
Jahresabschluss in der Praxis
Bilanzierung und Bewertung nach BilMoG - Bilanzen nach Handels- und Steuerrecht
Joachim S. Tanski(Autor*in)
Haufe-Lexware (Verlag)
1. Auflage
Erschienen am 15. Dezember 2010
Buch
Softcover
456 Seiten
978-3-448-09968-3 (ISBN)
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage
Beschreibung
Die erste Bilanzerstellung nach BilMoG bedeutet auch für Fachleute eine Herausforderung. Dieses umfassende Nachschlagewerk zum gesamten Jahresabschluss nach BilMoG bietet Antworten auf konkrete Problemfälle und Praxisbeispiele mit Anwendungshinweisen.
Mit diesem Buch erhalten Sie die erforderlichen Informationen, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen.
INHALT
- Jahresabschluss nach BilMoG: Bilanzierung und Bewertung
- Erstellung und Überwachung bei Einzelkaufleuten und Gesellschaften
- Handels- und Steuerrecht im Vergleich: Welche Besonderheiten bringen die Neuerungen?
- Mit den Regelungen zur Prüfung, Offenlegung und Bilanzberichtigung
- Verletzungen der Regelungen zum Jahresabschluss und zur Buchführung: Sanktionen und Haftung aus Handels-, Steuer- und Strafrecht
- Mit Gestaltungshinweisen, Problemfällen und Beispielen
AUF DER CD-ROM
- Gesetze
- BMF-Schreiben
- Urteile
- Einkommensteuerrichtlinien
Mit diesem Buch erhalten Sie die erforderlichen Informationen, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen.
INHALT
- Jahresabschluss nach BilMoG: Bilanzierung und Bewertung
- Erstellung und Überwachung bei Einzelkaufleuten und Gesellschaften
- Handels- und Steuerrecht im Vergleich: Welche Besonderheiten bringen die Neuerungen?
- Mit den Regelungen zur Prüfung, Offenlegung und Bilanzberichtigung
- Verletzungen der Regelungen zum Jahresabschluss und zur Buchführung: Sanktionen und Haftung aus Handels-, Steuer- und Strafrecht
- Mit Gestaltungshinweisen, Problemfällen und Beispielen
AUF DER CD-ROM
- Gesetze
- BMF-Schreiben
- Urteile
- Einkommensteuerrichtlinien
Weitere Details
Produkt-Info
Mit 1 CD-ROM
Reihe
Auflage
1. Auflage 2011
Sprache
Deutsch
Verlagsort
Planegg
Deutschland
ISBN-13
978-3-448-09968-3 (9783448099683)
Schweitzer Klassifikation
Weitere Ausgaben
Nachauflagen

Buch
01/2021
6. Auflage
Haufe-Lexware
59,95 €
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage

Joachim S. Tanski
Jahresabschluss in der Praxis
Bilanzen nach Handels- und Steuerrecht - Bilanzierung und Bewertung nach BilMoG
Buch
11/2011
2. Auflage
Haufe-Lexware
49,95 €
Artikel ist vergriffen; siehe Neuauflage
Person
Prof. Dr. Joachim Tanski ist Professor für allgemeine BWL, insbesondere Steuerlehre und Rechnungswesen, an der Fachhochschule Brandenburg. Zuvor war er als Unternehmens- und Steuerberater tätig, sowie als Geschäftsführer eines internationen Beratungsunternehmens.
Inhalt
- Grundregeln der Bilanzierung und Buchführung
- Umfang der Bilanzierung
- Bewertung in Handels- und Steuerbilanz
- Regelungen zum Aufbau des Jahresabschlusses
- Aktiva: Bilanzierung und Bewertung
- Passiva: Bilanzierung und Bewertung
- Die Gewinn- und Verlustrechnung
- Jahresabschluss: Nebenrechnungen
- Der Anhang
- Der Lagebericht
- Die Erstellung des Einzelabschlusses
- Die Prüfung des Jahresabschlusses
- Die Offenlegung des Jahresabschlusses
- Bilanzberichtigung und Bilanzänderung
- Verletzungen der Regelungen zum Jahresabschluss und zur Buchführung
- Literaturverzeichnis
- Stichwortverzeichis
- Umfang der Bilanzierung
- Bewertung in Handels- und Steuerbilanz
- Regelungen zum Aufbau des Jahresabschlusses
- Aktiva: Bilanzierung und Bewertung
- Passiva: Bilanzierung und Bewertung
- Die Gewinn- und Verlustrechnung
- Jahresabschluss: Nebenrechnungen
- Der Anhang
- Der Lagebericht
- Die Erstellung des Einzelabschlusses
- Die Prüfung des Jahresabschlusses
- Die Offenlegung des Jahresabschlusses
- Bilanzberichtigung und Bilanzänderung
- Verletzungen der Regelungen zum Jahresabschluss und zur Buchführung
- Literaturverzeichnis
- Stichwortverzeichis
1.1 BILANZIERUNGS- UND BUCHFÜHRUNGSPFLICHT
Buchführung und Bilanzierung sind nicht notwendigerweise eine Einheit. Es muss unterschieden werden zwischen der Verpflichtung, bestimmte Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen (Aufzeichnungs- oder Buchführungspflicht) und der Verpflichtung zum Abschluss dieser Aufzeichnungen (Abschluss- oder Bilanzierungspflicht). So ist zwar die Buchführung Voraussetzung für einen Abschluss, jedoch gilt dies nicht umgekehrt. Auch ist es denkbar, dass eine Buchführung ordnungsgemäß ist, nicht jedoch der nachfolgende Abschluss.
Jeden Kaufmann trifft eine Reihe von Buchführungspflichten, die sich nicht nur aus dem HGB ergeben. Zwar wird Buchführung meistens als Synonym für die kaufmännische Buchführung des HGB angesehen, jedoch gibt es noch eine Reihe weiterer Buchführungspflichten, so z.B.
- bei Betrieben, die eine Besamungsstation betreiben, Aufzeichnungen u.a. über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung des Samens nach §18 Abs.1 Nr.4 des Tierzuchtgesetzes (TierZG),
- weitreichende Aufzeichnungen über den Kauf und Verkauf von Medikamenten in Apotheken (§22 Apothekenbetriebsverordnung) oder
- haben Hebammen und Entbindungspfleger über die in Ausübung des Berufes getroffenen Feststellungen und Maßnahmen sowie über verabreichte und angewendete Arzneimittel die erforderlichen Aufzeichnungen zu führen und mindestens zehn Jahre aufzubewahren (sog. Hebammenbuch).
Buchführung und Bilanzierung sind nicht notwendigerweise eine Einheit. Es muss unterschieden werden zwischen der Verpflichtung, bestimmte Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen (Aufzeichnungs- oder Buchführungspflicht) und der Verpflichtung zum Abschluss dieser Aufzeichnungen (Abschluss- oder Bilanzierungspflicht). So ist zwar die Buchführung Voraussetzung für einen Abschluss, jedoch gilt dies nicht umgekehrt. Auch ist es denkbar, dass eine Buchführung ordnungsgemäß ist, nicht jedoch der nachfolgende Abschluss.
Jeden Kaufmann trifft eine Reihe von Buchführungspflichten, die sich nicht nur aus dem HGB ergeben. Zwar wird Buchführung meistens als Synonym für die kaufmännische Buchführung des HGB angesehen, jedoch gibt es noch eine Reihe weiterer Buchführungspflichten, so z.B.
- bei Betrieben, die eine Besamungsstation betreiben, Aufzeichnungen u.a. über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung des Samens nach §18 Abs.1 Nr.4 des Tierzuchtgesetzes (TierZG),
- weitreichende Aufzeichnungen über den Kauf und Verkauf von Medikamenten in Apotheken (§22 Apothekenbetriebsverordnung) oder
- haben Hebammen und Entbindungspfleger über die in Ausübung des Berufes getroffenen Feststellungen und Maßnahmen sowie über verabreichte und angewendete Arzneimittel die erforderlichen Aufzeichnungen zu führen und mindestens zehn Jahre aufzubewahren (sog. Hebammenbuch).