
Das Bundesverfassungsgericht und die Erbschaftsteuer
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Inhalt
- Cover
- Einleitung
- Forschungsfrage, Thesen und Ziel der Arbeit
- Gang der Untersuchung
- A. Die Gesetzgebungskompetenz zum Erlass eines Erbschaftsteuergesetzes
- I. Abweichende Auslegung der Erforderlichkeitsklausel für die Steuergesetzgebungskompetenz?
- II. Die Anforderungen an die Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung
- III. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
- 1. Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
- 2. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Tarifregelung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
- 3. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung über das Steuerobjekt zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
- 4. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung über das Steuersubjekt zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
- 5. Zwischenergebnis
- IV. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse
- 1. Anforderungen an die Wahrung der Rechtseinheit
- 2. Anforderungen an die Wahrung der Wirtschaftseinheit
- 3. Überschneidungen von Rechts- und Wirtschaftseinheit
- 4. Das Erfordernis des gesamtstaatlichen Interesses
- 5. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung über den Steuertarif zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit
- 6. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung über das Steuerobjekt zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit
- a) Die Regelung der Bemessungsgrundlage
- b) Verschonungs- und Lenkungstatbestände
- Sozialzwecknormen
- 7. Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit hinsichtlich des Steuersubjekts
- 8. Zwischenergebnis
- 9. Bundeskompetenz nach Art. 125a Abs. 2 GG
- 10. Die Prüfung der Kompetenz durch das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 17.12.2014
- 11. Kritik an der Zuständigkeitsprüfung des Bundesverfassungsgerichts
- V. Ergebnis zu A
- B. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen
- I. Allgemeine Anforderungen an die Besteuerung aus Art. 3 Abs. 1 GG
- 1. Grundsatz: Ausrichtung der Steuerlast an der finanziellen Leistungsfähigkeit
- 2. Das Gebot der Folgerichtigkeit
- a) Das Folgerichtigkeitsgebot in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
- b) Verfassungsrechtliche Herleitung des Folgerichtigkeitsgebots
- c) Unterschiedlich weites Verständnis
- d) Vermittelnde Ansicht und Zwischenergebnis
- 3. Durchbrechung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung 1: Typisierung und Pauschalierung
- 4. Durchbrechung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung 2: Sozialzwecknormen
- a) Legitimer Zweck von Sozialzwecknormen: Das Gemeinwohlprinzip
- b) Zur Ermittlung des legitimen Zwecks
- c) Geeignetheit
- d) Erforderlichkeit
- e) Angemessenheit
- II. Konkretisierung für die Besteuerung von Erbschaften durch die Entscheidungen von 1995 und von 2006
- 1. Die Entscheidungen von 1995
- a) Verfassungswidrigkeit der Bewertung nach Einheits- und Verkehrswerten
- (1) Zusammenfassung des für die Untersuchung relevanten Entscheidungsinhalts
- (2) Andere Inhalte der Vermögensteuerentscheidung
- b) Berücksichtigung namentlich mittelständischer Betriebe
- c) Zwischenergebnis
- 2. Die Entscheidung von 2006
- a) Historische Entwicklung nach Unvereinbarkeitserklärung im Beschluss von 1995
- b) Kritik des Bundesfinanzhofs im Vorlagebeschluss vom 22.05.2002
- c) Wesentlicher Entscheidungsinhalt
- d) Besonderheiten der Entscheidung im Übrigen
- e) Kritik an der Entscheidung
- f) Eigene Stellungnahme
- 3. Zwischenergebnis
- III. Konkretisierung durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2014
- 1. Das bis zum 30.06.2016 geltende Recht
- a) Die systematische Grundentscheidung für eine Erbanfallsteuer
- b) Der Steuertarif
- c) Die Bemessungsgrundlage für die Anwendung des Steuertarifs
- d) Steuervergünstigungen für den Erwerb von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und von Anteilen an Kapitalgesellschaften
- (1) Regelverschonung, § 13a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 i.V.m. § 13b Abs. 4 ErbStG
- aa) Verschonungsabschlag und Abzugsbetrag
- bb) Das Verwaltungsvermögen
- cc) Behaltefrist
- dd) Lohnsummen
- (2) Vollverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG
- 2. Der zugrundeliegende Sachverhalt und der Verfahrensgang
- a) Die erstinstanzliche Entscheidung des FG Düsseldorf
- b) Die Bearbeitung der Revision durch den Bundesfinanzhof
- 3. Exkurs: Rechtschutz gegen Privilegierungen Dritter (Klammernorm)
- a) § 19 ErbStG als »Klammernorm«: Überprüfung von gleichheitswidrigen Begünstigungsausschlüssen im Erbschaftsteuerrecht
- b) Die Begründung der Entscheidungserheblichkeit durch das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 17.12.2014
- c) Eigene Stellungnahme
- 4. Der Entscheidungsinhalt
- a) Die Leitsätze
- b) Die allgemeine Prüfung der Verschonungsregelungen
- (1) Legitimer Zweck: Rechtfertigung der Durchbrechung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung durch einen tragenden Gemeinwohlgrund
- aa) Der Gemeinwohlgrund in der Gesetzesbegründung
- bb) Kritik des Bundesfinanzhofs
- cc) Kritik am tragenden Gemeinwohlgrund außerhalb des Bundesfinanzhofs
- dd) Zuordnung dieser Kritik zum klassischen Aufbau der Verhältnismäßigkeitsprüfung
- ee) Bestätigung des Arbeitsplatzarguments und des Strukturerhaltungsarguments durch das Bundesverfassungsgericht
- ff) Eigene Bewertung
- gg) Zwischenergebnis
- (2) Geeignetheit der Verschonungsregelungen im Allgemeinen
- (3) Erforderlichkeit der Verschonungsregelungen
- aa) Das Erfordernis einer generellen Bedürfnisprüfung
- bb) Eigene Ansicht
- cc) Die Stundungsregelung des § 28 Abs. 1 S. 1 ErbStG
- (4) Angemessenheit der Verschonungsregelungen
- aa) Grundsatz: Verschonungsregelung angemessen
- bb) Kritik an dieser Angemessenheitsprüfung
- cc) Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Vollverschonung
- dd) Ausnahme: Keine Angemessenheit der Verschonungsregeln in Fällen großer Unternehmensvermögen
- ee) Eigene Ansicht und Zwischenergebnis
- c) Prüfung der Einzelheiten der Verschonungsregeln
- (1) Verfassungsmäßigkeit der Auswahl des verschonten Vermögens
- aa) Zum Umfang der Prüfungsintensität
- bb) Die Nichtberücksichtigung der Erwerberseite
- cc) Weitere Kritik an der Regelung zur Mindestbeteiligung
- dd) Zwischenergebnis
- (2) Verfassungswidrigkeit der Freistellung von der Lohnsummenpflicht bei weniger als 21 Arbeitnehmern, § 13a Abs. 1 S. 4 Alt. 2 ErbStG
- aa) Verhältnismäßigkeit der Lohnsummenregel, § 13a Abs. 1 S. 2, 3 ErbStG
- bb) Verhältnismäßigkeit der Ausnahmeregelung, § 13a Abs. 1 S. 4 Alt. 2 ErbStG
- cc) Eigene Ansicht zu diesem Prüfungsabschnitt
- (3) Verfassungsmäßigkeit der Behaltefristen, § 13a Abs. 5 ErbStG
- (4) Verfassungswidrigkeit der Regelungen zum Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 2 ErbStG
- aa) Kritik am Verwaltungsvermögen
- bb) Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts
- cc) Legitimer Zweck der Verwaltungsvermögensregelung
- dd) Geeignetheit und Erforderlichkeit der Verwaltungsvermögensregeln
- ee) Angemessenheit von § 13b Abs. 2 ErbStG
- ff) Besonderheiten dieses Prüfungsabschnitts und Stellungnahme
- (5) Hohe Gestaltungsanfälligkeit der Regelungen der §§ 13a, 13b ErbStG
- aa) Gestaltungen zur Umgehung der Lohnsummenklausel
- bb) Gestaltungen zur Umgehung der Verwaltungsvermögensregelung
- cc) Bezug der Gestaltungsanfälligkeit zur Verfassungsmäßigkeit des Verschonungssystems
- d) Zusammenfassung der an der Entscheidung geübten Kritik
- 5. Erkenntnisse aus der Untersuchung für das steuerverfassungsrechtliche Verständnis von Art. 3 Abs. 1 GG
- C. Die Erbschaftsteuer und das Sozialstaatsprinzip - das Sondervotum zur Entscheidung von 2014
- I. Die Argumentation des Sondervotums
- II. Gang der Untersuchung zu diesem Abschnitt
- III. Prämisse 1: Erbschaftsteuer und Umverteilung
- 1. Der Umverteilungszweck der Erbschaftsteuer
- 2. Die Umverteilungswirkung der Erbschaftsteuer
- a) Geringes Aufkommen
- b) Das Prinzip der Non-Affektation
- c) Konzeption als Umverteilungsteuer fehlerhaft
- d) Zwischenergebnis
- IV. Prämisse 2: Das verfassungsrechtliche Gebot zur Umverteilung aus Art. 20 Abs. 1 GG
- 1. Umverteilung und Sozialstaatsprinzip
- a) Das Sozialstaatsprinzip im Gefüge des Grundgesetzes
- b) Umverteilung als Mittel zur Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips
- 2. Die justiziable Verpflichtung des Gesetzgebers zur Umverteilung aus dem Sozialstaatsprinzip
- V. Folgerung 1: Der Zusammenhang zwischen Sozialstaatsprinzip und Erbschaftsteuerrecht
- 1. Argumentation des Sondervotums zum Zusammenhang zwischen Erbschaftsteuer und Sozialstaatsprinzip
- 2. Abstraktion, Systematisierung und Vergleich dieser Argumentation
- 3. Kritik an Folgerung 1
- a) Das Verhältnis zwischen Verfassungsrecht und Gesetzgeber
- b) Keine verfassungsrechtliche Einengung der Erbschaftsteuer durch das Sozialstaatsprinzip
- c) Sonstige Kritik
- d) Zwischenergebnis und Ausblick
- VI. Folgerung 2: Der Zusammenhang zwischen dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip
- 1. Die Methodik des Zusammenwirkens zweier Verfassungsaussagen
- 2. Materielle Erkenntnisse für die Besteuerung von Erbschaften
- VII. Ergebnis zum Zusammenhang zwischen Sozialstaatsprinzip und Erbschaftsteuer
- Zusammenfassung der Ergebnisse
- Schlussüberlegung
- Anhang
- A. Das Gesetzgebungsverfahren nach Erlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014
- B. Überblick über die Erbschaftsteuerreform 2016
- I. Die Ermittlung des begünstigten Vermögens
- II. Der Bewertungsabschlag nach § 13a Abs. 9 ErbStG
- III. Kleine Unternehmen: Die Regel- und Vollverschonung nach § 13a Abs. 1, 10 ErbStG
- IV. Große Unternehmen: Die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG
- V. Mittlere Unternehmen: Abschmelzmodell oder Verschonungsbedarfsprüfung
- C. Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
- I. Lohnsummenregelung
- II. Neuregelungen zum Verwaltungsvermögen
- III. Verschonungsbedarfsprüfung und Abschmelzlösung, §§ 13c, 28a ErbStG
- IV. Der Bewertungsabschlag nach § 13a Abs. 9 ErbStG
- V. Fazit
- Literaturverzeichnis
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