Dieser Kommentar erläutert das Strafvollzugsgesetz in besonders prägnanter Form. Er orientiert sich konsequent an den Bedürfnissen der Arbeitspraxis des mit strafvollzugsrechtlichen Fragen befassten Juristen sowie des im Strafvollzug Bediensteten. In besonderem Maße vermittelt das Werk einen schnellen Überblick über die praktische Handhabung in den Anstalten.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist vollständig berücksichtigt. Eingearbeitet sind auch die in den Datenbanken Juris und bayernrecht veröffentlichten Entscheidungen. Die Kommentierung zeichnet sich durch eine besonders gute Lesbarkeit und eine klare und übersichtliche Gliederung aus.
Die zweite Auflage dieses Werkes befindet sich auf dem Stand Frühjahr 2008. Neben der Einarbeitung der neuesten Rechtsprechung und Literatur sind selbstverständlich alle Novellierungen des Strafvollzugsgesetzes berücksichtigt.
Darüber hinaus hat die Föderalismusreform erhebliche Auswirkungen auf das Werk: Nachdem nunmehr die gesetzgeberische Zuständigkeit für den Strafvollzug auf die Bundesländer übertragen worden ist, sind in den Ländern Bayern, Hamburg und Niedersachsen am 01.01.2008 eigene Gesetze in Kraft getreten, die sowohl den Erwachsenen- als auch den Jugendstrafvollzug regeln. Alle drei Landesgesetze werden in der Neuauflage umfassend kommentiert. In allen anderen Bundesländern sind die gesetzgeberischen Planungen hinsichtlich des Erwachsenenstrafvollzuges noch unsicher; insoweit gilt das Strafvollzugsgesetz des Bundes weiter. Das Werk informiert insoweit aber über den aktuellen Entwicklungsstand.
Reihe
Auflage
2., neu bearb. u. erw. Aufl. 2008
Sprache
Verlagsort
Zielgruppe
Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte, Kriminalbeamte, Bewährungshelfer und Mitarbeiter im Strafvollzug
Produkt-Hinweis
ISBN-13
978-3-406-57592-1 (9783406575921)
Schweitzer Klassifikation
Dr. Frank Arloth ist Präsident des Landgerichts Augsburg und Honorarprofessor an der Universität Augsburg Seine langjährigen beruflichen Erfahrungen bieten die Gewähr für eine ausgeprägt praxisorientierte Kommentierung