
Jahresabschluss - inkl. Arbeitshilfen online
Beschreibung
Inhalte:
- Jahresabschluss nach BilMoG: Bilanzierung und Bewertung.
- Erstellung und Überwachung bei Einzelkaufleuten und Gesellschaften.
- Handels- und Steuerrecht im Vergleich: Welche Besonderheiten bringen die Neuerungen?
- Mit den Regelungen zur Prüfung, Offenlegung und Bilanzberichtigung.
- Verletzungen der Regelungen zum Jahresabschluss und zur Buchführung: Sanktionen und Haftung aus Handels-, Steuer- und Strafrecht.
- Neu in der 3. Auflage: erweiterte Darstellung der Rechtsformen und Unternehmensgrößen, neue Gesetze (u.a. MicroBilG) und neueste Rechtsprechung.
Mit Arbeitshilfen online:
- Gesetze.
- BMF-Schreiben.
- Urteile.
- Einkommensteuerrichtlinien.
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Vorauflage

Person
Inhalt
Vorwort zur 2. Auflage
Vorwort zur 1. Auflage
1 Grundregeln der Bilanzierung und Buchführung
2 Umfang der Bilanzierung
3 Bewertung in Handels- und Steuerbilanz
4 Regelungen zum Aufbau des Jahresabschlusses
5 Aktiva: Bilanzierung und Bewertung
6 Passiva: Bilanzierung und Bewertung
7 Die Gewinn- und Verlustrechnung
8 Jahresabschluss: Nebenrechnungen
9 Der Anhang
10 Der Lagebericht
11 Weitere gesetzliche Regelungen zum Jahresabschluss
12 Die Erstellung des Einzelabschlusses
13 Die Prüfung des Jahresabschlusses
14 Die Offenlegung des Jahresabschlusses
15 Bilanzberichtigung und Bilanzänderung
16 Verletzungen der Regelungen zum Jahresabschluss und zur Buchführung
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Stichwortverzeichnis
1.2 Die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz
1.2.1 Das Maßgeblichkeitsprinzip
1.2.1.1 Generelle Maßgeblichkeit
Grundsätzlich gilt, dass für Bilanzierung und Bewertung in der Steuerbilanz die Wertansätze der Handelsbilanz maßgeblich sind (Maßgeblichkeitsprinzip). Dieses Maßgeblichkeitsprinzip ist in § 5Abs. 1 EStG kodifiziert und gilt für Gewerbetreibende, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 238 ff. HGB) verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen. Das Maßgeblichkeitsprinzip besteht nicht bei Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 und Abs. 3 EStG.
Übersehen wird bei dieser Darstellung des Maßgeblichkeitsprinzips fast immer die Bedeutung der Abgabenordnung. Bereits aufgrund des § 140 AO ist der Steuerpflichtige gehalten, die nach anderen Gesetzen ggf. bestehende Buchführungspflicht auch für Zwecke der Besteuerung zu erfüllen. Dadurch gewinnen z. B. die § 238 ff. HGB auch für die Besteuerung bereits an Bedeutung, ohne dass es des § 5 Abs. 1 EStG bedarf. Dies gilt auch für den Fall der Buchführungspflicht gem. § 141 AO, da in dieser Vorschrift ausdrücklich auf das HGB Bezug genommen wird. Die besondere Bedeutung des § 5 Abs. 1 EStG liegt deshalb in der Bezugnahme auf die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
Besteht hinsichtlich der Bilanzierung handelsrechtlich ein Aktivierungs- oder Passivierungsgebot, so besteht wegen des Maßgeblichkeitsprinzips für das Steuerrecht ebenfalls das Gebot, einen entsprechenden Ansatz vorzunehmen. Entsprechendes gilt umgekehrt bei handelsrechtlichen Aktivierungs- oder Passivierungsverboten.