Gegenstand dieser Untersuchung ist die Kategorie der Realverträge im römischen Recht, deren Elemente nach herrschender Meinung das Darlehen (mutuum), die Leihe (commodatum), die Verwahrung (depositum) und das Faustpfand ( pignus ) sind. Sie wurzelt in der mittelalterlichen Rechtswissenschaft (sog. contractus re). Die römische Jurisprudenz kannte jedoch nur einen Entstehungsgrund einer obligatio re contracta, nämlich das mutuum, da für die römischen Juristen das re contrahere durch eine Eigentumsübertragung an einer Sache (datio rei) charakterisiert war, nicht durch eine bloße Sachhingabe. Unsere Quellen sprechen maßgeblich dafür, dass die intellektuelle Heimat der Realvertraglichkeitvon commodatum, depositum und pignus nicht im klassischen römischen Recht zu finden ist. Die römische Kategorie der Realverträge, so wie wir sie uns vorstellen, stellt ein falsches retrospektives Konstrukt dar.
Das Schweitzer Vademecum ist ein renommierter Fachkatalog, der speziell die relevanten Angebote für juristisch und steuerrechtlich Interessierte sortiert, aufbereitet und seit über 100 Jahren der Orientierung dient. Das Schweitzer Vademecum beinhaltet Bücher, Zeitschriften, Datenbanken, Loseblattwerke aus dem deutschsprachigen In- und Ausland und ist seit 1997 wichtiger Bestandteil des Schweitzer Webshops.
Reihe
Auflage
Sprache
Verlagsort
Produkt-Hinweis
Maße
Höhe: 235 mm
Breite: 187 mm
Dicke: 18 mm
Gewicht
ISBN-13
978-3-16-154494-1 (9783161544941)
Schweitzer Klassifikation
Autor*in
Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaften an der Pontificia Universidad Católica de Chile (Päpstlichen Katholischen Universität Chile) in Santiago de Chile; DAAD-Stipendiat, Doktorand am Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft der Universität Heidelberg; 2014 Promotion; seit 2015 Assistenzprofessor für Römisches Recht und Bürgerliches Recht an der Päpstlichen Katholischen Universität Chile sowie Partner einer Anwaltskanzlei.