
Die wichtigsten Aushanggesetze
Haufe-Lexware (Verlag)
19. Auflage
Erschienen am 10. Oktober 2016
Buch
Softcover
528 Seiten
978-3-648-08853-1 (ISBN)
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage
Beschreibung
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeiter über bestimmte aushangpflichtige Gesetze und Regelungen per Aushang informieren. Eine Verletzung der Aushangpflichten dieser aushangpflichtigen Gesetze stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 EUR geahndet werden.
Sie können sich aber auch schadensersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen die Aushangpflicht der aushangpflichtigen Gesetze ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Seiten des Arbeitnehmers gewesen ist.
TIPP: Sichern Sie sich jetzt Ihre Exemplare der aktualisierten Neuauflage Aushangpflichtige Gesetze.
Der Aushang der aktuellen Broschüre "Aushangpflichtige Gesetze" in jedem Stockwerk und Gebäude - z. B. am schwarzen Brett - genügt und Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Aushangpflichten.
Einfacher und bequemer geht es nicht!
Das sollten Sie beachten:
- Alle Mitarbeiter müssen die aushangpflichtigen Gesetze mühelos einsehen können
- Alle aushangpflichtigen Gesetze und Regelungen müssen auf dem aktuellsten Rechtsstand sein
- Haben Sie mehrere Stockwerke und Gebäude, so sollte in jedem Gebäudeteil
ein separater Aushang der aushangpflichtigen Gesetze erfolgen
Jetzt 5 Exemplare "Aushangpflichtige Gesetze" bestellen und 10% sparen: In den Warenkorb
Jetzt 10 Exemplare "Aushangpflichtige Gesetze" bestellen und 20% sparen: In den Warenkorb
Inhalte "Aushangpflichtige Gesetze"
- Neu: Änderungen in der Arbeitsstättenverordnung
- Neu: Änderungen im Jugendarbeitsschutzgesetz
- Neu: Änderungen in der Gefahrstoffverordnung
- Bundesurlaubsgesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Baustellenverordnung
- Kündigungsschutzgesetz
- Bildschirmarbeitsverordnung
- Nichtraucherschutz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- Ladenschlussgesetz
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- VO zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Mindestlohngesetz
- Gleichstellungsgesetz der Bundesländer
- Viele weitere wichtige Gesetze und Verordnungen
Kommen Sie jetzt Ihrer Fürsorgepflicht für die aushangpflichtigen Gesetze als Arbeitgeber nach!
- Erfüllen Sie kinderleicht die gesetzliche Aushangpflicht.
- Verhindern Sie ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.
- Bleiben Sie stets auf dem aktuellen Rechtsstand.
- Profitieren Sie von bis zu 20% Mengen-Rabatt!
Sie können sich aber auch schadensersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen die Aushangpflicht der aushangpflichtigen Gesetze ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Seiten des Arbeitnehmers gewesen ist.
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Einfacher und bequemer geht es nicht!
Das sollten Sie beachten:
- Alle Mitarbeiter müssen die aushangpflichtigen Gesetze mühelos einsehen können
- Alle aushangpflichtigen Gesetze und Regelungen müssen auf dem aktuellsten Rechtsstand sein
- Haben Sie mehrere Stockwerke und Gebäude, so sollte in jedem Gebäudeteil
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Inhalte "Aushangpflichtige Gesetze"
- Neu: Änderungen in der Arbeitsstättenverordnung
- Neu: Änderungen im Jugendarbeitsschutzgesetz
- Neu: Änderungen in der Gefahrstoffverordnung
- Bundesurlaubsgesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Baustellenverordnung
- Kündigungsschutzgesetz
- Bildschirmarbeitsverordnung
- Nichtraucherschutz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- Ladenschlussgesetz
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- VO zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Mindestlohngesetz
- Gleichstellungsgesetz der Bundesländer
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Weitere Details
Auflage
19. Auflage 2016
Sprache
Deutsch
Verlagsort
Freiburg im Breisgau
Deutschland
Verlagsgruppe
Haufe-Lexware
ISBN-13
978-3-648-08853-1 (9783648088531)
Schweitzer Klassifikation
Weitere Ausgaben
Nachauflagen

Buch
02/2017
20. Auflage
Haufe-Lexware
21,80 €
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage
Vorauflage

Buch
07/2016
18. Auflage
Haufe-Lexware
21,80 €
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage
Inhalt
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) - Auszug
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Baustellenverordnung (BaustellV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
Biostoffverordnung (BioStoffV)
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Druckluftverordnung (DruckluftVO)
Fahrpersonalgesetz (FPersG)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Gendiagnostikgesetz (GenDG)
Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder
Heimarbeitsgesetz (HAG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Jugendarbeitsschutzuntersuchungs-Verordnung (JarbSchUV)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Ladenschlussgesetz (LSchlG)
Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Mutterschutzverordnung (MuSchVO)
Nachweisgesetz (NachwG)
Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BenutzungsVO)
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Auszug
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 1)
Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
Verordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorge (ArbMedVV)
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) - Auszug
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Baustellenverordnung (BaustellV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
Biostoffverordnung (BioStoffV)
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Druckluftverordnung (DruckluftVO)
Fahrpersonalgesetz (FPersG)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Gendiagnostikgesetz (GenDG)
Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder
Heimarbeitsgesetz (HAG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Jugendarbeitsschutzuntersuchungs-Verordnung (JarbSchUV)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Ladenschlussgesetz (LSchlG)
Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Mutterschutzverordnung (MuSchVO)
Nachweisgesetz (NachwG)
Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BenutzungsVO)
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Auszug
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 1)
Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
Verordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorge (ArbMedVV)
1. Aushangpflichtige Gesetze
Um den Arbeitnehmern Gelegenheit zu geben, sich über wichtige, ihnen zustehende Rechte sowie ihnen obliegende Pflichten zu informieren, ist der Arbeitgeber aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorschriften gehalten, den Wortlaut der betreffenden Gesetze oder Verordnungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen oder auszuhängen.
Die wichtigsten Aushangverpflichtungen ergeben sich dabei aus folgenden
Bestimmungen:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Nach § 12 Abs. 5 AGG muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie Informationen über die Behandlung von Beschwerden nach § 13 AGG an den dafür zuständigen Stellen im Betrieb oder der Dienststelle bekannt gemacht werden. Weiterhin müssen die nach § 13 AGG zuständigen Stellen, die für die Entgegennahme und Behandlung von Beschwerden über Benachteiligungen einzurichten sind, bekannt gemacht werden.
Arbeitszeitgesetz
Der Arbeitgeber hat einen Abdruck dieses Gesetzes, der einschlägigen Rechtsverordnungen sowie der Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen mit abweichenden Regelungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen (§ 16 ArbZG).
[.]
Um den Arbeitnehmern Gelegenheit zu geben, sich über wichtige, ihnen zustehende Rechte sowie ihnen obliegende Pflichten zu informieren, ist der Arbeitgeber aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorschriften gehalten, den Wortlaut der betreffenden Gesetze oder Verordnungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen oder auszuhängen.
Die wichtigsten Aushangverpflichtungen ergeben sich dabei aus folgenden
Bestimmungen:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Nach § 12 Abs. 5 AGG muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie Informationen über die Behandlung von Beschwerden nach § 13 AGG an den dafür zuständigen Stellen im Betrieb oder der Dienststelle bekannt gemacht werden. Weiterhin müssen die nach § 13 AGG zuständigen Stellen, die für die Entgegennahme und Behandlung von Beschwerden über Benachteiligungen einzurichten sind, bekannt gemacht werden.
Arbeitszeitgesetz
Der Arbeitgeber hat einen Abdruck dieses Gesetzes, der einschlägigen Rechtsverordnungen sowie der Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen mit abweichenden Regelungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen (§ 16 ArbZG).
[.]