Nach überwiegender Meinung unterliegt der Schuldner im deutschen Leistungsstörungsrecht einer Verschuldenshaftung, in anderen Rechtsordnungen hingegen einer Garantiehaftung. Holger Sutschet analysiert die Entwicklung der vertraglichen Haftung und kommt zu einem anderen Ergebnis: Bleibt die Leistung aus, so hat der Schuldner das Gläubigerinteresse am Erhalt der Leistung in Geld auszugleichen (Geldkondemnation). Die Geldkondemnation ist stets alternativer Inhalt der Obligation und teilt daher die Voraussetzungen des Leistungsanspruchs; der Anspruch auf Ersatz des Gläubigerinteresses in Geld setzt also einen wirksamen Leistungsanspruch, nicht hingegen Verschulden voraus. Der Autor arbeitet den Unterschied zwischen dieser Haftung auf das Interesse und der Haftung für Schäden, welche als Garantiehaftung wie auch als Verschuldenshaftung vorkommen kann und vorkommt, heraus. Diese Grundsätze lassen sich im wesentlichen in allen untersuchten Rechtsordnungen nachweisen. Während das Haftungssystem des BGB alter Fassung auf der Grundlage des hier wiedergefundenen Verständnisses stimmig war, hat der Gesetzgeber des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes die Vorschriften alter Fassung auf der Grundlage eines anderen Verständnisses geändert, mit der Folge, daß das System nunmehr unstimmig ist und deshalb interpretativer Korrekturen bedarf.
Reihe
Thesis
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Für Beruf und Forschung
Rechtswissenschaftler (Schuldrecht, Vertragliches Haftungsrecht, Europäisches Privatrecht), entsprechende Institute und Bibliotheken.
Produkt-Hinweis
Maße
Höhe: 25.7 cm
Breite: 16.2 cm
Dicke: 2.4 cm
Gewicht
ISBN-13
978-3-16-148844-3 (9783161488443)
Schweitzer Klassifikation