Zunehmende Auslandseinsätze der Bundeswehr werfen neue zu beantwortende Fragen auf. So beispielsweise, ob Deutschland ausländischen Zivilisten (bzw. deren Angehörigen) zum Schadensersatz verpflichtet ist, die bei militärischen Handlungen von Bundeswehrsoldaten - wie etwa der Bombardierung eines Tanklastzugs in Afghanistan im September 2009 - zu Schaden kommen oder getötet werden.Auf völkerrechtlicher Ebene resümiert Niclas von Woedtke, dass die einschlägigen völkervertraglichen Rechtsgrundlagen (z.B. Art. 91 des Ersten Zusatzprotokolls) kein individualgerichtetes Recht auf Schadensersatz vorsehen. Zudem lassen die jüngeren Entwicklungen im Völkerrecht wie z.B. die Basic Principles der UN-Menschenrechtskommission noch nicht den Schluss auf ein völkergewohnheitsrechtlich verfestigtes Individualrecht zu. Allerdings können diese völkerrechtlichen Entwicklungen im Rahmen des nationalen Amtshaftungsrechts aufgegriffen werden: Über die Fallgruppe des Amtsmissbrauchs erlangt die Verletzung von an sich nicht-drittschützenden Bestimmungen des humanitären Völkerrechts wie den Art. 48 ff. des Ersten Zusatzprotokolls amtshaftungsrechtliche Relevanz und führt zu einem Schadensersatzanspruch geschädigter Individuen nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG.
Rezensionen / Stimmen
»[D]ie Arbeit [enthält] einen gut lesbaren, umfassenden und detaillierten Überblick über denkbare Anspruchsgrundlagen aus dem Völkerrecht und dem deutschen Amtshaftungsrecht.« Dr. Mark Zimmer, in: Neue Zeitschrift für Wehrrecht, 4/2011
Reihe
Thesis
Dissertationsschrift
2009
Universität Frankfurt/M.
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Broschur/Paperback
Klebebindung
Maße
Höhe: 23.3 cm
Breite: 15.7 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-428-13195-2 (9783428131952)
Schweitzer Klassifikation
Niclas von Woedtke wurde 1980 in Düsseldorf geboren. Nach dem Abitur am Aloisiuskolleg in Bonn leistete er seinen Wehrdienst bei den Gebirgsjägern in Berchtesgaden ab. Das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Münster schloss er 2006 mit dem ersten juristischen Staatsexamen vor dem OLG Hamm ab. Im Anschluss hieran promovierte er am Lehrstuhl von Prof. Dr. Stefan Kadelbach, LL.M. an der Universität Frankfurt. Von 2009 bis 2011 war er Referendar am Hanseatischen OLG Hamburg und legte seine zweite juristische Staatsprüfung Anfang 2011 ab.
1. Teil: Einleitung, politische Rahmenbedingungen und Abgrenzung der Thematik2. Teil: Völkerrechtliche AnsprücheA. Völkerrechtliche Verantwortlichkeit von Staaten für Verletzungen des VölkerrechtsB. Völkerrechtliche Rechte des Individuums bei Kriegsschäden3. Teil: Ansprüche nach innerstaatlichem RechtA. Anwendbarkeit des deutschen Amtshaftungsrechts bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr: Kollisionsrechtliche Anknüpfungen - Verdrängung durch das Völkerrecht - Anwendbarkeit des Amtshaftungsrechts in Zeiten bewaffneter Konflikte - Ergebnis zur Anwendbarkeit des Amtshaftungsrechts bei Auslandseinsätzen der BundeswehrB. Voraussetzungen des Amtshaftungstatbestandes gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG: Dogmatik der Amtshaftung - Vorliegen der Voraussetzungen des Amtshaftungsanspruches gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr - Inhalt des Amtshaftungsanspruches - Haftungsausschlüsse und -beschränkungen - Konkurrenzen - Haftende Körperschaft - Prozessuale Durchsetzung des AmtshaftungsanspruchesC. Anderweitige öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche: Subjektivierung des völkergewohnheitsrechtlichen Schadensersatzanspruches für zurechenbare Verletzungen des Völkerrechts über Art. 25 S. 2 HS 2 GG - Ansprüche aus Aufopferung und enteignungsgleichem Eingriff - Folgenbeseitigungsanspruch4. Teil: SchlussbetrachtungZusammenfassungLiteratur- und Entscheidungsverzeichnis, Internetquellen, Personen- und Sachregister