ 55 Mengenspielraum — 34
§ 56 Teilladungen — 35
§ 57 Zusammenverladung — 35
§ 58 Verladeanzeige — 35
§ 59 Zahlung bei Präsentation der Dokumente — 36
§ 60 Versicherung — 37
§ 61 Havarie — 37
§ 62 Entlöschung — 37
§ 63 Gewichtsfeststellung und Probenahme — 37
XV. Sonderbestimmungen für Fob-Geschäfte — 39
§ 64 Allgemeines — 39
§ 65 Definition der Fob-Geschäfte — 39
§ 66 Mengenspielraum — 39
§ 67 Benennung des Ladehafens/-platzes — 39
§ 68 Fahrzeuge — 40
§ 69 Nominierung des Schiffes — 40
§ 70 Zeitliche Erfüllung — 40
§ 71 Zeitliche Erfüllung bei Lieferung frei Fahrzeug längsseits Seeschiff — 41
§ 72 Verwiegung — 41
§ 73 Versicherung — 41
§ 74 Probenahme — 42
§ 75 Abnahmeverweigerung — 42
§ 76 Ansprüche bei abfallender Qualität/Kondition — 42
Anhang I — 44
Richtlinien für die Durchführung von Deckungsgeschäften und Preisfeststellungen — 44
A. Deckungsgeschäfte (Selbsthilfeverkauf, Deckungskauf) — 44
B. Preisfeststellungen — 45
C. Provision bei Deckungsgeschäften und Gebühren bei Preisfeststellungen — 45
Anhang II — 46
Probenahmebestimmungen für Getreide und Futtermittel — 46
Anhang III — 49
Probenahme- und Analysebestimmungen für Ölsaaten — 49
I. Probenahme — 49
II. Verladung mit Wasserfahrzeug oder Ganzzug — 49
III. Verladung mit Waggon oder Straßenfahrzeug — 49
IV. Lagerware — 49
V. Probenahmegefäße — 50
VI. Beschädigung/Kondition — 50
VII. Analysen — 50
VIII. Analysenabrechnung — 50
IX. Musterversand- und Analysekosten — 50
X. Probenanhänger und Analyseattest — 51
XI. Aufbewahrung der Proben — 51
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